24.08.2013 Aufrufe

MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

42 EINFÜHRUNG<br />

Die Voraussetzungen der Europäischen Union<br />

und des Europarates für die Zulassung neuer<br />

Mitglieder weisen in dieselbe Richtung. Letztlich<br />

hängt es aber vom Wissen und Verständnis<br />

über Menschenrechte durch die Menschen<br />

selbst und deren Bereitschaft ab, diese als Instrument<br />

des sozialen Wandels einzusetzen,<br />

damit Menschenrechte ihre Transformationswirkung<br />

entfalten können.<br />

Das traditionelle Konzept der Menschenrechte<br />

wurde von FrauenrechtlerInnen kritisiert, da<br />

es die Geschlechtergleichheit nur unzulänglich<br />

und ohne Feingefühl behandelt. Die Weltfrauenkonferenzen<br />

und die Ausarbeitung der UNo-<br />

Konvention zur Beseitigung jeder Form von<br />

Diskriminierung der Frau haben unter anderem<br />

zu einem geschlechtergerechteren Ansatz<br />

der Menschenrechte der Frau beigetragen.<br />

Dieser findet sich auch in der UNo-Erklärung<br />

zur Gewalt gegen Frauen von 1993 und in dem<br />

Zusatzprotokoll zur Afrikanischen Charta der<br />

Rechte der Menschen und Völker über die<br />

Rechte der Frau wieder. Die Menschenrechtsinstrumente<br />

stehen für ein neues soziales und<br />

politisches Konzept, in dem Frauen erstmals<br />

rechtlich als gleichwertig anerkannt werden.<br />

Die immer wiederkehrenden Debatten über<br />

die Priorität einzelner Rechte und über Universalität<br />

versus Kulturrelativismus waren<br />

Thema von zwei Weltkonferenzen über Menschenrechte,<br />

die in Teheran und Wien stattfanden.<br />

Einige Staaten argumentieren auf Grund<br />

ihrer historischen, religiösen und kulturellen<br />

Besonderheiten dafür, dass bestimmte Menschenrechte<br />

für sie nicht gleichermaßen wie<br />

für andere gelten. Dazu stellte die Konferenz in<br />

Teheran im Jahr 1968 klar, dass alle Menschenrechte<br />

unteilbar sind und einander bedingen.<br />

obwohl der kulturelle Kontext in Betracht gezogen<br />

werden muss, können kulturelle oder<br />

religiöse Unterschiede nicht als Entschuldigung<br />

für die Nichtdurchsetzung von Menschenrechtsstandards<br />

dienen. Der aktuell von<br />

den Vereinten Nationen geführte Dialog der<br />

Kulturen hat den Zweck, die Verschiedenheit<br />

der Kulturen als positiv anzuerkennen, ohne<br />

damit aber eine Entschuldigung für die Nichteinhaltung<br />

der Verpflichtungen zu liefern.<br />

Eines der strittigsten Themen ist die Position<br />

der Frau in bestimmten Kulturkreisen, die bedeutende<br />

Menschenrechtsverletzungen zur<br />

Folge haben kann, was Gegenstand jedes Dialoges<br />

sein muss.<br />

Die Konferenz in Wien im Jahr 1993 kam übereinstimmend zu folgendem Schluss:<br />

“Während die nationalen und regionalen Besonderheiten sowie unterschiedliche<br />

historische, kulturelle und religiöse Hintergründe<br />

berücksichtigt werden müssen, ist es die Pflicht der Staaten, unabhängig<br />

von ihren politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Systemen, alle<br />

Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen.“<br />

Wiener Erklärung und Aktionsprogramm. 1993.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!