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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

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420 bundesamt für Migration<br />

Fortsetzung<br />

Der Betrag Übrige Beiträge an Dritte fw setzt si<strong>ch</strong> insbesondere<br />

aus folgenden Hauptkomponenten zusammen:<br />

• Individuelle Rückkehrhilfe (IHI) fw 1 366 282<br />

• Sonstige Rückkehrhilfekosten, IOM fw 920 656<br />

• Rückkehrhilfe ab Empfangs- und Verfahrenszentren<br />

(REZ) fw 245 191<br />

Rückkehrberatung: Die Beratungsstellen informieren interessierte<br />

Personen in den Kantonen und erarbeiten individuelle<br />

Rückkehrprojekte mit den Betroffenen. Die Subventionierung<br />

der Kantone erfolgt in Form einer Basis- und einer Leistungspaus<strong>ch</strong>ale.<br />

Individuelle Rückkehrhilfe: Ausri<strong>ch</strong>tung von finanzieller Rückkehr-<br />

und Wiedereingliederungshilfe an Rückkehrer/-innen.<br />

Diese kann dur<strong>ch</strong> Sa<strong>ch</strong>leistungen ergänzt werden. Sa<strong>ch</strong>leistungen<br />

sind individuelle Projekte namentli<strong>ch</strong> in den Berei<strong>ch</strong>en<br />

Beruf, Ausbildung und Wohnraum.<br />

Sonstige Rückkehrhilfekosten: Erledigung von operationellen<br />

Aufgaben im Rückkehrberei<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> die Internationale Organisation<br />

für Migration (IOM). Bes<strong>ch</strong>affung von Information zur<br />

Vorbereitung der Rückkehr im Auftrag des BFM oder der Rückkehrberatungsstellen.<br />

Rückkehrhilfe ab Empfangszentren: Förderung der kontrollierten<br />

und geordneten Ausreise von Asylsu<strong>ch</strong>enden Personen ab<br />

den Empfangs- und Verfahrenzentren des BFM in Form von<br />

Beratung, Ausreiseorganisation und finanzieller Unterstützung.<br />

Diese Personen werden ni<strong>ch</strong>t auf die Kantone verteilt und verlassen<br />

die S<strong>ch</strong>weiz direkt ab den Strukturen des Bundes.<br />

rückkehrhilfe länderspezifis<strong>ch</strong>e Programme<br />

A2310.0171 3 540 690<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />

(AsylG; SR 142.31), Art. 93.<br />

Gezielte Förderung der Rückkehr und Wiedereingliederung<br />

von bestimmten Personengruppen aus dem Asylberei<strong>ch</strong>. Ergänzung<br />

der allgemeinen Massnahmen gemäss Finanzposition<br />

A2310.0170. Die Programme umfassen Massnahmen in der<br />

S<strong>ch</strong>weiz und in den Herkunftsländern im Rahmen von Strukturhilfe.<br />

Strukturhilfeprojekte in Zusammenarbeit mit der DEZA<br />

werden verstärkt in den Migrationsdialog mit Herkunftsstaaten<br />

einbezogen, um Rückübernahmen zu ermögli<strong>ch</strong>en.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 3 540 690<br />

Entwicklung in Europa: Der westli<strong>ch</strong>e Balkan ist im Berei<strong>ch</strong> länderspezifis<strong>ch</strong>e<br />

Rückkehrhilfe mittelfristig weiterhin von grosser<br />

Bedeutung. Die Strategie Balkan 2003–2006 wurde in die Migrationspartners<strong>ch</strong>aft<br />

Westbalkan 2007–2010 überführt. Im Rah-<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />

