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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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freiheiten bietet eine detaillierte Aufzählung<br />

der Rechte, die dem international anerkannten<br />

Mindeststandard entsprechen:<br />

• die Freiheit zur Ausübung des Gottesdienstes<br />

oder der Versammlung in<br />

Verbindung mit einer Religion oder<br />

einem Glauben und die Freiheit, zu<br />

diesem Zweck Plätze zu einzurichten<br />

und zu erhalten;<br />

• die Freiheit zur Herstellung, zum Erwerb<br />

und Gebrauch von notwendigen<br />

Gegenständen und Materialien, die<br />

mit den Riten und Gebräuchen einer<br />

Religion oder eines Glaubens verbunden<br />

sind;<br />

• die Freiheit, freiwillige finanzielle<br />

oder andere Beiträge von Einzelpersonen<br />

oder Institutionen zu erbitten<br />

oder zu erhalten;<br />

• die Freiheit, geeignete geistliche oberhäupter<br />

auszubilden, zu ernennen, zu<br />

wählen oder durch Nachfolge zu bestimmen,<br />

die den Anforderungen und<br />

Standards einer Religion oder eines<br />

Glaubens entsprechen;<br />

• die Freiheit, Ruhetage einzuhalten und<br />

Feiertage sowie Zeremonien im Einklang<br />

mit den Grundsätzen einer Religion<br />

oder eines Glaubens zu begehen;<br />

• religiöse Freiheit am Arbeitsplatz;<br />

dazu gehören das Recht zu beten sowie<br />

Bekleidungs- und Diätvorschriften<br />

einzuhalten;<br />

• die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit<br />

zum Gebet und zu religiösen<br />

Festen;<br />

• die Freiheit, den eigenen Glauben zu<br />

verkünden;<br />

• das Recht, eine Religion oder Weltanschauung<br />

zu wechseln oder abzulehnen;<br />

•<br />

RELIGIoNSFREIHEIT<br />

das Recht auf Religionsunterricht im<br />

Interesse des Kindeswohles.<br />

Freiheit zur Ausübung kollektiver Gebräuche:<br />

Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit ermöglicht<br />

nicht nur der/dem Einzelnen den<br />

Genuss der oben genannten Rechte und Freiheiten.<br />

Eine Religion oder Weltanschauung<br />

kann und wird üblicherweise in Gemeinschaft<br />

bekundet und findet daher häufig an öffentlichen<br />

Plätzen statt. Daher werden das Versammlungs-<br />

und Vereinigungsrecht auch einer<br />

Gemeinschaft von Gläubigen gewährt.<br />

Die Freiheiten bestimmter Institutionen:<br />

Bestimmte Institutionen, die aus religiösen<br />

Gründen bestehen, genießen ebenso den vollen<br />

Schutz durch die Religionsfreiheit. Solche<br />

Institutionen können Gebetshäuser oder Bildungseinrichtungen<br />

für religiöse Zwecke, aber<br />

auch NGos sein.<br />

Ihre Rechte beinhalten:<br />

• die Freiheit zur Errichtung und Erhaltung<br />

geeigneter karitativer oder humanitärer<br />

Institutionen;<br />

• die Freiheit, einschlägige Dokumentation<br />

zu verfassen, zu veröffentlichen<br />

und zu verbreiten;<br />

• die Freiheit zur Erziehung zur Religion<br />

oder Weltanschauung an geeigneten<br />

Plätzen.<br />

Quelle: UNO. 1981. Erklärung über die<br />

Beseitigung aller Formen von Intoleranz<br />

und Diskriminierung aufgrund der Religion<br />

oder der Überzeugung. UN-Dok. A/<br />

RES/36/55 vom 25. November 1981.<br />

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