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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

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318 bundesamt für Sozialversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Fortsetzung<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spielbankenabgabe»,<br />

siehe Band 3, Ziffer B41.<br />

leistungen des bundes an die AhV<br />

A2310.0327 6 634 094 859<br />

BG vom 20.12.1946 über die Alters- und Hinterlassenenversi<strong>ch</strong>erung<br />

(AHVG; SR 831.10), Art. 103.<br />

• Beiträge an die AHV fw 6 634 094 859<br />

Von den gesamten AHV-Ausgaben entfallen rund 99 Prozent auf<br />

Renten und Hilflosenents<strong>ch</strong>ädigungen. Die Entwicklung dieser<br />

Ausgaben wird bestimmt dur<strong>ch</strong> die Demografie, dur<strong>ch</strong> die jeweilige<br />

Anpassung der Renten an die wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Entwicklung<br />

sowie dur<strong>ch</strong> allfällige Systemveränderungen aufgrund gesetzgeberis<strong>ch</strong>er<br />

Ents<strong>ch</strong>eide.<br />

Im Jahr 2008 hat keine Anpassung der Renten an die wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

Entwicklung stattgefunden. Hingegen handelt es si<strong>ch</strong> um<br />

das erste Jahr mit veränderten Leistungen und Beitragssätzen<br />

der öffentli<strong>ch</strong>en Hand gemäss NFA. Die AHV-Ausgaben stiegen<br />

um 1,7 Prozent auf rund 33,9 Milliarden. Aufgrund der NFA sind<br />

dabei Minderausgaben von rund 190 Millionen zu verzei<strong>ch</strong>nen.<br />

Der Bundesbeitrag beläuft si<strong>ch</strong> mit Inkrafttreten der NFA auf<br />

19,55 Prozent der jährli<strong>ch</strong>en Ausgaben der Versi<strong>ch</strong>erung (bisher<br />

16,36%), was 6634 Millionen entspri<strong>ch</strong>t. Gegenüber der Abre<strong>ch</strong>nung<br />

2007 resultiert ein Anstieg um 22 Prozent. Mit dem<br />

erhöhten Beitragssatz des Bundes wurde – wie beabsi<strong>ch</strong>tigt – für<br />

die AHV ein kostenneutraler NFA-Übergang errei<strong>ch</strong>t.<br />

Der Kreditrest von knapp 5 Millionen ist darauf zurückzuführen,<br />

dass die Ausgaben im Jahr 2007 lei<strong>ch</strong>t tiefer als erwartet ausgefallen<br />

sind. Da der Vorans<strong>ch</strong>lag 2008 auf dem Abre<strong>ch</strong>nungsergebnis<br />

des Jahres 2006 basiert, konnte diese Entwicklung in<br />

der Budgetierung ni<strong>ch</strong>t berücksi<strong>ch</strong>tigt werden.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds<br />

«Alters- und Hinterlassenenversi<strong>ch</strong>erung», siehe Band 3, Ziffer<br />

B41.<br />

leistungen des bundes an die iV<br />

A2310.0328 3 621 270 469<br />

BG vom 19.6.1959 über die Invalidenversi<strong>ch</strong>erung (IVG;<br />

SR 831.20), Art. 78.<br />

• Beiträge an die IV fw 3 621 270 469<br />

Die Ausgaben der IV werden bestimmt dur<strong>ch</strong> die Renten und<br />

Hilflosenents<strong>ch</strong>ädigungen, dur<strong>ch</strong> die Kosten für individuelle<br />

Massnahmen, dur<strong>ch</strong> die Beiträge an Institutionen, dur<strong>ch</strong> die<br />

Dur<strong>ch</strong>führungs- und Verwaltungskosten sowie – infolge Unterfinanzierung<br />

– dur<strong>ch</strong> die Zinsbelastung gegenüber der AHV. Im<br />

Re<strong>ch</strong>nungsjahr sind zwei bedeutende Eins<strong>ch</strong>nitte zu verzei<strong>ch</strong>nen:<br />

Übergang zur NFA sowie Inkrafttreten der 5. IV-Revision.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />

90<br />

<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />

03 Departement des Innern<br />

Mit der NFA haben die Ausgaben der Versi<strong>ch</strong>erung um beinahe<br />

