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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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248 RECHT AUF BILDUNG<br />

(IPWSKR, Sozialpakt) (Art. 13 und 14), die<br />

Konvention über die Beseitigung jeder Form<br />

von Diskriminierung der Frau (Art.10) und die<br />

Konvention über die Rechte des Kindes (Art.<br />

28 und 29).<br />

Auf regionaler Ebene sind die Europäische<br />

Konvention über die Menschenrechte und<br />

Grundfreiheiten (Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls),<br />

die Amerikanische Konvention über<br />

die Menschenrechte (Art. 13 des Zusatzprotokolls<br />

im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen<br />

und kulturellen Rechte) und die Afrikanische<br />

Charta über die Rechte des Menschen und der<br />

Völker (Art. 17) zu nennen.<br />

Das Grundrecht auf Bildung gibt jeder Person<br />

einen Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten<br />

der jeweiligen Regierung. Staaten haben die<br />

Verpflichtung zur Achtung, zum Schutz und<br />

zur Erfüllung des Rechts auf Bildung.<br />

Die Verpflichtung zur Achtung verbietet dem<br />

Staat, in Widerspruch zu den anerkannten<br />

Rechten und Freiheiten zu handeln oder in die<br />

Ausübung dieser Rechte und Freiheiten einzugreifen<br />

oder diese zu beschränken. Die Staaten<br />

müssen unter anderem die Freiheit der Eltern<br />

auf die Wahl von privaten oder öffentlichen<br />

Schulen für ihre Kinder respektieren und die<br />

religiöse und moralische Erziehung der Kinder<br />

in Einklang mit ihrer Überzeugung gewährleisten.<br />

Die Notwendigkeit, Buben und Mädchen<br />

gleich zu erziehen, muss wie auch die Rechte<br />

aller religiösen, ethnischen und sprachlichen<br />

Gruppen geachtet werden.<br />

Die Verpflichtung zum Schutz verlangt, dass<br />

Staaten durch die Gesetzgebung oder auf anderem<br />

Wege Schritte unternehmen, um die<br />

Verletzung der Individualrechte und Freiheiten<br />

durch Dritte zu unterbinden und zu verbieten.<br />

Staaten haben dafür zu sorgen, dass öffentliche<br />

oder private Schulen keine diskriminierenden<br />

Praktiken anwenden oder körperliche<br />

Strafen über SchülerInnen verhängen.<br />

Die Verpflichtung zur Erfüllung der im Internationalen<br />

Pakt über wirtschaftliche, soziale<br />

und kulturelle Rechte genannten Rechte stellt<br />

eine Verpflichtung zur schrittweisen Realisierung<br />

des Rechts dar. Es kann zwischen verhaltens-<br />

und ergebnisorientierten Verpflichtungen<br />

unterschieden werden. Die Verpflichtung zu<br />

einem bestimmten Verhalten bezieht sich auf<br />

eine bestimmte Handlung oder Maßnahme, die<br />

ein Staat einführen soll. Das beste Beispiel dafür<br />

ist Art. 14 Sozialpakt, demgemäß sich neue<br />

Mitgliedsstaaten verpflichten müssen, sofern<br />

sie noch keine verpflichtende und kostenlose<br />

Grundbildung gewährleisten, innerhalb von<br />

zwei Jahren „einen ausführlichen Aktionsplan<br />

auszuarbeiten und anzunehmen, der die<br />

schrittweise Verwirklichung des Grundsatzes<br />

der unentgeltlichen allgemeinen Schulpflicht<br />

innerhalb einer angemessenen, in dem Plan<br />

festzulegenden Zahl von Jahren vorsieht“.<br />

Standards, die erfüllt werden müssen:<br />

• kostenlose und verpflichtende Grundbildung;<br />

• Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der<br />

schulischen Bildung in der Sekundarstufe<br />

(10-14-Jährige) für alle;<br />

• Zugang zu höherer Bildung für alle<br />

nach Maßgabe der Fähigkeiten;<br />

• Grundbildung für alle, die die Grundschule<br />

nicht abgeschlossen haben;<br />

• Einrichtung eines angemessenen<br />

Stipendiensystems und ständige<br />

Verbesserung der Lage der LehrerInnenschaft.<br />

•<br />

Quelle: Art. 13 (2), Sozialpakt.<br />

Das bedeutet, dass ein verbesserter Zugang zu<br />

Bildung für alle auf Basis des Gleichheitsprinzips<br />

und der Nicht-Diskriminierung sowie der<br />

Freiheit zur Wahl der Schule und der Lerninhalte<br />

den Geist und den wesentlichen Kern<br />

des Rechts auf Bildung darstellen.<br />

Der Allgemeine Kommentar Nr. 13 des

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