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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

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808 bundesamt für Kommunikation<br />

Fortsetzung<br />

beiträge an internationale Organisationen<br />

A6210.0132 3 903 392<br />

BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />

Fernmeldegesetz vom 30.4.1997 (FMG; SR 784.10).<br />

• Pfli<strong>ch</strong>tbeiträge an internationale Organisationen fw 3 903 392<br />

Der Beitrag ist um 0,3 Millionen tiefer als im Vorans<strong>ch</strong>lag. Es<br />

erfolgten Beitragszahlungen an 10 internationale Organisationen.<br />

Dabei entfiel der Hauptanteil in Höhe von 3,3 Millionen<br />

auf Beiträge an die International Telecommunications Union<br />

(ITU).<br />

beitrag Medienfors<strong>ch</strong>ung<br />

A6210.0145 958 575<br />

BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />

Art. 22 und 77.<br />

Förderung von Fors<strong>ch</strong>ungsprojekten im Berei<strong>ch</strong> von Radio und<br />

Fernsehen. Empfänger sind wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Fors<strong>ch</strong>ungsprojekte,<br />

deren Ergebnisse Hinweise auf programmli<strong>ch</strong>e, gesells<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e,<br />

wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e und te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Entwicklungen bei<br />

Radio und Fernsehen liefern und es der Verwaltung und der Bran<strong>ch</strong>e<br />

ermögli<strong>ch</strong>en, auf diese Entwicklungen zu reagieren. Die Fors<strong>ch</strong>ungsaufträge<br />

werden in der Regel aufgrund von öffentli<strong>ch</strong>en<br />

Auss<strong>ch</strong>reibungen vergeben. Das BAKOM kann dabei S<strong>ch</strong>werpunktthemen<br />

vorgeben. Im Jahr 2008 war der S<strong>ch</strong>werpunkt das<br />

Etablieren der Analyse der Radio- und Fernsehprogramme der<br />

SRG SSR idée suisse.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 958 575<br />

Ausgaben finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds «Medienfors<strong>ch</strong>ung,<br />

Rundfunkte<strong>ch</strong>nologien, Programmar<strong>ch</strong>ivierung»,<br />

siehe Band 3, Ziffer B41.<br />

Ar<strong>ch</strong>ivierung Programme<br />

A6210.0146 –<br />

BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />

Art. 21 und 22.<br />

Dauerhafte Erhaltung von Programmen für die Öffentli<strong>ch</strong>keit.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw –<br />

Im Vorans<strong>ch</strong>lag war 0,15 Million eingestellt. Der Betrag war<br />

einerseits für die Erhaltung von Wiedergabegeräten und andererseits<br />

für die Ar<strong>ch</strong>ivierung von Programmen vorgesehen.<br />

Was die Erhaltung von Wiedergabegeräten betrifft, wurden<br />

2008 keine Beiträge gezahlt, weil in der Auss<strong>ch</strong>reibung Zusatzinformationen<br />

zu den Offerten von den Kandidaten eingeholt<br />

werden mussten und diese deshalb erst im Dezember 2008 abges<strong>ch</strong>lossen<br />

werden konnte. Der endgültige Leistungsauftrag wird<br />

Anfang 2009 abges<strong>ch</strong>lossen. Die ersten Zahlungen werden ebenfalls<br />

im Jahr 2009 vorgenommen.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />

<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

Was die Erhaltung von Programmen betrifft, kann die dafür notwendige<br />

Ma<strong>ch</strong>barkeitsstudie ebenfalls erst 2009 dur<strong>ch</strong>geführt<br />

werden. Die entspre<strong>ch</strong>enden Einladungen zur Offertstellung<br />

wurden im Dezember 2008 vers<strong>ch</strong>ickt.<br />

Ausgaben finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds «Medienfors<strong>ch</strong>ung,<br />

Rundfunkte<strong>ch</strong>nologien, Programmar<strong>ch</strong>ivierung»,<br />

siehe Band 3, Ziffer B41.<br />

gebührensplitting radio und tV<br />

A6210.0147 177 919<br />

BG vom 21.6.1991 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />

Art. 17 und BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen, Art.<br />

70 Abs. 4.<br />

Förderung lokaler und regionaler Rundfunkveranstalter aus den<br />

Erträgen der Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Gebührensplitting).<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 177 919<br />

Seit Inkrafttreten des neuen RTVG am 1.4.2007 darf das Gebührensplitting<br />

ni<strong>ch</strong>t mehr in der <strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> ausgewiesen<br />

werden (Art. 70 Abs. 4 RTVG). Darum musste der na<strong>ch</strong> altem<br />

Re<strong>ch</strong>t bestehende zweckgebundene Fonds «Förderung lokaler<br />

und regionaler Rundfunkveranstalter» aufgelöst werden. Ende<br />

2007 enthielt dieser Fonds jedo<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> 177 919 Franken für zwei<br />

offene altre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Fälle, die 2007 ni<strong>ch</strong>t mehr abges<strong>ch</strong>lossen<br />

werden konnten. Diese Fälle sind 2008 geklärt worden und der<br />

Fonds konnte aufgelöst werden. Dazu war eine Kreditübertragung<br />

von 177 919 Franken notwendig.<br />

Ausgaben finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds «Förderung<br />

lokale und regionale Rundfunkveranstalter», siehe Band 3,<br />

Ziffer B41.<br />

neue te<strong>ch</strong>nologie rundfunk<br />

A6210.0148 –<br />

BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40),<br />

Art. 22 und 58.<br />

Investitionsbeiträge an die Kosten, die im Rahmen der Einführung<br />

neuer Te<strong>ch</strong>nologien für die Erri<strong>ch</strong>tung von Sendernetzen<br />

entstehen; Voraussetzung ist, dass im entspre<strong>ch</strong>enden Versorgungsgebiet<br />

keine ausrei<strong>ch</strong>enden Finanzierungsmögli<strong>ch</strong>keiten<br />

vorhanden sind.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw –<br />

Es wurden 2008 keine Beiträge ausgezahlt, weil das BAKOM die<br />

Funkkonzession zum Betrieb der ersten gemis<strong>ch</strong>twirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong><br />

verwalteten Plattform für digitales Radio in der Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>weiz<br />

erst im März 2008 vergeben hat und die Konsortiumsmitglieder<br />

Probleme bei der Konstituierung der Betriebsgesells<strong>ch</strong>aft<br />

bekundet haben. Der Betriebsbeginn ist per 2009 geplant. Dann<br />

erst werden die anspru<strong>ch</strong>sbere<strong>ch</strong>tigten Veranstalter Gesu<strong>ch</strong>e<br />

um Übernahme eines Investitionskostenanteils an die Infrastruktur<br />

einrei<strong>ch</strong>en können. Derselbe Prozess ist in der Romandie<br />

erst angelaufen (Auss<strong>ch</strong>reibung der privaten Digital Audio<br />

357<br />

08

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