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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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Probleme im Geist der Zusammenarbeit, des<br />

Dialogs und des Ausgleichs zu lösen.<br />

Zur Überwachung der Umsetzung des Rechts<br />

auf Bildung ist die Verwendung von verlässlichen<br />

Indikatoren, internationalen Vergleichen<br />

und Staatenrankings von Nutzen. Im<br />

Bildungssektor beinhalten solche Indikatoren<br />

Alphabetisierungsquoten, Einschulungsraten,<br />

Abschluss- und Drop-out-Statistiken, Statistiken<br />

zum Verhältnis LehrerInnen-SchülerInnen<br />

und Angaben zum Prozentsatz der öffentlichen<br />

Ausgaben für die Bildung im Vergleich<br />

zu Ausgaben in anderen Sektoren wie etwa<br />

den Streitkräften. In dieser Hinsicht hat der<br />

neue EFA Global Monitoring Report (Globaler<br />

Überprüfungsbericht), der von der UNESCo<br />

seit dem Jahr 2002 jährlich erarbeitet wird,<br />

neue Standards gesetzt, die den Jahresbericht<br />

von UNICEF über den „State of the World’s<br />

Children“ („Zustand der Kinder der Welt“),<br />

der einen breiteren Zugang hat, ergänzt.<br />

Die Menschenrechtskommission der Vereinten<br />

Nationen, die Vorgängerin des<br />

Menschenrechtsrates, hat 1998 eine/n SonderberichterstatterIn<br />

über das Recht auf<br />

Bildung eingerichtet. Diese/r hat über den<br />

Zustand der fortschreitenden Verwirklichung<br />

des Rechts auf Bildung auf der ganzen Welt<br />

einschließlich des Zugangs zur Grundbildung<br />

sowie der Probleme bei der Umsetzung dieses<br />

Rechts zu berichten. Als erste Sonderberichterstatterin<br />

wurde Katarina Tomaševski bestellt,<br />

die einen auf den Menschenrechten beruhenden<br />

Ansatz der Bildung verfolgte. Sie legte ihr<br />

Mandat nach sechs Jahren aus Enttäuschung<br />

über die unzureichende Unterstützung ihrer<br />

Aufgabe zurück. Im Jahr 2004 folgte ihr<br />

Vernor Muñoz Villalobos als neuer Sonderberichterstatter<br />

zum Recht auf Bildung nach.<br />

Es gibt eine zunehmende Betonung der Durchsetzbarkeit<br />

des Rechts auf Bildung vor nati-<br />

RECHT AUF BILDUNG<br />

onalen und internationalen Gerichten, worauf<br />

auch der Sonderberichterstatter zum Recht auf<br />

Bildung in seinem Bericht von 2005 hingewiesen<br />

hat. Die hauptsächlichen Fragen betreffen<br />

Diskriminierung im Bildungsbereich, insbesondere<br />

im gleichen Zugang zur Bildung.<br />

Der UNO-Ausschuss für wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte ist für die<br />

Überwachung der Umsetzung des Internationalen<br />

Paktes über wirtschaftliche, soziale und<br />

kulturelle Rechte in den Mitgliedsstaaten verantwortlich.<br />

Er prüft die nationalen Berichte<br />

und führt einen Dialog mit den Mitgliedsstaaten,<br />

um eine möglichst effektive Umsetzung<br />

der Rechte des Paktes sicher zu stellen.<br />

Hinsichtlich des Rechts auf Bildung arbeitet er<br />

dabei eng mit der UNESCo zusammen. Für<br />

eine verbesserte Umsetzung des Rechts auf<br />

Bildung wäre jedoch eine größere Bereitschaft<br />

der Staaten, ihre Berichtspflichten ernst zu<br />

nehmen, von Bedeutung. In diesem Zusammenhang<br />

sind auch die sogenannten „Schattenberichte“<br />

von NGos sowie das Lobbying<br />

von Berufsvereinigungen im Bildungsbereich<br />

von Nutzen.<br />

Probleme der Umsetzung<br />

Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte<br />

bedürfen oft hoher Investitionen über einen<br />

größeren Zeitraum, um eine effektive<br />

Umsetzung zu erreichen. In der Tat stellt der<br />

Bildungssektor in manchen Ländern eine der<br />

bedeutendsten Staatsausgaben dar.<br />

oft ist Armut das größte Hindernis für ein<br />

Kind, sein Recht auf Bildung wahrzunehmen.<br />

Freiheit von Armut. Das Problem ist weniger,<br />

dass es keine Schulen gibt, die besucht<br />

werden könnten. Tatsächlich beginnen über<br />

90% der Kinder in Entwicklungsländern mit<br />

der Grundschule. Die wahren Probleme sind<br />

hohe Drop-out-Raten und die Tatsache, dass<br />

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