2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch
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808 bundesamt für Kommunikation<br />
Fortsetzung<br />
beiträge an internationale Organisationen<br />
A6210.0132 3 903 392<br />
BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />
Fernmeldegesetz vom 30.4.1997 (FMG; SR 784.10).<br />
• Pfli<strong>ch</strong>tbeiträge an internationale Organisationen fw 3 903 392<br />
Der Beitrag ist um 0,3 Millionen tiefer als im Vorans<strong>ch</strong>lag. Es<br />
erfolgten Beitragszahlungen an 10 internationale Organisationen.<br />
Dabei entfiel der Hauptanteil in Höhe von 3,3 Millionen<br />
auf Beiträge an die International Telecommunications Union<br />
(ITU).<br />
beitrag Medienfors<strong>ch</strong>ung<br />
A6210.0145 958 575<br />
BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />
Art. 22 und 77.<br />
Förderung von Fors<strong>ch</strong>ungsprojekten im Berei<strong>ch</strong> von Radio und<br />
Fernsehen. Empfänger sind wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Fors<strong>ch</strong>ungsprojekte,<br />
deren Ergebnisse Hinweise auf programmli<strong>ch</strong>e, gesells<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e,<br />
wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e und te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Entwicklungen bei<br />
Radio und Fernsehen liefern und es der Verwaltung und der Bran<strong>ch</strong>e<br />
ermögli<strong>ch</strong>en, auf diese Entwicklungen zu reagieren. Die Fors<strong>ch</strong>ungsaufträge<br />
werden in der Regel aufgrund von öffentli<strong>ch</strong>en<br />
Auss<strong>ch</strong>reibungen vergeben. Das BAKOM kann dabei S<strong>ch</strong>werpunktthemen<br />
vorgeben. Im Jahr 2008 war der S<strong>ch</strong>werpunkt das<br />
Etablieren der Analyse der Radio- und Fernsehprogramme der<br />
SRG SSR idée suisse.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 958 575<br />
Ausgaben finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds «Medienfors<strong>ch</strong>ung,<br />
Rundfunkte<strong>ch</strong>nologien, Programmar<strong>ch</strong>ivierung»,<br />
siehe Band 3, Ziffer B41.<br />
Ar<strong>ch</strong>ivierung Programme<br />
A6210.0146 –<br />
BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />
Art. 21 und 22.<br />
Dauerhafte Erhaltung von Programmen für die Öffentli<strong>ch</strong>keit.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw –<br />
Im Vorans<strong>ch</strong>lag war 0,15 Million eingestellt. Der Betrag war<br />
einerseits für die Erhaltung von Wiedergabegeräten und andererseits<br />
für die Ar<strong>ch</strong>ivierung von Programmen vorgesehen.<br />
Was die Erhaltung von Wiedergabegeräten betrifft, wurden<br />
2008 keine Beiträge gezahlt, weil in der Auss<strong>ch</strong>reibung Zusatzinformationen<br />
zu den Offerten von den Kandidaten eingeholt<br />
werden mussten und diese deshalb erst im Dezember 2008 abges<strong>ch</strong>lossen<br />
werden konnte. Der endgültige Leistungsauftrag wird<br />
Anfang 2009 abges<strong>ch</strong>lossen. Die ersten Zahlungen werden ebenfalls<br />
im Jahr 2009 vorgenommen.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />
<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />
08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
Was die Erhaltung von Programmen betrifft, kann die dafür notwendige<br />
Ma<strong>ch</strong>barkeitsstudie ebenfalls erst 2009 dur<strong>ch</strong>geführt<br />
werden. Die entspre<strong>ch</strong>enden Einladungen zur Offertstellung<br />
wurden im Dezember 2008 vers<strong>ch</strong>ickt.<br />
Ausgaben finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds «Medienfors<strong>ch</strong>ung,<br />
Rundfunkte<strong>ch</strong>nologien, Programmar<strong>ch</strong>ivierung»,<br />
siehe Band 3, Ziffer B41.<br />
gebührensplitting radio und tV<br />
A6210.0147 177 919<br />
BG vom 21.6.1991 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />
Art. 17 und BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen, Art.<br />
70 Abs. 4.<br />
Förderung lokaler und regionaler Rundfunkveranstalter aus den<br />
Erträgen der Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Gebührensplitting).<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 177 919<br />
Seit Inkrafttreten des neuen RTVG am 1.4.2007 darf das Gebührensplitting<br />
ni<strong>ch</strong>t mehr in der <strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> ausgewiesen<br />
werden (Art. 70 Abs. 4 RTVG). Darum musste der na<strong>ch</strong> altem<br />
Re<strong>ch</strong>t bestehende zweckgebundene Fonds «Förderung lokaler<br />
und regionaler Rundfunkveranstalter» aufgelöst werden. Ende<br />
2007 enthielt dieser Fonds jedo<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> 177 919 Franken für zwei<br />
offene altre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Fälle, die 2007 ni<strong>ch</strong>t mehr abges<strong>ch</strong>lossen<br />
werden konnten. Diese Fälle sind 2008 geklärt worden und der<br />
Fonds konnte aufgelöst werden. Dazu war eine Kreditübertragung<br />
von 177 919 Franken notwendig.<br />
Ausgaben finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds «Förderung<br />
lokale und regionale Rundfunkveranstalter», siehe Band 3,<br />
Ziffer B41.<br />
neue te<strong>ch</strong>nologie rundfunk<br />
A6210.0148 –<br />
BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />
Art. 22 und 58.<br />
Investitionsbeiträge an die Kosten, die im Rahmen der Einführung<br />
neuer Te<strong>ch</strong>nologien für die Erri<strong>ch</strong>tung von Sendernetzen<br />
entstehen; Voraussetzung ist, dass im entspre<strong>ch</strong>enden Versorgungsgebiet<br />
keine ausrei<strong>ch</strong>enden Finanzierungsmögli<strong>ch</strong>keiten<br />
vorhanden sind.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw –<br />
Es wurden 2008 keine Beiträge ausgezahlt, weil das BAKOM die<br />
Funkkonzession zum Betrieb der ersten gemis<strong>ch</strong>twirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong><br />
verwalteten Plattform für digitales Radio in der Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>weiz<br />
erst im März 2008 vergeben hat und die Konsortiumsmitglieder<br />
Probleme bei der Konstituierung der Betriebsgesells<strong>ch</strong>aft<br />
bekundet haben. Der Betriebsbeginn ist per 2009 geplant. Dann<br />
erst werden die anspru<strong>ch</strong>sbere<strong>ch</strong>tigten Veranstalter Gesu<strong>ch</strong>e<br />
um Übernahme eines Investitionskostenanteils an die Infrastruktur<br />
einrei<strong>ch</strong>en können. Derselbe Prozess ist in der Romandie<br />
erst angelaufen (Auss<strong>ch</strong>reibung der privaten Digital Audio<br />
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08