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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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zusammen, dass im Land Brandenburg das Auftreten rechter Kräfte in den letzten<br />

Jahren verstärkt in das Bewusstsein <strong>der</strong> Öffentlichkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> Medien gerückt ist.<br />

Dementsprechend sah sich die <strong>Polizei</strong> gezwungen, rigoros gegen die kleinsten<br />

Anzeichen von Straftaten mit rechtsextremem Hintergr<strong>und</strong> vorzugehen <strong>und</strong> diese<br />

konsequent zur Anzeige zu bringen. Auch aus diesen Gruppen heraus muss mit<br />

Wi<strong>der</strong>stand <strong>und</strong> Angriffen gegen die <strong>Polizei</strong>beamten gerechnet werden.<br />

Die höchste Zahl von Betrunkenen steht den <strong>Polizei</strong>beamten natürlich bei <strong>der</strong><br />

Ahndung des Deliktes „Trunkenheit im Verkehr“ gegenüber. Die Statistik zeigt hier<br />

aber, dass Probleme bei diesen Einsätzen relativ selten sind.<br />

Bei den Eigentumsdelikten trifft man – im Verhältnis zu <strong>der</strong> hohen Gesamtzahl<br />

dieser Delikte - nur selten betrunkene Täter an. Wahrscheinlich erfor<strong>der</strong>t dieses<br />

„Handwerk“ ein gewisses Maß an Geschicklichkeit, dass von Betrunkenen nicht<br />

mehr aufgebracht werden kann. In Fällen, bei denen die <strong>Polizei</strong> bei Einbruchs-<br />

diebstählen einen Täter am Ort vorfand, war dieser jedoch meist betrunken. Of-<br />

fensichtlich scheint es den nüchternen Einbrechern meist zu gelingen, sich recht-<br />

zeitig dem Zugriff <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> zu entziehen.<br />

Die Erfahrung <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamten muss also zwangsläufig zu folgendem Bild führen:<br />

bei Körperverletzungsdelikten, bei <strong>der</strong> Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger<br />

Organisationen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Volksverhetzung hat man es meist mit betrunkenen<br />

Tätern zu tun. Von Betrunkenen geht immer eine gewisse Gefahr aus,<br />

da sie oft keine Hemmungen haben, eine Körperverletzung zu begehen o<strong>der</strong> den<br />

<strong>Polizei</strong>beamten Wi<strong>der</strong>stand zu leisten. Eine Sensibilisierung für die Gefährlichkeit<br />

<strong>der</strong>artiger Situationen besteht bei den <strong>Polizei</strong>beamten also bereits <strong>und</strong> muss nicht<br />

durch die Integrierte <strong>Fortbildung</strong> erreicht werden.<br />

In den letzten Jahren mussten sich die <strong>Polizei</strong>beamten immer mehr mit Tätern <strong>und</strong><br />

Betroffenen auseinan<strong>der</strong>setzen, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln<br />

standen. Im Laufe eines Jahres wurden in einem <strong>Polizei</strong>präsidium 52 <strong>der</strong>artiger<br />

Fälle in den Tagesberichten erfasst. Einzelne dieser Fälle des Verstoßes gegen<br />

das BtM-Gesetz waren verb<strong>und</strong>en mit folgenden Delikten:<br />

- Bedrohung<br />

- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf<br />

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