2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch
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614 eidgenössis<strong>ch</strong>es Personalamt<br />
Fortsetzung<br />
Leistungen für Berufsunfälle und -invalidität:<br />
Für Berufsunfälle sowie für Berufsinvalidität musste weniger<br />
als geplant aufgewendet werden. Die S<strong>ch</strong>wierigkeit bei der Budgetierung<br />
von Berufsunfällen und -invalidität liegt darin, dass<br />
diese ni<strong>ch</strong>t voraussehbar und dadur<strong>ch</strong> nur s<strong>ch</strong>wer planbar sind.<br />
Pendente Prozesse PKB (EVK):<br />
Die Aufwendungen für pendente Prozesse sind tiefer ausgefallen<br />
als budgetiert. Die S<strong>ch</strong>wierigkeit bei der Budgetierung von<br />
pendenten Prozessen liegt ebenfalls in der Voraussehbarkeit und<br />
Planbarkeit.<br />
Arbeitgeberzusatzleistungen:<br />
Die Arbeitgeberzusatzleistungen (AGZL) sind Teil der Verordnung<br />
über die Leistung bei vorzeitigem Altersrücktritt von<br />
Bediensteten in besonderen Verhältnissen (VLVA) und betreffen<br />
auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> Mitarbeitende des VBS, des GWK und des BAZL.<br />
Deckungskapital Renten (EAK):<br />
Per 1.1.2001 trat eine ergänzende Bestimmung der AHV-Verordnung<br />
in Kraft, die festhält, dass Leistungen des Arbeitgebers<br />
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls zum massgebenden<br />
Lohn zählen (Art. 7 Bst. q AHVV). Die EAK stellte Ende<br />
2002 fest, dass sowohl der Bund wie au<strong>ch</strong> bundesnahe Unternehmen<br />
keine Beiträge auf Arbeitgeberleistungen an die Pensionskasse<br />
bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />
eingezahlt haben. Die EAK hat deshalb rückwirkend bis 2001 die<br />
aus ihrer Si<strong>ch</strong>t ges<strong>ch</strong>uldeten Beitragszahlungen mit Verfügungen<br />
an die <strong>Verwaltungseinheiten</strong> eingefordert. Die <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />
erhoben dagegen Einspra<strong>ch</strong>e und haben den Re<strong>ch</strong>tsweg<br />
bes<strong>ch</strong>ritten. In einem Musterprozess wurde die Bes<strong>ch</strong>werde<br />
der <strong>Verwaltungseinheiten</strong> vom Versi<strong>ch</strong>erungsgeri<strong>ch</strong>t des Kantons<br />
Bern gutgeheissen. Die EAK zog sie jedo<strong>ch</strong> an das Bundesgeri<strong>ch</strong>t<br />
weiter. Dessen Urteil hob den erstinstanzli<strong>ch</strong>en Ents<strong>ch</strong>eid<br />
teilweise auf und bestätigte die Zahlungspfli<strong>ch</strong>t des Bundes. Zur<br />
Beglei<strong>ch</strong>ung der damals in ihrer Höhe no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t festgelegten<br />
Re<strong>ch</strong>nung der EAK hat das Parlament einen Na<strong>ch</strong>tragskredit<br />
in Höhe von 40 Millionen bewilligt. Die im Jahr 2007 gebildeten<br />
Rückstellungen von 40 Millionen wurden aufgelöst (vgl.<br />
E1700.0001).<br />
bundesratsreserve<br />
A2101.0147 –<br />
Reserve des Bundesrates zur Finanzierung von dringli<strong>ch</strong>en Personalbegehren<br />
der Departemente und der Bundeskanzlei sowie<br />
Mittel für die zentral koordinierten Massnahmen im Projekt<br />
Umbau mit Perspektiven. Die eingestellten Mittel wurden ni<strong>ch</strong>t<br />
abgetreten. Ab dem Vorans<strong>ch</strong>lag 2009 wird diese Position ni<strong>ch</strong>t<br />
