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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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30 EINFÜHRUNG<br />

A. <strong>MENSCHENRECHTE</strong><br />

<strong>VERSTEHEN</strong><br />

Das Streben nach dem Schutz der Menschenwürde<br />

aller ist der Grundgedanke des Konzepts<br />

der Menschenrechte. Es stellt die Person in das<br />

Zentrum des Interesses. Dieses Konzept basiert<br />

auf einem gemeinsamen universellen Wertesystem,<br />

das der Unverletzbarkeit des Lebens<br />

gewidmet ist und so einen Rahmen für den<br />

Aufbau eines Menschenrechtssystems mit international<br />

anerkannten Normen und Standards<br />

bietet. Im Laufe des 20. Jahrhunderts haben<br />

sich die Menschenrechte zu einem ethischen,<br />

politischen und rechtlichen System entwickelt<br />

und dienen heute als Richtlinie zur Entwicklung<br />

einer Welt frei von Angst und Not.<br />

Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte<br />

(AEMR), die von den Vereinten<br />

Nationen 1948 verabschiedet wurde, bezieht<br />

sich auf die Säulen des Systems der Menschenrechte,<br />

vor allem Freiheit, Gleichheit<br />

und Solidarität. Freiheiten wie die Gedanken-,<br />

Gewissens- und Religionsfreiheit sowie<br />

die Meinungsäußerungsfreiheit werden durch<br />

die Menschenrechte geschützt. Ebenso garantieren<br />

die Menschenrechte Gleichheit, wie<br />

etwa den gleichen Schutz vor allen Formen<br />

„Alle Menschen sind frei und<br />

gleich an Würde und Rechten<br />

geboren. Sie … sollen einander<br />

im Geiste der Brüderlichkeit<br />

begegnen.“<br />

Art. 1, Allgemeine Erklärung<br />

der Menschenrechte.<br />

der Diskriminierung im Genuss aller Menschenrechte,<br />

einschließlich der vollen Gleichberechtigung<br />

von Mann und Frau.<br />

Solidarität steht für wirtschaftliche und soziale<br />

Rechte, wie etwa das Recht auf soziale<br />

Sicherheit, auf gerechte Bezahlung, das Recht<br />

auf einen angemessenen Lebensstandard,<br />

auf Gesundheit und auf Zugang zur Bildung,<br />

welche integrale Bestandteile des Menschenrechtssystems<br />

sind. Die Menschenrechte sind<br />

in fünf Bereiche gegliedert, und zwar in politische<br />

und bürgerliche sowie wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Menschenrechte, die<br />

rechtlich in zwei parallelen Pakten zusammen<br />

mit der AEMR als „Bill of Human Rights“ bezeichnet<br />

werden.<br />

„Alle Menschenrechte für alle“<br />

war der Slogan der Wiener Weltkonferenz<br />

über Menschenrechte 1993.<br />

Menschenrechte ermächtigen sowohl Individuen<br />

als auch Gemeinschaften, nach sozialem<br />

Wandel zwecks voller Verwirklichung aller<br />

Menschenrechte zu streben. Konflikte sollen<br />

mit friedlichen Mitteln und auf der Grundlage<br />

der Rechtsstaatlichkeit und des Systems der<br />

Menschenrechte gelöst werden.<br />

Dennoch kann die Ausübung von Menschenrechten<br />

die Rechte anderer beinträchtigen;<br />

Menschenrechte sind beschränkt durch die<br />

Rechte und Freiheiten anderer oder durch<br />

Anforderungen der Moral, der öffentlichen<br />

ordnung und des Gemeinwohls in einer<br />

demokratischen Gesellschaft (Art. 29 AEMR).

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