05.01.2013 Aufrufe

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

704 Staatssekretariat für wirts<strong>ch</strong>aft<br />

Fortsetzung<br />

von 80 auf 148 Millionen. Die Verluste ergeben si<strong>ch</strong> in der Regel<br />

erst na<strong>ch</strong> einigen Jahren, so dass die tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Verluste klar<br />

unter dem budgetierten Betrag lagen. Die Beteiligung an den<br />

Verwaltungskosten erhöhte si<strong>ch</strong> gegenüber dem Vorjahr markant<br />

und errei<strong>ch</strong>te die vom Parlament festgelegte 3-Millionen-<br />

Grenze.<br />

In der Re<strong>ch</strong>nung 2008 wurden zum ersten Mal ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksame<br />

transitoris<strong>ch</strong>e Abgrenzungen vorgenommen.<br />

Der Betrag setzt si<strong>ch</strong> einerseits aus einer Abgrenzung gestützt auf<br />

den na<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>üssigen Zahlungsrhythmus bei den Verwaltungskosten<br />

(590 000 Fr.) und andererseits aus einer Abgrenzung für<br />

vorausbezahlte Verlustbeteiligungen (-325 000 Fr.) zusammen.<br />

Beim Verglei<strong>ch</strong> mit den Aufwendungen des Vorjahres muss<br />

berücksi<strong>ch</strong>tigt werden, dass der Kredit 2007 na<strong>ch</strong>rangige Darlehen<br />

in der Höhe von 4 Millionen enthielt, die 2008 über einen<br />

separaten Kredit finanziert wurden (A4200.0123).<br />

Verpfli<strong>ch</strong>tungskredit Eventualverpfli<strong>ch</strong>tungen gewerbli<strong>ch</strong>es<br />

Bürgs<strong>ch</strong>aftswesen 2007–2010 (BB vom 21.9.2006) V0147.00,<br />

siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

bürgs<strong>ch</strong>aftsgewährung in berggebieten<br />

A2310.0360 597 519<br />

BG vom 25.6.1976 über die Gewährung von Bürgs<strong>ch</strong>aften und<br />

Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländli<strong>ch</strong>en<br />

Raum (BGB; SR 901.2/21).<br />

Teilweise Übernahme von Verwaltungskosten und Verlusten aus<br />

Bürgs<strong>ch</strong>aften der Zentralstelle für das gewerbli<strong>ch</strong>e Bürgs<strong>ch</strong>aftswesen<br />

der S<strong>ch</strong>weiz (GBZ) sowie von Zinskostenbeiträgen zugunsten<br />

von Klein- und Mittelbetrieben.<br />

Empfänger sind Klein- und Mittelbetriebe und die GBZ.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 597 519<br />

Die Finanzposition setzt si<strong>ch</strong> aus folgenden Komponenten<br />

zusammen:<br />

• Bürgs<strong>ch</strong>aftsverluste 513 778<br />

• Verwaltungskosten 83 741<br />

Minderausgaben gegenüber dem Vorans<strong>ch</strong>lag 2008, da die Verluste<br />

auf bestehenden Bürgs<strong>ch</strong>aften erneut unter dem langjährigen<br />

Dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nitt geblieben sind und da die GBZ dank genügend<br />

Reserven keine Akontozahlung auf die im Namen des<br />

Bundes auszuzahlenden Zinskostenbeiträge benötigte. Zudem<br />

blieb die Na<strong>ch</strong>frage na<strong>ch</strong> neuen Bürgs<strong>ch</strong>aften gemäss BGB und<br />

der damit verbundene Verwaltungsaufwand gering.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />

<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />

07 Volkswirts<strong>ch</strong>aftsdepartement<br />

exportförderung<br />

A2310.0365 17 000 000<br />

Gesetzli<strong>ch</strong>e Grundlage für die Exportförderung ist das BG vom<br />

6.10.2000 über die Förderung des Exports (SR 946.14), Art. 4. Der<br />

Zahlungsrahmen ist festgelegt dur<strong>ch</strong> den Bundesbes<strong>ch</strong>luss über<br />

die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2008–2011<br />

(BB vom 17.9.2007).<br />

Gegenstand der Exportförderung sind insbesondere die Information<br />

der in der S<strong>ch</strong>weiz ansässigen Unternehmen über Auslandmärkte<br />

und die Beratung und Vermittlung von Kontakten,<br />

Ges<strong>ch</strong>äftsmögli<strong>ch</strong>keiten und Ges<strong>ch</strong>äftspartnern im Ausland<br />

sowie die allgemeine Werbung im Ausland zugunsten s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>er<br />

Produkte und Dienstleistungen.<br />

Das zuständige Bundesamt SECO beauftragt die Organisation<br />

Osec Business Network Switzerland über eine Leistungsvereinbarung<br />

mit der Exportförderung. Diese ist deshalb au<strong>ch</strong> Empfängerin<br />

des Exportförderungskredits. Adressaten der von Osec<br />

erbra<strong>ch</strong>ten Dienstleistungen sind S<strong>ch</strong>weizer Unternehmen (insbesondere<br />

KMU).<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 17 000 000<br />

Zahlungsrahmen Exportförderung 2008–2011 (BB vom<br />

18.9.2007/16.12.2008) Z0017.02, siehe Band 2A, Ziffer 10.<br />

S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e normen-Vereinigung (SnV)<br />

A2310.0367 1 850 000<br />

V vom 17.6.1996 über die Notifikation te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>er Vors<strong>ch</strong>riften<br />

und Normen sowie die Aufgaben der S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Normen-<br />

Vereinigung (SR 946.511), Art. 4.<br />

Der Beitrag an die SNV ist eine Abgeltung für die mit der Verordnung<br />

an die SNV übertragenen Arbeiten (Si<strong>ch</strong>erstellen einer<br />

zentralen Auskunftsstelle für Fragen betreffend te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Vors<strong>ch</strong>riften<br />

und Normen, Aufbereiten der staatli<strong>ch</strong>en Notifikationen<br />

über neue te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Vors<strong>ch</strong>riften zuhanden s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>er<br />

Unternehmen und Behörden, Vertretung der S<strong>ch</strong>weizer<br />

Interessen bei der Erarbeitung von internationalen Normen, auf<br />

die in s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Vors<strong>ch</strong>riften verwiesen werden soll).<br />

Empfänger sind die SNV und ihre normens<strong>ch</strong>affenden Mitgliederverbände<br />

SIA (Bauwesen), SEV (Elektrote<strong>ch</strong>nik) und asut<br />

(Telekommunikation). Die SNV muss jährli<strong>ch</strong> Re<strong>ch</strong>ens<strong>ch</strong>aft<br />

über die Erfüllung der ihr übertragenen Arbeiten ablegen. Dies<br />

deckt au<strong>ch</strong> die von den Mitgliederverbänden wahrgenommenen<br />

Aufgaben ab.<br />

Die Abgeltung deckt den grössten Teil der Kosten für die vom<br />

Bund an die SNV übertragenen Arbeiten.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 850 000<br />

273<br />

07

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!