05.01.2013 Aufrufe

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

318 bundesamt für Sozialversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Fortsetzung<br />

gefallen sind als die mit dem Vorans<strong>ch</strong>lag (528,5 Mio. Fr.) und<br />

Na<strong>ch</strong>tragskredit (20,1 Mio. Fr.) bewilligten finanziellen Mittel.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds<br />

«Alters- und Hinterlassenenversi<strong>ch</strong>erung», siehe Band 3, Ziffer<br />

B41.<br />

ergänzungsleistungen zur iV<br />

A2310.0384 574 344 643<br />

BG vom 6.10.2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen-<br />

und Invalidenversi<strong>ch</strong>erung (ELG; SR 831.30), Art. 13<br />

und 24.<br />

• Kantone fw 11 808 745<br />

• EL zur IV fw 562 535 898<br />

Der Bund leistet aus allgemeinen Bundesmitteln Beiträge an die<br />

Kantone für deren Aufwendungen an die Ergänzungsleistungen<br />

zur IV. Dabei beteiligt er si<strong>ch</strong> an den jährli<strong>ch</strong>en Ergänzungsleistungen<br />

zur Existenzsi<strong>ch</strong>erung, ni<strong>ch</strong>t aber an der Vergütung der<br />

Krankheits- und Behinderungskosten. Der Bundesanteil an der<br />

Existenzsi<strong>ch</strong>erung beträgt 5/8 der Ausgaben. Bei den Personen<br />

zu Hause entspri<strong>ch</strong>t die ganze jährli<strong>ch</strong>e Ergänzungsleistung der<br />

Existenzsi<strong>ch</strong>erung. Bei den Personen im Heim ma<strong>ch</strong>t die Existenzsi<strong>ch</strong>erung<br />

nur einen Teil der jährli<strong>ch</strong>en Ergänzungsleistung<br />

aus. Das Wa<strong>ch</strong>stum gegenüber dem Vorjahr (+73,8%) ist auf den<br />

Systemwe<strong>ch</strong>sel in der Finanzierung im Zusammenhang mit der<br />

NFA zurückzuführen. Dass das Wa<strong>ch</strong>stum höher als bei den EL<br />

zur AHV ausfällt, hat seinen Grund darin, dass Heimbewohnende<br />

mit einer IV-Rente eine höhere Existenzsi<strong>ch</strong>erung benötigen<br />

als Personen mit AHV-Rente, weil sie im Verglei<strong>ch</strong> zu diesen<br />

Personen tiefere Einkommen haben.<br />

Seit dem Inkrafttreten der NFA beteiligt si<strong>ch</strong> der Bund an den<br />

Verwaltungskosten für die Festsetzung und Auszahlung der jährli<strong>ch</strong>en<br />

Ergänzungsleistungen. Er ri<strong>ch</strong>tet pro Fall eine Paus<strong>ch</strong>ale<br />

aus.<br />

Na<strong>ch</strong>tragskredit von 55 Millionen Franken (BB vom 15.12.2008).<br />

Der Na<strong>ch</strong>tragskredit ist auf die definitive Ausgestaltung der<br />

Bestimmungen zur Ermittlung der Existenzsi<strong>ch</strong>erung im Heim<br />

gemäss NFA zurückzuführen. Bei Heimbewohnenden ist nur ein<br />

Teil der EL zur Existenzsi<strong>ch</strong>erung bestimmt. Um diesen Teil festzulegen,<br />

kommt eine Auss<strong>ch</strong>eidungsre<strong>ch</strong>nung zum Tragen. Die<br />

Parameter für die Auss<strong>ch</strong>eidungsre<strong>ch</strong>nung standen bei der Erarbeitung<br />

des Vorans<strong>ch</strong>lags 2008 no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t alle fest.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds<br />

«Alters- und Hinterlassenenversi<strong>ch</strong>erung», siehe Band 3, Ziffer<br />

B41.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />

<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />

03 Departement des Innern<br />

a.o. beitrag an die invalidenversi<strong>ch</strong>erung<br />

A2900.0107 981 000 000<br />

Der kollektive Berei<strong>ch</strong> der IV ging mit Einführung der NFA an<br />

die Kantone über. Die IV war jedo<strong>ch</strong> verpfli<strong>ch</strong>tet, die vor dem<br />

1.1.2008 von den Institutionen erbra<strong>ch</strong>ten Leistungen abzugelten.<br />

Der Bund leistete an die entspre<strong>ch</strong>enden na<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>üssigen<br />

Zahlungen einen A-fonds-perdu-Beitrag. Den Ausgaben steht<br />

eine Auflösung der per 1.1.2007 gebildeten Rückstellung gegenüber<br />

(siehe E1900.0105).<br />

• Transferaufwand fw 981 000 000<br />

Übrige<br />

familienzulagen landwirts<strong>ch</strong>aft<br />

A2310.0332 87 600 000<br />

BG vom 20.6.1952 über die Familienzulagen in der Landwirts<strong>ch</strong>aft<br />

(FLG; SR 836.1).<br />

Auf der Grundlage des Bundesgesetzes wurden Landwirten und<br />

landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Arbeitnehmern Familienzulagen ausgeri<strong>ch</strong>tet.<br />

• Bundesanteil Familienzulagen Landwirts<strong>ch</strong>aft fw 86 300 000<br />

• Zinsertrag Familienzulagenfonds für Kantone fw 1 300 000<br />

Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 ist seit dem 1.1.2008 die bisher<br />

für Landwirte geltende Einkommensgrenze weggefallen und die<br />

Ansätze der Kinderzulagen wurden für Landwirte und landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

Arbeitnehmer um 15 Franken pro Kind und Monat<br />

erhöht. Diese Änderungen führten zu Mehrausgaben von 13,4<br />

Millionen gegenüber der Re<strong>ch</strong>nung 2007.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds<br />

«Familienzulagen an landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Arbeitnehmer und<br />

Bergbauern», siehe Band 3, Ziffer B41; vgl. au<strong>ch</strong> Finanzposition<br />

E1400.0102.<br />

da<strong>ch</strong>verbände der familienorganisationen<br />

A2310.0333 1 255 192<br />

BV vom 18.12.1998 (SR 101), Art. 116 Abs. 1.<br />

Unterstützung der Koordinations- und Informationstätigkeit<br />

von Familienverbänden; Weiterentwicklung von Qualitätsstandards.<br />

Mittels Leistungsverträgen werden Da<strong>ch</strong>verbände der Familienorganisationen<br />

subventioniert, wel<strong>ch</strong>e in der ganzen S<strong>ch</strong>weiz<br />

auf familienpolitis<strong>ch</strong>em Gebiet aktiv sind. Die Bundesbehörden<br />

sind auf ihr fa<strong>ch</strong>spezifis<strong>ch</strong>es Know-how angewiesen.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 255 192<br />

Die Anzahl der Leistungsverträge ist gemäss dem 2. Subventionsberi<strong>ch</strong>t<br />

zu reduzieren. Die Periode 2008–2010 der Leistungsverträge<br />

wird dazu verwendet, diesen Auftrag umzusetzen. Der<br />

Minderaufwand von rund 50 000 Franken gegenüber dem Vorans<strong>ch</strong>lag<br />

2008 ist eine vorübergehende Folge dieses Prozesses.<br />

91<br />

03

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!