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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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- Das IF-Wochentraining für alle Angehörigen <strong>der</strong> Wasserschutzpolizei findet im<br />

Zeitraum von Ende September bis Ende April beim <strong>Polizei</strong>präsidium Potsdam<br />

statt.<br />

- Das Landekriminalamt führt eigene IF-Trainings am Standort Eberswalde<br />

durch. Die Mitarbeiter <strong>der</strong> Außenstellen des LKA trainieren in den jeweiligen<br />

Stützpunkten, an denen sich die Außenstelle befindet.<br />

- Die IF-Trainer <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>präsidien sind nun stellenmäßig <strong>und</strong> organisatorisch<br />

den Schutzbereichen mit IF-Stützpunkten angeglie<strong>der</strong>t. Bei <strong>der</strong> LESE <strong>und</strong> dem<br />

LKA unterstehen die IF-Trainer nicht direkt dem Leiter dieser Einrichtung bzw.<br />

Behörde, son<strong>der</strong>n sind den Bereichen Aus- <strong>und</strong> <strong>Fortbildung</strong> angeglie<strong>der</strong>t.<br />

- In den IF-Stützpunkten ist ein Bediensteter als Koordinator für die IF-Trainer<br />

einzusetzen.<br />

- Zur Teilnahme am AF-Wochenseminar sind nun nicht mehr alle <strong>Polizei</strong>vollzugsbediensteten<br />

des mittleren <strong>und</strong> gehobenen Dienstes verpflichtet, son<strong>der</strong>n<br />

nur noch die <strong>Polizei</strong>vollzugsbediensteten des mittleren <strong>und</strong> gehobenen Dienstes<br />

mit überwiegen<strong>der</strong> Außendiensttätigkeit.<br />

- Die <strong>Polizei</strong>behörden <strong>und</strong> –einrichtungen wurden verpflichtet, wesentliche Ergebnisse<br />

an die IF-Trainingsstützpunkte weiterzuleiten, um so zur praxisnahen<br />

<strong>und</strong> behördenspezifischen Gestaltung des IF-Trainings beizutragen. (MIBb<br />

2003)<br />

Eine wesentliche Än<strong>der</strong>ung, die sich aus <strong>der</strong> neuen <strong>Fortbildung</strong>sorganisationsstruktur<br />

ergab, war die Zusammenführung <strong>der</strong> Fach- <strong>und</strong> Dienstaufsicht. Während<br />

vor <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>strukturreform die Dienstaufsicht über die IF-Trainer dem Leiter des<br />

Dezernates V 6 <strong>der</strong> jeweiligen Behörde o<strong>der</strong> Einrichtung oblag, wurde die Fachaufsicht<br />

durch die IF-Lehrtrainer ausgeübt, die zur Fachhochschule <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong><br />

gehörten. Nach <strong>der</strong> Reform liegen sowohl die Fach- als auch die Dienstaufsicht<br />

gegenüber den IF-Trainern in den Händen des jeweiligen Schutzbereichsleiters,<br />

bzw. den Leitern <strong>der</strong> Bereiche Aus- <strong>und</strong> <strong>Fortbildung</strong> bei <strong>der</strong> LESE <strong>und</strong> dem LKA.<br />

Einen Teil dieser Aufsichtspflicht wurde von den Schutzbereichsleitern aber an die<br />

Koordinatoren <strong>der</strong> einzelnen Stützpunkte übertragen.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Trainer <strong>und</strong> die materiell-technische Ausstattung <strong>der</strong> Stützpunkte<br />

bleiben – laut Erlass - im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t.(MIBb 1998 <strong>und</strong> MIBb 2003,<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf<br />

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