05.01.2013 Aufrufe

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten ... - EFV - admin.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

806 bundesamt für Strassen<br />

Fortsetzung<br />

gestützt auf Art. 41b Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Verwendung<br />

der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR<br />

725.116.2) 0,8 Millionen für die Beteiligung an den Kosten der<br />

Sozialpläne der Kantone ausbezahlt worden.<br />

Die aufgeführten externen Dienstleistungen betreffen in erster<br />

Linie das mit NFA zur Bundesaufgabe gewordene Verkehrsmanagement<br />

auf den Nationalstrassen. In dieses wurde das<br />

bereits bestehende S<strong>ch</strong>werverkehrsmanagement auf der Nord-<br />

Süd-A<strong>ch</strong>se integriert.<br />

Der ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksame Anteil (nf) beinhaltet nebst<br />

den vorerwähnten zeitli<strong>ch</strong>en Abgrenzungen hauptsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> die<br />

Abs<strong>ch</strong>reibungen für Nationalstrassenbau und projektgestützten<br />

Unterhalt (1,17 Mrd.), Fahrzeuge und automatis<strong>ch</strong>e Verkehrszähler.<br />

Die in Betrieb stehenden Nationalstrassen wurden<br />

per 1.1.2008 zum Verkehrswert aktiviert und werden (abgesehen<br />

von den Grundstücken) über dreissig Jahre linear abges<strong>ch</strong>rieben.<br />

Eine im Zuge der Übernahme des Nationalstrassennetzes<br />

vorgenommene Überprüfung der Datengrundlagen zeigte, dass<br />

die bei der Erstellung des Vorans<strong>ch</strong>lags angenommenen Anlagewerte<br />

zu ho<strong>ch</strong> waren. Entspre<strong>ch</strong>end ist der Abs<strong>ch</strong>reibungsaufwand<br />

um rund 200 Millionen tiefer ausgefallen als geplant.<br />

Für ni<strong>ch</strong>t bezogene Ferien-, Überzeit- und andere Zeitguthaben<br />

des Personals sind Rückstellungen zu bilden. Gegenüber dem<br />

Vorjahr nimmt der Rückstellungsbedarf (nf) aufgrund des Personalzuwa<strong>ch</strong>ses<br />

um gesamthaft 707 539 Franken zu. Insgesamt<br />

belaufen si<strong>ch</strong> die Rückstellungen des ASTRA in diesem Berei<strong>ch</strong><br />

auf 3 322 984 Franken.<br />

Der Anteil der bundesinternen Leistungsverre<strong>ch</strong>nung (LV)<br />

am Funktionsaufwand beinhaltet im Wesentli<strong>ch</strong>en Aufwände<br />

der beiden grossen Leistungserbringer BBL und BIT für Mieten<br />

(5,4 Mio.), für Betrieb und Wartung der Informatiksysteme<br />

(9,1 Mio.), für Informatikentwicklungen und -dienstleistungen<br />

bei Informatikprojekten (1,8 Mio.) sowie für Telekommunikationsleistungen<br />

(0,9 Mio.). Der Mehraufwand von rund 3 Millionen<br />

gegenüber dem Planwert steht im Zusammenhang mit<br />

der LV-Verre<strong>ch</strong>nung von Leistungen des BIT für Informatik-Entwicklung,<br />

-Betrieb und -Wartung und wurde mit finanzierungswirksamen<br />

Kreditanteilen innerhalb des Funktionsaufwands<br />

kompensiert.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spezialfinanzierung<br />

Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = ni<strong>ch</strong>t finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverre<strong>ch</strong>nung<br />

<strong>Staatsre<strong>ch</strong>nung</strong> band 2b | 2008<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

Aufwandkredite ausserhalb des globalbudgets<br />

Allgemeine Strassenbeiträge<br />

A6210.0137 380 074 661<br />

Bundesgesetz vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />

Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2), Art. 34.<br />

Aus der zweckgebundenen Mineralölsteuer sowie der Nationalstrassenabgabe<br />

leitet der Bund 10 Prozent an die Kantone weiter.<br />

Diese Beiträge sind für Strassenaufgaben zu verwenden.<br />

98 Prozent dieses Anteils werden an alle Kantone verteilt. Die<br />

restli<strong>ch</strong>en 2 Prozent werden an Kantone ohne Nationalstrassen<br />

verteilt (vgl. na<strong>ch</strong>folgenden Kredit A6210.0139).<br />

• Kantonsanteile fw 380 074 661<br />

Die Beiträge je Kanton bemessen si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> der Länge der dem<br />

Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen ohne Nationalstrassen<br />

und den Strassenlasten.<br />

Bis zum Auslaufen der Verkehrstrennungsmassnahmen (vgl.<br />

Bundesamt für Verkehr, Finanzposition A4300.0119) werden die<br />

entspre<strong>ch</strong>enden Belastungen des Bundes über die allgemeinen<br />

Strassenbeiträge kompensiert (Übergangsregelung NFA). 2008<br />

errei<strong>ch</strong>ten diese Ausgaben einen Umfang von 6 796 965 Franken.<br />

Der Vorans<strong>ch</strong>lagskredit wurde insgesamt um rund 27 Millionen<br />

übers<strong>ch</strong>ritten, um die Beiträge an die Kantone an die effektiven<br />

Mineralölsteuererträge 2008 anzupassen (unter NRM erfolgt<br />

die Ausri<strong>ch</strong>tung der Kantonsanteile seit 2007 periodengere<strong>ch</strong>t).<br />

Gemäss Finanzhaushaltgesetz (FHG, SR 611.0) Art. 33, Abs. 3,<br />

Bst. a ist hierfür kein Na<strong>ch</strong>tragskredit erforderli<strong>ch</strong>, da es si<strong>ch</strong> bei<br />

den allgemeinen Strassenbeiträgen um ni<strong>ch</strong>t budgetierte Anteile<br />

Dritter an Bundeseinnahmen handelt.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spezialfinanzierung<br />

Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />

Kantone ohne nationalstrassen<br />

A6210.0139 7 756 626<br />

Bundesgesetz vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />

Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2), Art. 35.<br />

Die Kantone, dur<strong>ch</strong> deren Gebiet keine Nationalstrassen führen,<br />

erhalten jährli<strong>ch</strong> Ausglei<strong>ch</strong>sbeiträge in der Höhe von 2 Prozent<br />

des Kantonsanteils an den zweckgebundenen Mineralölsteuereinnahmen<br />

sowie den Einnahmen aus der Nationalstrassenabgabe.<br />

Diese Beiträge sind für Strassenaufgaben zu verwenden.<br />

Endempfänger sind Kantone ohne Nationalstrassen (AI, AR).<br />

• Kantonsanteile fw 7 756 626<br />

Die Beiträge je Kanton bemessen si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> der Länge der dem<br />

Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen und den Strassenlasten<br />

dieser Kantone.<br />

347<br />

08

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!