mehr verwendet.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />
252<br />
<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />
06 Finanzdepartement<br />
Kredit für besondere Personalkategorien<br />
A2101.0148 –<br />
Zentral eingestellte Mittel zur Finanzierung der Lehrstellen,<br />
der berufli<strong>ch</strong>en Integration von Erwerbsbehinderten sowie<br />
zur Finanzierung von Praktikastellen von Fa<strong>ch</strong>ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ul- und<br />
Ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ulpraktikanten.<br />
Das EPA trat im Budgetvollzug 2008 insgesamt Mittel von<br />
29,7 Millionen für die besonderen Personalkategorien an die<br />
Departemente und Bundeskanzlei ab:<br />
• Lernende 12 566 500<br />
• Berufli<strong>ch</strong>e Integration 9 355 200<br />
• Fa<strong>ch</strong>ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ul- und Ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ulpraktikant/innen 7 824 500<br />
lohnmassnahmen<br />
A2101.0149 –<br />
Der Globalkredit für Lohnmassnahmen beim Bundespersonal<br />
beinhaltet die Mittel für den Teuerungsausglei<strong>ch</strong> oder allfällige<br />
Reallohnerhöhungen. Na<strong>ch</strong> dem Parlamentsents<strong>ch</strong>eid zum<br />
Budget bes<strong>ch</strong>liesst der Bundesrat über die Lohnmassnahmen.<br />
Die Lohnmassnahmen umfassen neben dem Ausglei<strong>ch</strong> der Teuerung<br />
2004–2007 und einer einmaligen versi<strong>ch</strong>erten Zulage von<br />
0,95 Prozent au<strong>ch</strong> eine Reallohnerhöhung von 1,0 Prozent. Die<br />
Reallohnerhöhung war ursprüngli<strong>ch</strong> ab dem 1.1.2009 vorgesehen<br />
und entspre<strong>ch</strong>end budgetiert worden. Sie wurde jedo<strong>ch</strong> im<br />
Zusammenhang mit dem Primatwe<strong>ch</strong>sel bei PUBLICA um se<strong>ch</strong>s<br />
Monate vorgezogen und bereits ab 1.7.2008 gewährt. Dazu sind<br />
2008 zusätzli<strong>ch</strong>e Mittel im Umfang von 20 Millionen notwendig<br />
geworden. Zudem ist die Jahresendteuerung 2007 höher ausgefallen<br />
als verans<strong>ch</strong>lagt (2,0 % anstatt 1,4 %). Damit fällt au<strong>ch</strong><br />
der Teuerungsausglei<strong>ch</strong> für die Jahre 2004–2007 um 0,6 Prozent<br />
höher aus als geplant. Für die Gewährung des höheren Teuerungsausglei<strong>ch</strong>s<br />
wurden zusätzli<strong>ch</strong> 13 Millionen benötigt. Das<br />
Parlament bewilligte für die Reallohnerhöhung und den höheren<br />
Teuerungsausglei<strong>ch</strong> einen Na<strong>ch</strong>tragskredit von 33 Millionen.<br />
Im Budgetvollzug 2008 wurden insgesamt 123,5 Millionen<br />
zweckgebunden an die Dienststellen abgetreten.<br />
Sozialplankosten für vorzeitige Pensionierungen<br />
A2101.0151 926 515<br />
Bundespersonalgesetz vom 24.3.2000 (SR 172.222.1), Art. 19<br />
und 31 und Bundespersonalverordnung vom 3.7.2001 (SR<br />
172.220.111.3), Art. 105.<br />
• Sozialplankosten für vorzeitige Pensionierungen fw 926 515<br />
Zentral eingestellte Mittel für vorzeitige Pensionierungen insbesondere<br />
zur Finanzierung der anfallenden Deckungskapitalzahlungen<br />
an die PUBLICA.<br />
Übriger Personalaufwand<br />
A2109.0001 113 134<br />
• Aus- und Weiterbildung fw 86 384<br />
• Aus- und Weiterbildung nf -7 870<br />
• Ausbildung LV 34 620