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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

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203 bundesreisezentrale<br />

Die Bundesreisezentrale wird na<strong>ch</strong> den Grundsätzen von FLAG<br />

geführt. Der vom Bundesrat erteilte Leistungsauftrag umfasst<br />

den Zeitraum 2007–2011.<br />

Gestützt auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes<br />

(SR 172.010) und die Verordnung über die Organisation<br />

des öffentli<strong>ch</strong>en Bes<strong>ch</strong>affungswesens des Bundes (SR 172.056.15)<br />

wirkt die Bundesreisezentrale (BRZ) als Kompetenzzentrum für<br />

Reiseangelegenheiten des Bundes und seine Mitarbeitenden. In<br />

dieser Eigens<strong>ch</strong>aft verre<strong>ch</strong>net die BRZ ihre Dienstleistungen an<br />

ihre Leistungsbezüger (LB). Die Leistungserbringer (LE) haben,<br />

gemäss Vorgaben NRM, ihre Leistungen zu kostendeckenden<br />

Preisen anzubieten. Die Preise der Produkte basieren deshalb auf<br />

einer Vollkostenre<strong>ch</strong>nung.<br />

erfolgsre<strong>ch</strong>nung<br />

globalbudget<br />

funktionsertrag<br />

E5100.0001 3 925 194<br />

• fw 124 565<br />

• LV 3 800 629<br />

Der Funktionsertrag wird aus den drei Produktgruppen der<br />

Bundesreisezentrale generiert. Hauptsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> aus der PG 1<br />

«Flug- und allgemeine Reisedienstleistungen» sowie der PG 3<br />

«Repatriierungen».<br />

Gegenüber dem Vorans<strong>ch</strong>lag 2008 verbessert si<strong>ch</strong> der Funktionsertrag<br />

um 0,2 Millionen. Die Zunahme ist primär auf<br />

zusätzli<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong>gefragte Dienstleistungen dur<strong>ch</strong> die Leistungsbezüger<br />

zurückzuführen.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />

40<br />

<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />

02 Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />

funktionsaufwand<br />

A6100.0001 3 265 047<br />

• fw 2 993 767<br />

• nf 30 508<br />

• LV 240 773<br />

Hauptkomponenten:<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 2 888 595<br />

• Immobilienaufwand 232 786<br />

Für die BRZ als Vermittler von Reisedienstleistungen bilden die<br />

Personalausgaben traditionsgemäss einen grossen Aufwandblock<br />

(90,04%). Trotz des lei<strong>ch</strong>t höheren Umsatzes konnten die<br />

BRZ ihre Dienstleistungen mit den geplanten finanziellen Mitteln<br />

erbringen. Einerseits ist dies auf fluktuationsbedingte Minderaufwand<br />

beim Personal und Prozessoptimierungen dur<strong>ch</strong><br />

eine im Sommer 2008 dur<strong>ch</strong>geführte Reorganisation zurückzuführen<br />

(0,3 Mio.). Andererseits hat si<strong>ch</strong> das Projekt «Backoffice-<br />

Tool», wel<strong>ch</strong>es na<strong>ch</strong> HERMES abgewickelt wird, zeitli<strong>ch</strong> lei<strong>ch</strong>t<br />

verzögert (0,2 Mio.).<br />

Das BBL als Leistungserbringer für Mieten und Logistik ma<strong>ch</strong>t<br />

die Gesamtheit aller interner Aufwendungen (LV) aus.<br />

Für aufgelaufene Ferien- und Überzeitguthaben der BRZ Mitarbeitenden<br />

wurde eine Rückstellung von 30 500 Franken gebildet.<br />

Insgesamt belaufen si<strong>ch</strong> die Rückstellungen in diesem<br />

Berei<strong>ch</strong> auf 0,2 Millionen.<br />

reserven<br />

• Bildung zweckgebundene Reserven 170 000<br />

Diese zweckgebundenen Reserven wurden für das Projekt «Backoffice-Tool»<br />

gebildet. Das Projekt hat die Implementierung einer<br />

professionellen Backoffice Software für Reisedienstleistungen<br />

zum Ziel.<br />

• Bildung allgemeine Reserven 130 000<br />

Am Jahresende konnten den allgemeinen Reserven aufgrund<br />

von Mehrerträgen und glei<strong>ch</strong>zeitigen Kosteneinsparungen<br />

dur<strong>ch</strong> Effizienz- und Produktivitätssteigerungen bei der Leistungserbringung<br />

0,1 Millionen zugewiesen werden.<br />

Allgemeine und zweckgebundene Reserven FLAG, siehe Band 1,<br />

Ziffer 8, Anhang 2.

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