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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

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614 eidgenössis<strong>ch</strong>es Personalamt<br />

Fortsetzung<br />

Leistungen für Berufsunfälle und -invalidität:<br />

Für Berufsunfälle sowie für Berufsinvalidität musste weniger<br />

als geplant aufgewendet werden. Die S<strong>ch</strong>wierigkeit bei der Budgetierung<br />

von Berufsunfällen und -invalidität liegt darin, dass<br />

diese ni<strong>ch</strong>t voraussehbar und dadur<strong>ch</strong> nur s<strong>ch</strong>wer planbar sind.<br />

Pendente Prozesse PKB (EVK):<br />

Die Aufwendungen für pendente Prozesse sind tiefer ausgefallen<br />

als budgetiert. Die S<strong>ch</strong>wierigkeit bei der Budgetierung von<br />

pendenten Prozessen liegt ebenfalls in der Voraussehbarkeit und<br />

Planbarkeit.<br />

Arbeitgeberzusatzleistungen:<br />

Die Arbeitgeberzusatzleistungen (AGZL) sind Teil der Verordnung<br />

über die Leistung bei vorzeitigem Altersrücktritt von<br />

Bediensteten in besonderen Verhältnissen (VLVA) und betreffen<br />

auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> Mitarbeitende des VBS, des GWK und des BAZL.<br />

Deckungskapital Renten (EAK):<br />

Per 1.1.2001 trat eine ergänzende Bestimmung der AHV-Verordnung<br />

in Kraft, die festhält, dass Leistungen des Arbeitgebers<br />

bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls zum massgebenden<br />

Lohn zählen (Art. 7 Bst. q AHVV). Die EAK stellte Ende<br />

2002 fest, dass sowohl der Bund wie au<strong>ch</strong> bundesnahe Unternehmen<br />

keine Beiträge auf Arbeitgeberleistungen an die Pensionskasse<br />

bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />

eingezahlt haben. Die EAK hat deshalb rückwirkend bis 2001 die<br />

aus ihrer Si<strong>ch</strong>t ges<strong>ch</strong>uldeten Beitragszahlungen mit Verfügungen<br />

an die <strong>Verwaltungseinheiten</strong> eingefordert. Die <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

erhoben dagegen Einspra<strong>ch</strong>e und haben den Re<strong>ch</strong>tsweg<br />

bes<strong>ch</strong>ritten. In einem Musterprozess wurde die Bes<strong>ch</strong>werde<br />

der <strong>Verwaltungseinheiten</strong> vom Versi<strong>ch</strong>erungsgeri<strong>ch</strong>t des Kantons<br />

Bern gutgeheissen. Die EAK zog sie jedo<strong>ch</strong> an das Bundesgeri<strong>ch</strong>t<br />

weiter. Dessen Urteil hob den erstinstanzli<strong>ch</strong>en Ents<strong>ch</strong>eid<br />

teilweise auf und bestätigte die Zahlungspfli<strong>ch</strong>t des Bundes. Zur<br />

Beglei<strong>ch</strong>ung der damals in ihrer Höhe no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t festgelegten<br />

Re<strong>ch</strong>nung der EAK hat das Parlament einen Na<strong>ch</strong>tragskredit<br />

in Höhe von 40 Millionen bewilligt. Die im Jahr 2007 gebildeten<br />

Rückstellungen von 40 Millionen wurden aufgelöst (vgl.<br />

E1700.0001).<br />

bundesratsreserve<br />

A2101.0147 –<br />

Reserve des Bundesrates zur Finanzierung von dringli<strong>ch</strong>en Personalbegehren<br />

der Departemente und der Bundeskanzlei sowie<br />

Mittel für die zentral koordinierten Massnahmen im Projekt<br />

Umbau mit Perspektiven. Die eingestellten Mittel wurden ni<strong>ch</strong>t<br />

abgetreten. Ab dem Vorans<strong>ch</strong>lag 2009 wird diese Position ni<strong>ch</strong>t<br />

mehr verwendet.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />

252<br />

<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />

06 Finanzdepartement<br />

Kredit für besondere Personalkategorien<br />

A2101.0148 –<br />

Zentral eingestellte Mittel zur Finanzierung der Lehrstellen,<br />

der berufli<strong>ch</strong>en Integration von Erwerbsbehinderten sowie<br />

zur Finanzierung von Praktikastellen von Fa<strong>ch</strong>ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ul- und<br />

Ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ulpraktikanten.<br />

Das EPA trat im Budgetvollzug 2008 insgesamt Mittel von<br />

29,7 Millionen für die besonderen Personalkategorien an die<br />

Departemente und Bundeskanzlei ab:<br />

• Lernende 12 566 500<br />

• Berufli<strong>ch</strong>e Integration 9 355 200<br />

• Fa<strong>ch</strong>ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ul- und Ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ulpraktikant/innen 7 824 500<br />

lohnmassnahmen<br />

A2101.0149 –<br />

Der Globalkredit für Lohnmassnahmen beim Bundespersonal<br />

beinhaltet die Mittel für den Teuerungsausglei<strong>ch</strong> oder allfällige<br />

Reallohnerhöhungen. Na<strong>ch</strong> dem Parlamentsents<strong>ch</strong>eid zum<br />

Budget bes<strong>ch</strong>liesst der Bundesrat über die Lohnmassnahmen.<br />

Die Lohnmassnahmen umfassen neben dem Ausglei<strong>ch</strong> der Teuerung<br />

2004–2007 und einer einmaligen versi<strong>ch</strong>erten Zulage von<br />

0,95 Prozent au<strong>ch</strong> eine Reallohnerhöhung von 1,0 Prozent. Die<br />

Reallohnerhöhung war ursprüngli<strong>ch</strong> ab dem 1.1.2009 vorgesehen<br />

und entspre<strong>ch</strong>end budgetiert worden. Sie wurde jedo<strong>ch</strong> im<br />

Zusammenhang mit dem Primatwe<strong>ch</strong>sel bei PUBLICA um se<strong>ch</strong>s<br />

Monate vorgezogen und bereits ab 1.7.2008 gewährt. Dazu sind<br />

2008 zusätzli<strong>ch</strong>e Mittel im Umfang von 20 Millionen notwendig<br />

geworden. Zudem ist die Jahresendteuerung 2007 höher ausgefallen<br />

als verans<strong>ch</strong>lagt (2,0 % anstatt 1,4 %). Damit fällt au<strong>ch</strong><br />

der Teuerungsausglei<strong>ch</strong> für die Jahre 2004–2007 um 0,6 Prozent<br />

höher aus als geplant. Für die Gewährung des höheren Teuerungsausglei<strong>ch</strong>s<br />

wurden zusätzli<strong>ch</strong> 13 Millionen benötigt. Das<br />

Parlament bewilligte für die Reallohnerhöhung und den höheren<br />

Teuerungsausglei<strong>ch</strong> einen Na<strong>ch</strong>tragskredit von 33 Millionen.<br />

Im Budgetvollzug 2008 wurden insgesamt 123,5 Millionen<br />

zweckgebunden an die Dienststellen abgetreten.<br />

Sozialplankosten für vorzeitige Pensionierungen<br />

A2101.0151 926 515<br />

Bundespersonalgesetz vom 24.3.2000 (SR 172.222.1), Art. 19<br />

und 31 und Bundespersonalverordnung vom 3.7.2001 (SR<br />

172.220.111.3), Art. 105.<br />

• Sozialplankosten für vorzeitige Pensionierungen fw 926 515<br />

Zentral eingestellte Mittel für vorzeitige Pensionierungen insbesondere<br />

zur Finanzierung der anfallenden Deckungskapitalzahlungen<br />

an die PUBLICA.<br />

Übriger Personalaufwand<br />

A2109.0001 113 134<br />

• Aus- und Weiterbildung fw 86 384<br />

• Aus- und Weiterbildung nf -7 870<br />

• Ausbildung LV 34 620

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