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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

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810 bundesamt für umwelt<br />

Fortsetzung<br />

Sanierung von Altlasten<br />

A2310.0131 29 423 979<br />

BG vom 7.10.1983 über den Umwelts<strong>ch</strong>utz (USG; SR 814.01), Art.<br />

32e; V vom 5.4.2000 über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten<br />

(VASA; SR 814.681).<br />

Die VASA regelt die Erhebung einer Abgabe auf der Ablagerung<br />

von Abfällen im In- und Ausland (dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong> ca. 26 Mio.<br />

Fr./Jahr) und die zweckgebundene Verwendung des Abgabebetrags<br />

für Abgeltungen an die Altlastenbearbeitung. Mit diesem<br />

zweckgebundenen Finanzierungsinstrument trägt der Bund<br />

dazu bei, dass die Erfassung der belasteten Standorte im Kataster<br />

sowie die notwendigen Untersu<strong>ch</strong>ungen, Überwa<strong>ch</strong>ungen<br />

und Sanierungen effizient und dem Stand der Te<strong>ch</strong>nik entspre<strong>ch</strong>end<br />

realisiert werden. Verglei<strong>ch</strong>e hierzu au<strong>ch</strong> Bemerkungen<br />

zum Kredit E1100.0100 Altlastenabgabe.<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 215 393<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 29 208 586<br />

Die Beiträge sind rund 13 Millionen tiefer ausgefallen als im Vorans<strong>ch</strong>lag<br />

vorgesehen. Obwohl eine deutli<strong>ch</strong>e Steigerung im Verglei<strong>ch</strong><br />

zu den Vorjahren zu verzei<strong>ch</strong>nen war, wurde der Kredit<br />

ni<strong>ch</strong>t vollständig ausges<strong>ch</strong>öpft, weil die Kantone ni<strong>ch</strong>t immer<br />

über genügend Kapazitäten verfügen, um insbesondere die notwendigen<br />

Sanierungen ras<strong>ch</strong> an die Hand zu nehmen.<br />

Seit Einführung der Altlastenabgabe im Jahr 2001 wurden dur<strong>ch</strong><br />

das BAFU Mittel in der Höhe von 190,5 Millionen Franken vereinnahmt.<br />

Diesen Einnahmen stehen Ausgaben von insgesamt<br />

86,7 Millionen Franken gegenüber. Der Saldo per Ende 2008<br />

beträgt folgli<strong>ch</strong> rund 103,8 Millionen Franken.<br />

Verpfli<strong>ch</strong>tungskredit Sanierung von Altlasten 2006–2011 (BB<br />

vom 12.6.2006) V0118.00, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Sanierung<br />

von Altlasten», siehe Band 3, Ziffer B41.<br />

wasser<br />

A2310.0132 6 375 738<br />

BG vom 24.1.1991 über den S<strong>ch</strong>utz der Gewässer (GS<strong>ch</strong>G;<br />

SR 814.20), Art. 57, 64, 80 Abs. 2, BG vom 1.7.1966 über den Naturund<br />

Heimats<strong>ch</strong>utz (NHG; SR 451), Art. 13ff, 18d und 23c.<br />

Untersu<strong>ch</strong>ungen der Kantone zur Ermittlung der Ursa<strong>ch</strong>en<br />

ungenügender Wasserqualität oberirdis<strong>ch</strong>er und unterirdis<strong>ch</strong>er<br />

Gewässer. Ausbildung von Fa<strong>ch</strong>personal, bei gesamts<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>erBedeutung,BereitstellungvonAufklärungsunterlagenüber<br />

den Stand und die nötigen Massnahmen in Gewässers<strong>ch</strong>utz und<br />

Wasserversorgung. Erstellen des Wasserversorgungsatlas dur<strong>ch</strong><br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />

366<br />

<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

die Kantone. Grundlagenbes<strong>ch</strong>affung: Erhebungen und Entwicklung<br />

von Verfahren im allgemeinen Interesse des Gewässers<strong>ch</strong>utzes.<br />

