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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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VERBoT DER FoLTER<br />

VERBoT<br />

DER FoLTER<br />

MENSCHENWÜRDE UND PERSÖNLICHE INTEGRITÄT<br />

UNMENSCHLICHE UND ERNIEDRIGENDE BEHANDLUNG<br />

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder<br />

ernie drigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“<br />

Art. 5, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. 1948.<br />

FoLTER<br />

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