20 Prozent auf 9,5 Milliarden abgenommen. Ohne NFAbedingte<br />

Minderausgaben (im Umfang von 2,4 Mrd. Fr.) wäre ein<br />

Null-Wa<strong>ch</strong>stum zu verzei<strong>ch</strong>nen. Dank der 5. IV-Revision, insbesondere<br />

der Aufhebung der Zusatzrenten für Ehepaare, konnten<br />

die gestiegenen Ausgaben (u.a. die S<strong>ch</strong>uldzinsen) ausgegli<strong>ch</strong>en<br />

werden.<br />

Der Bund finanziert seit Inkrafttreten der NFA 37,7 Prozent der<br />

Ausgaben (bisher 37,5 %). Sein Beitrag liegt mit 3621 Millionen<br />

um 19 Prozent tiefer als im Vorjahr. Ohne NFA hätten die Leistungen<br />

des Bundes in der Höhe des Jahres 2007 gelegen. Die<br />

Budgetunters<strong>ch</strong>reitung ist vor allem auf die Unsi<strong>ch</strong>erheiten bei<br />

der Einführung der 5. IV-Revision zurückzuführen.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds<br />

«Alters- und Hinterlassenenversi<strong>ch</strong>erung», siehe Band 3, Ziffer<br />

B41.<br />

ergänzungsleistungen zur AhV<br />

A2310.0329 550 962 661<br />

BG vom 6.10.2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen-<br />

und Invalidenversi<strong>ch</strong>erung (ELG; SR 831.30), Art. 13<br />

und 24.<br />

• Kantone fw 19 158 875<br />

• EL zur AHV fw 531 803 786<br />

Der Bund leistet aus allgemeinen Bundesmitteln Beiträge an die<br />

Kantone für deren Aufwendungen an die Ergänzungsleistungen<br />

zur AHV. Dabei beteiligt er si<strong>ch</strong> an den jährli<strong>ch</strong>en Ergänzungsleistungen<br />

zur Existenzsi<strong>ch</strong>erung, ni<strong>ch</strong>t aber an der Vergütung<br />

von Krankheits- und Behinderungskosten. Der Bundesanteil an<br />

der Existenzsi<strong>ch</strong>erung beträgt 5/8 der Ausgaben. Bei den Personen<br />

zu Hause entspri<strong>ch</strong>t die ganze jährli<strong>ch</strong>e Ergänzungsleistung<br />

der Existenzsi<strong>ch</strong>erung. Bei den Personen im Heim ma<strong>ch</strong>t die<br />

Existenzsi<strong>ch</strong>erung nur einen Teil der jährli<strong>ch</strong>en Ergänzungsleistung<br />

aus. Das Wa<strong>ch</strong>stum gegenüber dem Vorjahr (+31,9 %) ist<br />

auf den Systemwe<strong>ch</strong>sel in der Finanzierung im Zusammenhang<br />

mit der NFA zurückzuführen.<br />

Seit dem Inkrafttreten der NFA beteiligt si<strong>ch</strong> der Bund an den<br />

Verwaltungskosten für die Festsetzung und Auszahlung der jährli<strong>ch</strong>en<br />

Ergänzungsleistungen. Er ri<strong>ch</strong>tet pro Fall eine Paus<strong>ch</strong>ale<br />

aus.<br />

Na<strong>ch</strong>tragskredit von 20,1 Millionen Franken (BB vom 15.12.2008)<br />

und Kreditübers<strong>ch</strong>reitung von 2,4 Millionen Franken (BRB vom<br />

14.1.2009). Der Na<strong>ch</strong>tragskredit ist auf die definitive Ausgestaltung<br />

der Bestimmungen zur Ermittlung der Existenzsi<strong>ch</strong>erung<br />

im Heim gemäss NFA zurückzuführen. Bei Heimbewohnenden<br />

ist nur ein Teil der EL zur Existenzsi<strong>ch</strong>erung bestimmt. Um diesen<br />

Teil festzulegen, kommt eine Auss<strong>ch</strong>eidungsre<strong>ch</strong>nung zum<br />

Tragen. Die Parameter für die Auss<strong>ch</strong>eidungsre<strong>ch</strong>nung standen<br />

bei der Erarbeitung des Vorans<strong>ch</strong>lags 2008 no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t alle fest.<br />

Die Kreditübers<strong>ch</strong>reitung ist darauf zurückzuführen, dass die<br />

vom Bund zu leistenden Beiträge um 0,44 Prozent höher aus-

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