Finanzierung der Sanierung von Fliessgewässern, die dur<strong>ch</strong><br />

Wasserentnahmen (Restwasser) wesentli<strong>ch</strong> beeinflusst werden,<br />

wenn es si<strong>ch</strong> um Fliessgewässer in Lands<strong>ch</strong>aften oder Lebensräumen<br />

handelt, die in nationalen oder kantonalen Inventaren<br />

aufgeführt sind, oder wenn andere wi<strong>ch</strong>tige öffentli<strong>ch</strong>e Interessen<br />

betroffen sind.<br />

Finanzierung von Studien und Pilotanlagen zur Elimination der<br />

Mikroverunreinigungen (Hormone, Pestizide, Medikamente)<br />

aus dem Abwasser.<br />

Finanzierung der Förderung der Integralen Gewässerbewirts<strong>ch</strong>aftung,<br />

Grundlagenbes<strong>ch</strong>affung, Erarbeitung von Ents<strong>ch</strong>eidungsgrundlagen,<br />

Entwicklung von Instrumenten, Pilotprojekte<br />

Kantone, Gewässerinformationssystem GEWISS.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 6 375 738<br />

Die Erhöhung gegenüber der Re<strong>ch</strong>nung 2007 ist insbesondere<br />

auf die Finanzierung dringender Studien zur Elimination der<br />

Mikroverunreinigungen (Hormone, Pestizide, Medikamente)<br />

aus dem Abwasser (Pilotanlagen und deren Erfolgskontrolle)<br />

sowie auf die Finanzierung der Förderung der Integralen Gewässerbewirts<strong>ch</strong>aftung<br />

zurückzuführen.<br />

Im Jahr 2008 wurde der Kredit ni<strong>ch</strong>t ausges<strong>ch</strong>öpft, weil keine<br />

Finanzierungsgesu<strong>ch</strong>e für Restwassersanierungen vorlagen.<br />

Jahreszusi<strong>ch</strong>erungskredit J0017.00, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

wald<br />

A2310.0134 88 625 999<br />

Waldgesetz vom 4.10.1991 (WaG; SR 921.0).<br />

Die in Art. 1 WaG definierten Waldfunktionen (S<strong>ch</strong>utz-, Nutzund<br />

Naturs<strong>ch</strong>utzfunktion) werden na<strong>ch</strong>haltig si<strong>ch</strong>ergestellt.<br />

Der Wald bleibt in seiner Flä<strong>ch</strong>e erhalten und wird als naturnaher<br />

Lebensraum ges<strong>ch</strong>ützt. Die Subventionstatbestände<br />

werden aufgrund der NFA seit 1.1.2008 erstmals in Form von<br />

drei Programmen abgewickelt: Das Programm «S<strong>ch</strong>utzwald»<br />

beinhaltet die S<strong>ch</strong>utzwaldpflege zum S<strong>ch</strong>utz von Mens<strong>ch</strong>en und<br />

Sa<strong>ch</strong>werten vor Naturgefahren inklusive Verhütung und Behebung<br />

von Walds<strong>ch</strong>äden sowie die dazu notwendigen Infrastrukturen.<br />

Mit dem Programm «Biodiversität im Wald» werden<br />

Waldreservate, die ökologis<strong>ch</strong>e Vernetzung von Waldlebensräumen,<br />

prioritäre Waldarten wie Ei<strong>ch</strong>en oder Auerwild sowie<br />

ökologis<strong>ch</strong> wertvolle Bewirts<strong>ch</strong>aftungsformen (Nieder- und<br />

Mittelwald, Selven, Wytweiden) gefördert. Das Programm<br />

«Waldwirts<strong>ch</strong>aft» umfasst optimale Bewirts<strong>ch</strong>aftungseinheiten<br />

(Zusammens<strong>ch</strong>lüsse, Kooperationen), eine effiziente Holzlogistik<br />

sowie forstli<strong>ch</strong>e Planungsgrundlagen und die Pflege von<br />

jungen Waldbeständen ausserhalb des S<strong>ch</strong>utzwaldes.

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