2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch
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802 bundesamt für Verkehr<br />
Fortsetzung<br />
güterverkehrsförderung für die Verlagerung<br />
Abgeltung kombinierter Verkehr<br />
A2310.0214 217 524 565<br />
BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />
Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Art. 3, Bst. c, Ziff. 2; Verordnung<br />
vom 29.6.1988 über die Förderung des kombinierten<br />
Verkehrs und des Transports begleiteter Motorfahrzeuge (Kombiverkehrsverordnung<br />
VKV; SR 742.149); BG vom 8.10.1999 zur<br />
Verlagerung von alpenquerendem Güters<strong>ch</strong>werverkehr auf die<br />
S<strong>ch</strong>iene (Verkehrsverlagerungsgesetz; SR 740.1) und BB vom<br />
28.9.1999 über den Zahlungsrahmen für die Förderung des<br />
gesamten Bahngüterverkehrs.<br />
Trassenpreissubventionen und Bestellungen im kombinierten<br />
Verkehr (KV), finanziert aus zweckgebundenen Mitteln (Mineralölsteuer),<br />
zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs<br />
von der Strasse auf die S<strong>ch</strong>iene.<br />
Empfänger der Trassenpreissubventionen sind die Infrastrukturbetreiberinnen<br />
SBB, BLS, DB (Infrastruktur auf S<strong>ch</strong>weizer<br />
Gebiet), RhB, MGB sowie die Konzessionierte Hafenbahn in<br />
Basel. Bei den Bestellungen im kombinierten Verkehr sind die<br />
Empfänger der Betriebsabgeltungen die Operateure des KV. 2008<br />
haben 23 Operateure für insgesamt über 90 Verkehrsrelationen<br />
Abgeltungen beantragt.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 215 024 565<br />
• Übrige Beiträge an Dritte nf 2 500 000<br />
Rund 56 Millionen, also etwa ein Viertel der zur Verfügung stehenden<br />
Mittel, wurden für Trassenpreissubventionen im KV ausgeri<strong>ch</strong>tet.<br />
Diese Subvention wird aufgrund der effektiv gefahrenen<br />
Bruttotonnenkilometer geleistet.<br />
Für Betriebsabgeltungen an die Operateure des kombinierten<br />
Verkehrs wurden rund 159 Millionen Franken ausbezahlt. Mit<br />
dieser Subvention werden die geplanten ungedeckten Kosten<br />
für Verkehrsrelationen im begleiteten und unbegleiteten KV im<br />
Transit und innerhalb der S<strong>ch</strong>weiz abgegolten. Die Auszahlung<br />
der Abgeltungen erfolgt na<strong>ch</strong> effektiv erbra<strong>ch</strong>ter Leistung und<br />
ni<strong>ch</strong>t auf Basis der Planzahlen (fixer Abgeltungsbetrag pro effektiv<br />
gefahrenen Zug und pro transportierte Sendung).<br />
2,5 Millionen werden für Na<strong>ch</strong>zahlungen von Leistungen im<br />
Jahr 2008, wel<strong>ch</strong>e erst im 2009 verbu<strong>ch</strong>t werden können, periodengere<strong>ch</strong>t<br />
ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam abgegrenzt.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />
332<br />
<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />
08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
Der Vorans<strong>ch</strong>lagskredit wurde zu 97 Prozent ausges<strong>ch</strong>öpft. Es<br />
verbleiben Restmittel in der Höhe von knapp 6 Millionen Franken,<br />
weil einerseits einige der offerierten Relationen ni<strong>ch</strong>t wie<br />
geplant bedient wurden und andererseits bei der Rollenden<br />
Landstrasse (RoLa) unerwartet viele Züge infolge Streik und Problemen<br />
beim Rollmaterial ausgefallen sind.<br />
Der Kredit ist Bestandteil des Zahlungsrahmens Z0026.00, siehe<br />
Band 2A, Ziffer 10.<br />
Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spezialfinanzierung<br />
Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />
investitionsre<strong>ch</strong>nung<br />
einnahmen<br />
Verwaltung<br />
rückzahlung darlehen und beteiligungen<br />
E3200.0001 44 212 445<br />
Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101), Art. 49 und<br />
56 ff; V vom 18.12.1995 über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen<br />
na<strong>ch</strong> Eisenbahngesetz (ADFV; SR 742.101.1).<br />
Bis ins Jahr 2001 wurden für die Bes<strong>ch</strong>affung von Rollmaterial<br />
gestützt auf Artikel 56 EBG rückzahlbare Darlehen gewährt. Seither<br />
müssen die KTU Fremdkapital bei Dritten (Banken) aufnehmen.<br />
Die gewährten Darlehen werden laufend zurückgezahlt.<br />
• Rückzahlung Darlehen fw 43 837 445<br />
• Veräusserung Beteiligungen fw 375 000<br />
Die Rückzahlungsanteile bere<strong>ch</strong>nen si<strong>ch</strong> aufgrund der abges<strong>ch</strong>lossenen<br />
Finanzierungsvereinbarungen.<br />
Im Jahr 2008 wurden Darlehen in der Höhe von 39,1 Millionen<br />
von 51 Transportunternehmen und 4,7 Millionen von Terminal-<br />
Betreibern des kombinierten Verkehrs zurückbezahlt. Die grössten<br />
Rückzahlungsbeträge stammten von der RhB (8,3 Mio.), der<br />
BLS (6,3 Mio.) und dem RBS (2,6 Mio.). Ausserdem wurde die<br />
Beteiligung des Bundes an der Verkehrsbetriebe STI AG verkauft<br />
(0,4 Mio.).<br />
rückzahlung investitionsbeiträge<br />
E3300.0001<br />
Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101).<br />
264 903<br />
• Rückzahlung Investitionsbeiträge fw 264 903<br />
Die Rückzahlung stammt aus einer Finanzierungsvereinbarung<br />
über Ausrüstung von Güterzuglokomotiven von SBB Cargo mit<br />
den Zugsi<strong>ch</strong>erungssystemen ETCS und ETM. Sie entspri<strong>ch</strong>t der<br />
Differenz zwis<strong>ch</strong>en dem vereinbarten und bereits ausgezahlten<br />
Förderbeitrag und den in der S<strong>ch</strong>lussabre<strong>ch</strong>nung ausgewiesenen<br />
Kosten.