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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

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802 bundesamt für Verkehr<br />

Fortsetzung<br />

güterverkehrsförderung für die Verlagerung<br />

Abgeltung kombinierter Verkehr<br />

A2310.0214 217 524 565<br />

BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />

Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Art. 3, Bst. c, Ziff. 2; Verordnung<br />

vom 29.6.1988 über die Förderung des kombinierten<br />

Verkehrs und des Transports begleiteter Motorfahrzeuge (Kombiverkehrsverordnung<br />

VKV; SR 742.149); BG vom 8.10.1999 zur<br />

Verlagerung von alpenquerendem Güters<strong>ch</strong>werverkehr auf die<br />

S<strong>ch</strong>iene (Verkehrsverlagerungsgesetz; SR 740.1) und BB vom<br />

28.9.1999 über den Zahlungsrahmen für die Förderung des<br />

gesamten Bahngüterverkehrs.<br />

Trassenpreissubventionen und Bestellungen im kombinierten<br />

Verkehr (KV), finanziert aus zweckgebundenen Mitteln (Mineralölsteuer),<br />

zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs<br />

von der Strasse auf die S<strong>ch</strong>iene.<br />

Empfänger der Trassenpreissubventionen sind die Infrastrukturbetreiberinnen<br />

SBB, BLS, DB (Infrastruktur auf S<strong>ch</strong>weizer<br />

Gebiet), RhB, MGB sowie die Konzessionierte Hafenbahn in<br />

Basel. Bei den Bestellungen im kombinierten Verkehr sind die<br />

Empfänger der Betriebsabgeltungen die Operateure des KV. 2008<br />

haben 23 Operateure für insgesamt über 90 Verkehrsrelationen<br />

Abgeltungen beantragt.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 215 024 565<br />

• Übrige Beiträge an Dritte nf 2 500 000<br />

Rund 56 Millionen, also etwa ein Viertel der zur Verfügung stehenden<br />

Mittel, wurden für Trassenpreissubventionen im KV ausgeri<strong>ch</strong>tet.<br />

Diese Subvention wird aufgrund der effektiv gefahrenen<br />

Bruttotonnenkilometer geleistet.<br />

Für Betriebsabgeltungen an die Operateure des kombinierten<br />

Verkehrs wurden rund 159 Millionen Franken ausbezahlt. Mit<br />

dieser Subvention werden die geplanten ungedeckten Kosten<br />

für Verkehrsrelationen im begleiteten und unbegleiteten KV im<br />

Transit und innerhalb der S<strong>ch</strong>weiz abgegolten. Die Auszahlung<br />

der Abgeltungen erfolgt na<strong>ch</strong> effektiv erbra<strong>ch</strong>ter Leistung und<br />

ni<strong>ch</strong>t auf Basis der Planzahlen (fixer Abgeltungsbetrag pro effektiv<br />

gefahrenen Zug und pro transportierte Sendung).<br />

2,5 Millionen werden für Na<strong>ch</strong>zahlungen von Leistungen im<br />

Jahr 2008, wel<strong>ch</strong>e erst im 2009 verbu<strong>ch</strong>t werden können, periodengere<strong>ch</strong>t<br />

ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam abgegrenzt.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />

332<br />

<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

Der Vorans<strong>ch</strong>lagskredit wurde zu 97 Prozent ausges<strong>ch</strong>öpft. Es<br />

verbleiben Restmittel in der Höhe von knapp 6 Millionen Franken,<br />

weil einerseits einige der offerierten Relationen ni<strong>ch</strong>t wie<br />

geplant bedient wurden und andererseits bei der Rollenden<br />

Landstrasse (RoLa) unerwartet viele Züge infolge Streik und Problemen<br />

beim Rollmaterial ausgefallen sind.<br />

Der Kredit ist Bestandteil des Zahlungsrahmens Z0026.00, siehe<br />

Band 2A, Ziffer 10.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spezialfinanzierung<br />

Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />

investitionsre<strong>ch</strong>nung<br />

einnahmen<br />

Verwaltung<br />

rückzahlung darlehen und beteiligungen<br />

E3200.0001 44 212 445<br />

Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101), Art. 49 und<br />

56 ff; V vom 18.12.1995 über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen<br />

na<strong>ch</strong> Eisenbahngesetz (ADFV; SR 742.101.1).<br />

Bis ins Jahr 2001 wurden für die Bes<strong>ch</strong>affung von Rollmaterial<br />

gestützt auf Artikel 56 EBG rückzahlbare Darlehen gewährt. Seither<br />

müssen die KTU Fremdkapital bei Dritten (Banken) aufnehmen.<br />

Die gewährten Darlehen werden laufend zurückgezahlt.<br />

• Rückzahlung Darlehen fw 43 837 445<br />

• Veräusserung Beteiligungen fw 375 000<br />

Die Rückzahlungsanteile bere<strong>ch</strong>nen si<strong>ch</strong> aufgrund der abges<strong>ch</strong>lossenen<br />

Finanzierungsvereinbarungen.<br />

Im Jahr 2008 wurden Darlehen in der Höhe von 39,1 Millionen<br />

von 51 Transportunternehmen und 4,7 Millionen von Terminal-<br />

Betreibern des kombinierten Verkehrs zurückbezahlt. Die grössten<br />

Rückzahlungsbeträge stammten von der RhB (8,3 Mio.), der<br />

BLS (6,3 Mio.) und dem RBS (2,6 Mio.). Ausserdem wurde die<br />

Beteiligung des Bundes an der Verkehrsbetriebe STI AG verkauft<br />

(0,4 Mio.).<br />

rückzahlung investitionsbeiträge<br />

E3300.0001<br />

Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101).<br />

264 903<br />

• Rückzahlung Investitionsbeiträge fw 264 903<br />

Die Rückzahlung stammt aus einer Finanzierungsvereinbarung<br />

über Ausrüstung von Güterzuglokomotiven von SBB Cargo mit<br />

den Zugsi<strong>ch</strong>erungssystemen ETCS und ETM. Sie entspri<strong>ch</strong>t der<br />

Differenz zwis<strong>ch</strong>en dem vereinbarten und bereits ausgezahlten<br />

Förderbeitrag und den in der S<strong>ch</strong>lussabre<strong>ch</strong>nung ausgewiesenen<br />

Kosten.

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