08.01.2013 Aufrufe

Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- Zehn Mal Wi<strong>der</strong>stand gegen Vollstreckungsbeamte, zwei davon in Verbindung<br />

mit Sachbeschädigung <strong>und</strong> ein Mal in Verbindung mit Körperverletzung<br />

- Sechs Bedrohungslagen, wobei eine davon mit einer Gefährlichen Körperver-<br />

letzung <strong>und</strong> eine mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger<br />

Organisationen verb<strong>und</strong>en waren. Ein Täter drohte, sein Haus in die Luft zu<br />

sprengen<br />

- Sechs Mal Raub, einer davon in Verbindung mit Gefährlicher Körperverletzung,<br />

eine Räuberische Erpressung, ein Schwerer Raub <strong>und</strong> ein Räuberischer Dieb-<br />

stahl<br />

- Fünf Fälle eines Beson<strong>der</strong>s schwerer Fall des Diebstahls, wobei einer mit Wi-<br />

<strong>der</strong>stand gegen Vollstreckungsbeamte verb<strong>und</strong>en war<br />

- Vier Fälle von Sexueller Nötigung, zwei davon verb<strong>und</strong>en mit Vergewaltigung,<br />

sowie zwei Mal Sexueller Missbrauch von Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> zwei weitere Vergewal-<br />

tigungen<br />

- Vier Mal Trunkenheit im Verkehr, wobei hier nur außergewöhnliche Fälle in die<br />

Statistik aufgenommen wurden. So handelte es sich in einem Fall um einen be-<br />

trunkenen Busfahrer, <strong>der</strong> einen Bus mit Kin<strong>der</strong>n fuhr; in einem Fall lag gleich-<br />

zeitig ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor, in einem an<strong>der</strong>en<br />

gegen das Waffengesetz <strong>und</strong> in einem Fall gab es Wi<strong>der</strong>stand gegen Vollstreckungsbeamte<br />

- Zwei Fälle von Brandstiftung, wobei einer mit einem Beson<strong>der</strong>s schwerer Fall<br />

des Diebstahls verb<strong>und</strong>en war.<br />

- Zwei Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, einer davon mit Unfallflucht<br />

- Zwei Mal Notrufmissbrauch, einer davon in Kombination mit dem Verwenden<br />

von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen<br />

- Zwei Mal Versuchter Totschlag<br />

- Zwei Sachbeschädigungen, eine davon mit Beleidigung (von <strong>Polizei</strong>beamten)<br />

- Zwei Mal Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten<br />

- Zwei Mal Totschlag<br />

- Eine Beschädigung eines Funkstreifenwagens im Rahmen einer Alkoholkon-<br />

trolle<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf<br />

125

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!