2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch
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318 bundesamt für Sozialversi<strong>ch</strong>erungen<br />
Fortsetzung<br />
Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spielbankenabgabe»,<br />
siehe Band 3, Ziffer B41.<br />
leistungen des bundes an die AhV<br />
A2310.0327 6 634 094 859<br />
BG vom 20.12.1946 über die Alters- und Hinterlassenenversi<strong>ch</strong>erung<br />
(AHVG; SR 831.10), Art. 103.<br />
• Beiträge an die AHV fw 6 634 094 859<br />
Von den gesamten AHV-Ausgaben entfallen rund 99 Prozent auf<br />
Renten und Hilflosenents<strong>ch</strong>ädigungen. Die Entwicklung dieser<br />
Ausgaben wird bestimmt dur<strong>ch</strong> die Demografie, dur<strong>ch</strong> die jeweilige<br />
Anpassung der Renten an die wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Entwicklung<br />
sowie dur<strong>ch</strong> allfällige Systemveränderungen aufgrund gesetzgeberis<strong>ch</strong>er<br />
Ents<strong>ch</strong>eide.<br />
Im Jahr 2008 hat keine Anpassung der Renten an die wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />
Entwicklung stattgefunden. Hingegen handelt es si<strong>ch</strong> um<br />
das erste Jahr mit veränderten Leistungen und Beitragssätzen<br />
der öffentli<strong>ch</strong>en Hand gemäss NFA. Die AHV-Ausgaben stiegen<br />
um 1,7 Prozent auf rund 33,9 Milliarden. Aufgrund der NFA sind<br />
dabei Minderausgaben von rund 190 Millionen zu verzei<strong>ch</strong>nen.<br />
Der Bundesbeitrag beläuft si<strong>ch</strong> mit Inkrafttreten der NFA auf<br />
19,55 Prozent der jährli<strong>ch</strong>en Ausgaben der Versi<strong>ch</strong>erung (bisher<br />
16,36%), was 6634 Millionen entspri<strong>ch</strong>t. Gegenüber der Abre<strong>ch</strong>nung<br />
2007 resultiert ein Anstieg um 22 Prozent. Mit dem<br />
erhöhten Beitragssatz des Bundes wurde – wie beabsi<strong>ch</strong>tigt – für<br />
die AHV ein kostenneutraler NFA-Übergang errei<strong>ch</strong>t.<br />
Der Kreditrest von knapp 5 Millionen ist darauf zurückzuführen,<br />
dass die Ausgaben im Jahr 2007 lei<strong>ch</strong>t tiefer als erwartet ausgefallen<br />
sind. Da der Vorans<strong>ch</strong>lag 2008 auf dem Abre<strong>ch</strong>nungsergebnis<br />
des Jahres 2006 basiert, konnte diese Entwicklung in<br />
der Budgetierung ni<strong>ch</strong>t berücksi<strong>ch</strong>tigt werden.<br />
Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds<br />
«Alters- und Hinterlassenenversi<strong>ch</strong>erung», siehe Band 3, Ziffer<br />
B41.<br />
leistungen des bundes an die iV<br />
A2310.0328 3 621 270 469<br />
BG vom 19.6.1959 über die Invalidenversi<strong>ch</strong>erung (IVG;<br />
SR 831.20), Art. 78.<br />
• Beiträge an die IV fw 3 621 270 469<br />
Die Ausgaben der IV werden bestimmt dur<strong>ch</strong> die Renten und<br />
Hilflosenents<strong>ch</strong>ädigungen, dur<strong>ch</strong> die Kosten für individuelle<br />
Massnahmen, dur<strong>ch</strong> die Beiträge an Institutionen, dur<strong>ch</strong> die<br />
Dur<strong>ch</strong>führungs- und Verwaltungskosten sowie – infolge Unterfinanzierung<br />
– dur<strong>ch</strong> die Zinsbelastung gegenüber der AHV. Im<br />
Re<strong>ch</strong>nungsjahr sind zwei bedeutende Eins<strong>ch</strong>nitte zu verzei<strong>ch</strong>nen:<br />
Übergang zur NFA sowie Inkrafttreten der 5. IV-Revision.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />
90<br />
<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />
03 Departement des Innern<br />