142<br />

<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />

04 Justiz- und Polizeidepartement<br />

men dieses neuen Ansatzes wird weiterhin die freiwillige Rückkehr<br />

von vulnerablen Personen (Alte, Kranke, Alleinerziehende,<br />

Minderheiten usw.) unterstützt, die si<strong>ch</strong> mit dem Status einer<br />

vorläufigen Aufnahme in der S<strong>ch</strong>weiz befinden und oft sozialhilfeabhängig<br />

sind.<br />

Entwicklung übrige Regionen: Die Länderprogramme im Nahen<br />

Osten, Afrika und dem Kaukasus sind weiterhin von Bedeutung.<br />

Im Jahr 2008 wurden Programme in Äthiopien, Afghanistan,<br />

Angola, Armenien, Georgien, Irak, Maghreb (Algerien, Marokko,<br />

Tunesien, Libyen, Mauretanien) und Westafrika (Nigeria, Guinea<br />

Conakry, Mali, Sierra Leone, Burkina Faso) umgesetzt.<br />

Der Minderaufwand gegenüber dem Vorans<strong>ch</strong>lag 2008 resultiert<br />

aus vers<strong>ch</strong>iedenen Faktoren: Der S<strong>ch</strong>weizer Mitteleinsatz<br />

im Rahmen der Migrationspartners<strong>ch</strong>aft Westbalkan wurde um<br />

die zusätzli<strong>ch</strong>en Mittel vom Fürstentum Lie<strong>ch</strong>tenstein in der<br />

Höhe von von 1,5 Millionen Franken reduziert. Unvorhergesehene<br />

Annullierung von Strukturhilfe in Libyen aufgrund der<br />

politis<strong>ch</strong>en Situation.<br />

Verpfli<strong>ch</strong>tungskredit «Länderspezifis<strong>ch</strong>e Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramme»<br />

(BB vom 20.12.1999) V0049.00, siehe<br />

Band 2A, Ziffer 9.<br />

integrationsmassnahmen Ausländer<br />

A2310.0172 11 566 539<br />

BG vom 16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />

(AuG; SR 142.20), Art. 55;V vom 24.10.2007 über die Integration<br />

von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205).<br />

Ausri<strong>ch</strong>tung von finanziellen Beiträgen für die Integration von<br />

Ausländerinnen und Ausländer in der S<strong>ch</strong>weiz.<br />

• Kantone fw 3 703 958<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw<br />

(Integrationsmassnahmen Ausländer) 7 862 581<br />

Die Mittelvergabe der Jahre 2008–2011 ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> einer<br />

dur<strong>ch</strong> das EJPD am 26.3.2007 erlassenen Prioritätenordnung<br />

(S<strong>ch</strong>werpunkteprogramm), wel<strong>ch</strong>e folgende drei S<strong>ch</strong>werpunkte<br />

aufweist: S<strong>ch</strong>werpunkt 1 «Spra<strong>ch</strong>e und Bildung», S<strong>ch</strong>werpunkt<br />

2 «Integrationsfa<strong>ch</strong>stellen», S<strong>ch</strong>werpunkt 3 «Modellvorhaben<br />

Integration». Das Beitragsjahr 2008 stellte ein Übergangsjahr<br />

dar. Unter Beibehaltung der bisherigen Vergabepraxis<br />

wurden glei<strong>ch</strong>zeitig die Arbeiten für einen Systemwe<strong>ch</strong>sel vorgenommen:<br />

Ab 2009 geht die Ents<strong>ch</strong>eidkompetenz zur Gewährung<br />

finanzieller Beiträge an Projekte im anteilsmässig grössten<br />

S<strong>ch</strong>werpunkt 1 vollständig vom Bund an die Kantone über. Der<br />

Bund hat zu diesem Zwecke mit den Kantonen Vereinbarungen<br />

abges<strong>ch</strong>lossen.<br />

Der Minderaufwand gegenüber dem Vorans<strong>ch</strong>lag 2008 ergibt<br />

si<strong>ch</strong> aus der besonderen Situation im Übergangsjahr (Systemwe<strong>ch</strong>sel,<br />

Inkrafttreten des neuen AuG). Geplante Vorhaben<br />

namentli<strong>ch</strong> im S<strong>ch</strong>werpunkt 3 mussten auf Folgejahre vers<strong>ch</strong>oben<br />

werden.

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