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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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einzurichten. Diese internationalen und nationalen<br />

Gremien sollen auf regulärer Basis<br />

Anstalten, wo Personen gegen ihren Willen<br />

festgehalten werden, besuchen und Empfehlungen<br />

sowie Verbesserungsvorschläge für die<br />

Aufenthaltsbedingungen abgeben. Diese Art<br />

der Prävention nach dem Muster der Arbeit<br />

des Europaratskomitees gegen Folter (CPT)<br />

stellt eine innovative Entwicklung innerhalb<br />

des UNo-Menschenrechtssystems dar, da die<br />

bisher bestehenden Institutionen nur dann<br />

eingreifen konnten, wenn bereits Verletzungen<br />

bzw. Verstöße stattgefunden haben.<br />

Der Besuch von Haftanstalten ist eines der effektivsten<br />

Mittel, wenn es um die Verhütung<br />

von Folter und die Verbesserung von Haftbedingungen<br />

geht. Das Zusatzprotokoll sieht<br />

erstmals ein universelles Instrument für ein<br />

effektives Vorbeugesystem durch nationale<br />

ExpertInnengremien vor.<br />

Dementsprechend wird das Protokoll auch<br />

als ein echter Schritt in Richtung der Stärkung<br />

der internationalen und nationalen<br />

Verhütungsmechanismen gegen Folter und<br />

unmenschliche und erniedrigende Behandlung<br />

verstanden. Es ist unbedingt notwendig,<br />

dass nationale gesetzliche Bestimmungen mit<br />

internationalen Standards harmonisiert und<br />

nationale Systeme für deren Überwachung<br />

und zur Berichterstattung geschaffen werden.<br />

Die universelle Abschaffung von Folter kann<br />

nur dann Wirklichkeit werden, wenn die mittlerweile<br />

ausgearbeiteten internationalen Standards<br />

in ein wirksames und unabhängiges<br />

VERBoT DER FoLTER<br />

„Man öffne die Zeitung an irgendeinem Tag und man wird einen Bericht<br />

über irgendjemanden irgendwo in der Welt finden, der auf Grund seiner<br />

Meinungen oder seiner Religion, die für seine Regierung unakzeptabel<br />

sind, inhaftiert, gefoltert oder hingerichtet wurde.“<br />

Peter Benenson, Gründer von Amnesty International.<br />

nationales Implementierungs- und Überwachungssystem<br />

der Mitgliedsstaaten der Vereinten<br />

Nationen sowohl auf der nationalen als<br />

auch auf der lokalen Ebene Eingang gefunden<br />

haben. Darüber hinaus ist eine unabdingbare<br />

Voraussetzung für eine angemessene und faire<br />

nationale Rechtsordnung, dass den opfern<br />

von Folter die Möglichkeit der Rehabilitation,<br />

der Kompensation, der Reintegration und der<br />

Rechtshilfe zur Verfügung gestellt wird.<br />

Drei Hauptaspekte für die effektive Verhütung<br />

von Folter können ausgemacht werden:<br />

1. Errichtung eines effektiven rechtlichen<br />

Rahmens und Sicherstellung seiner vollen<br />

Implementierung. Darüber hinaus müssen<br />

angemessene Schutzmaßnahmen zur Verhütung<br />

von Folter zur Anwendung kommen<br />

– zum Beispiel elementare Schutzbedingungen<br />

in der Haft (Zugang zu AnwältInnen,<br />

RichterInnen, ÄrztInnen) und das Verbot<br />

von Isolationshaft.<br />

2. Einrichtung von Kontrollmechanismen und<br />

im Besonderen eines nationalen Besuchsmechanismus<br />

für Haftanstalten sowie den<br />

Aufbau von unabhängigen Beobachtungs-<br />

und Berichtssystemen durch NGos.<br />

3. Fortlaufendes Training für die beteiligten<br />

Personen, wie zum Beispiel PolizistInnen,<br />

Gefängnispersonal, AnwältInnen, RichterInnen,<br />

ÄrztInnen, Personal in psychiatrischen<br />

Anstalten, usw.<br />

Jede/r kann an Aktivitäten zur Verhütung<br />

von Folter mittels Aktionen und Kampagnen<br />

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