Mit der NFA haben die Ausgaben der Versi<strong>ch</strong>erung um beinahe<br />
20 Prozent auf 9,5 Milliarden abgenommen. Ohne NFAbedingte<br />
Minderausgaben (im Umfang von 2,4 Mrd. Fr.) wäre ein<br />
Null-Wa<strong>ch</strong>stum zu verzei<strong>ch</strong>nen. Dank der 5. IV-Revision, insbesondere<br />
der Aufhebung der Zusatzrenten für Ehepaare, konnten<br />
die gestiegenen Ausgaben (u.a. die S<strong>ch</strong>uldzinsen) ausgegli<strong>ch</strong>en<br />
werden.<br />
Der Bund finanziert seit Inkrafttreten der NFA 37,7 Prozent der<br />
Ausgaben (bisher 37,5 %). Sein Beitrag liegt mit 3621 Millionen<br />
um 19 Prozent tiefer als im Vorjahr. Ohne NFA hätten die Leistungen<br />
des Bundes in der Höhe des Jahres 2007 gelegen. Die<br />
Budgetunters<strong>ch</strong>reitung ist vor allem auf die Unsi<strong>ch</strong>erheiten bei<br />
der Einführung der 5. IV-Revision zurückzuführen.<br />
Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds<br />
«Alters- und Hinterlassenenversi<strong>ch</strong>erung», siehe Band 3, Ziffer<br />
B41.<br />
ergänzungsleistungen zur AhV<br />
A2310.0329 550 962 661<br />
BG vom 6.10.2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen-<br />
und Invalidenversi<strong>ch</strong>erung (ELG; SR 831.30), Art. 13<br />
und 24.<br />
• Kantone fw 19 158 875<br />
• EL zur AHV fw 531 803 786<br />
Der Bund leistet aus allgemeinen Bundesmitteln Beiträge an die<br />
Kantone für deren Aufwendungen an die Ergänzungsleistungen<br />
zur AHV. Dabei beteiligt er si<strong>ch</strong> an den jährli<strong>ch</strong>en Ergänzungsleistungen<br />
zur Existenzsi<strong>ch</strong>erung, ni<strong>ch</strong>t aber an der Vergütung<br />
von Krankheits- und Behinderungskosten. Der Bundesanteil an<br />
der Existenzsi<strong>ch</strong>erung beträgt 5/8 der Ausgaben. Bei den Personen<br />
zu Hause entspri<strong>ch</strong>t die ganze jährli<strong>ch</strong>e Ergänzungsleistung<br />
der Existenzsi<strong>ch</strong>erung. Bei den Personen im Heim ma<strong>ch</strong>t die<br />
Existenzsi<strong>ch</strong>erung nur einen Teil der jährli<strong>ch</strong>en Ergänzungsleistung<br />
aus. Das Wa<strong>ch</strong>stum gegenüber dem Vorjahr (+31,9 %) ist<br />
auf den Systemwe<strong>ch</strong>sel in der Finanzierung im Zusammenhang<br />
mit der NFA zurückzuführen.<br />
Seit dem Inkrafttreten der NFA beteiligt si<strong>ch</strong> der Bund an den<br />
Verwaltungskosten für die Festsetzung und Auszahlung der jährli<strong>ch</strong>en<br />
Ergänzungsleistungen. Er ri<strong>ch</strong>tet pro Fall eine Paus<strong>ch</strong>ale<br />
aus.<br />
Na<strong>ch</strong>tragskredit von 20,1 Millionen Franken (BB vom 15.12.2008)<br />
und Kreditübers<strong>ch</strong>reitung von 2,4 Millionen Franken (BRB vom<br />
14.1.2009). Der Na<strong>ch</strong>tragskredit ist auf die definitive Ausgestaltung<br />
der Bestimmungen zur Ermittlung der Existenzsi<strong>ch</strong>erung<br />
im Heim gemäss NFA zurückzuführen. Bei Heimbewohnenden<br />
ist nur ein Teil der EL zur Existenzsi<strong>ch</strong>erung bestimmt. Um diesen<br />
Teil festzulegen, kommt eine Auss<strong>ch</strong>eidungsre<strong>ch</strong>nung zum<br />
Tragen. Die Parameter für die Auss<strong>ch</strong>eidungsre<strong>ch</strong>nung standen<br />
bei der Erarbeitung des Vorans<strong>ch</strong>lags 2008 no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t alle fest.<br />
Die Kreditübers<strong>ch</strong>reitung ist darauf zurückzuführen, dass die<br />
vom Bund zu leistenden Beiträge um 0,44 Prozent höher aus-