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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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nen Item ließen auf einen deutlichen Motivationsschub bei vielen Polizisten<br />

schließen <strong>und</strong> brachten die Hoffnung auf eine bessere Qualifizierung zum Aus-<br />

druck. Auf die Frage: „Welche Verän<strong>der</strong>ungen müssten Ihrer Meinung nach eintre-<br />

ten, damit Sie persönlich den zukünftig vor <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> stehenden Aufgaben ge-<br />

recht werden können?“ sahen 79,7 % <strong>der</strong> Befragten die Vertiefung <strong>der</strong> Rechts-<br />

kenntnisse, 57,8 % die Verbesserung <strong>der</strong> polizei-taktischen Fähigkeiten, 34,4 %<br />

bessere sozio-psychologische Kenntnisse <strong>und</strong> 33,2 % eine bessere Beherrschung<br />

von Son<strong>der</strong>ausrüstung <strong>und</strong> Schusswaffe an.<br />

Hier zeigt sich deutlich, dass den Polizisten entsprechende Defizite – beson<strong>der</strong>s<br />

auf dem Gebiet des Rechts - bereits bewusst geworden waren. (Wan<strong>der</strong>er, Thieme<br />

1992, S. 8 ff) Die Selbsterkenntnis dieser Defizite führte zu einer hohen intrinsischen<br />

Motivation bei den Teilnehmern von <strong>Fortbildung</strong>sveranstaltungen in <strong>der</strong><br />

<strong>Polizei</strong> <strong>der</strong> neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> zu Beginn <strong>der</strong> 90er Jahre. Verstärkt wurde diese<br />

Motivation noch durch äußere Zwänge, da für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis<br />

bestimmte Lehrgänge absolviert werden mussten. In Brandenburg war<br />

es sogar möglich, durch einen entsprechenden Notendurchschnitt bei den gefor-<br />

<strong>der</strong>ten Prüfungen eine vorfristige Verbeamtung zu erreichen.<br />

Die Bewertungen an<strong>der</strong>er Items zeigten aber, dass nicht nur eine inhaltlichformale<br />

Aneignung von Rechtskenntnissen, son<strong>der</strong>n „die Ausprägung eines völlig<br />

neuen Rechtsverständnisses <strong>und</strong> Rechtsempfindens“ nötig war. So wurde die<br />

Würde des Menschen nur von 84,7 %, die persönliche Freiheit des Bürgers von<br />

62,1 % <strong>und</strong> die Verhältnismäßigkeit <strong>der</strong> Mittel von 46,5 % <strong>der</strong> Befragten als sehr<br />

wichtig angesehen. 32,8 % <strong>der</strong> Befragten waren <strong>der</strong> Meinung, dass die <strong>Polizei</strong><br />

mitunter ihren rechtlichen Handlungsrahmen überschreiten muss, 86,7 % meinten,<br />

dass die <strong>Polizei</strong> viel öfter <strong>und</strong> härter durchgreifen müsste. (Wan<strong>der</strong>er, Thieme<br />

1992, S. 10, 13)<br />

Während <strong>der</strong> Mangel an formalen Kenntnissen <strong>der</strong> neuen Rechtslage den Polizisten<br />

in den neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n durchaus bewusst war, blieben die Mängel beim<br />

gr<strong>und</strong>legenden Rechtsverständnis im Verborgenen. Diese kollidierten mit <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Auffassung von „effektiver <strong>Polizei</strong>arbeit“ <strong>und</strong> den jahrzehntelang verinnerlichten<br />

Vorstellungen von „Recht <strong>und</strong> Ordnung“. Die oben zitierten Befragungsergebnisse<br />

zeigen deutlich, dass es einen Entwicklungsprozess – hin zu einer „zi-<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf<br />

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