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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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- Volksverhetzung<br />

- Nötigung<br />

- Körperverletzung<br />

- Gefährliche Körperverletzung<br />

- Gefährdung des Straßenverkehrs<br />

- Trunkenheit im Verkehr<br />

- Beson<strong>der</strong>s schwerer Fall des Diebstahls<br />

- Diebstahl<br />

- Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr-Bahnlage<br />

- Raub<br />

- Räuberischer Diebstahl<br />

- Betrug<br />

- Wi<strong>der</strong>stand gegen Vollstreckungsbeamte<br />

- Beleidigung<br />

- Wi<strong>der</strong>stand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen<br />

Ein <strong>Polizei</strong>beamter hatte einen Dienstunfall, als er sich beim Durchsuchen einer<br />

Person an einer benutzten Kanüle verletzte. Bei einem an<strong>der</strong>en Einsatz im Rah-<br />

men <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Drogenkriminalität musste ein <strong>Polizei</strong>beamter seine<br />

Schusswaffe gegen zwei Kampfh<strong>und</strong>e einsetzen.<br />

Die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamten besagen<br />

also, dass Drogenkriminalität sich nicht so regelmäßig mit bestimmten Straftaten<br />

in Verbindung bringen lässt, wie das beim Alkoholkonsum <strong>der</strong> Fall ist. Drogenmissbrauch<br />

ist im Wesentlichen <strong>der</strong> Feststellungskriminalität zuzurechen, d.h. er<br />

wird nur in den seltensten Fällen von an<strong>der</strong>en Personen zur Anzeige gebracht. Zu<br />

seiner Feststellung kommt es durch eigene Ermittlungen <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamten o<strong>der</strong><br />

zufällig im Zusammenhang mit an<strong>der</strong>en Einsätzen, (wie z.B. Verkehrskontrollen<br />

o<strong>der</strong> Einsätzen zur Schlichtung von Streitigkeiten), die dann zu Durchsuchungen<br />

bei den Verdächtigen führen. Während bei alkoholisierten Personen mit Wi<strong>der</strong>stand<br />

<strong>und</strong> körperlichen Angriffen durchaus zu rechnen ist, lässt sich das Verhalten<br />

eines unter Einfluss von Betäubungsmittel stehenden Täters o<strong>der</strong> Betroffenen<br />

128<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf

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