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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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nicht zum Ausdruck, dass die oben genannten „harten“ <strong>und</strong> „weichen“ Faktoren<br />

nicht zur Herausbildung einer einheitlichen, son<strong>der</strong>n zweier, sich zum Teil stark<br />

unterscheidenden „<strong>Polizei</strong>kulturen“ führen, die von Behr als „<strong>Polizei</strong>-„ <strong>und</strong> „Polizis-<br />

tenkultur“, bzw. als „Leitbildkultur“ <strong>und</strong> „Cop Culture“ bezeichnet werden.<br />

Die folgende Gegenüberstellung <strong>der</strong> beiden Kulturen in <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> zeigt, dass die<br />

Berufung auf offizielle Leitbil<strong>der</strong> <strong>der</strong> Selbstverständigung <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>führung dient<br />

<strong>und</strong> ein Kommunikationsangebot mit <strong>der</strong> Öffentlichkeit darstellt, während sich die<br />

„Cop Culture“ ausschließlich an die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> eigenen Organisation richtet<br />

<strong>und</strong> sie ihre Wirkung überwiegend aus den internen (subkulturellen) Werten<br />

schöpft:<br />

Polizistenkultur versus <strong>Polizei</strong>kultur (Behr 2000a, S. 23)<br />

Kriterium Polizistenkultur <strong>Polizei</strong>kultur<br />

Berufsethische Bezüge<br />

(Tugenden)<br />

Alltagserleben <strong>der</strong><br />

Akteure<br />

Gerechtigkeit, Ehre, Solidarität,<br />

Schutz <strong>der</strong> Ge-<br />

meinschaft, Sinn, Treue<br />

Disziplin, Routine, Anpassung,<br />

Gehorsam, Fremd-<br />

bestimmung<br />

Rechtlichkeit, Verfahrensförmigkeit,<br />

Zuverlässigkeit,<br />

Stetigkeit, Disziplin<br />

Selbstbestimmte Pflichterfüllung<br />

Beide Kulturen - sowohl die „Leitbildkultur als auch die „Cop Culture“ - sind für die<br />

polizeiliche Arbeit unverzichtbar. Behr geht davon aus, dass die Bürokratieförmigkeit<br />

staatlicher Herrschaft notwendig ihrer Durchbrechung bedarf, „<strong>und</strong> zwar durch<br />

die nichtbürokratieförmigen Handlungsmuster <strong>der</strong> street cops. Zwischen dem first<br />

code des Rechts <strong>und</strong> dem second code <strong>der</strong> Polizisten besteht ein Verhältnis, das<br />

man am besten mit Interpenetration bezeichnet. Das Verhältnis ist nicht linear,<br />

son<strong>der</strong>n funktioniert mindestens auch als Arbeitsbündnis zwischen Theorie <strong>und</strong><br />

Praxis, das oft ein gegenseitiges Ausnutzungsverhältnis ist. (Behr 2000a, S. 17)<br />

Dies macht den Kern des polizeilichen Kulturkonflikts aus, auf den im Weiteren<br />

noch eingegangen wird.<br />

Somit werden auch in Zukunft zwei unterschiedliche Denk- <strong>und</strong> Handlungslogiken<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf<br />

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