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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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spricht, so besteht die Gefahr, dass diesem Bürger auch sofort die „passende“<br />

Straftat o<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeit zugetraut wird.<br />

Dieses, auf Erfahrung beruhende Schematisieren <strong>und</strong> Herausbilden von Vorurtei-<br />

len, ermöglicht es den <strong>Polizei</strong>beamten, Situationen schnell zu erfassen <strong>und</strong> auf<br />

ihre Gefährlichkeit hin zu beurteilen. Hier haben wir es mit einem wichtigen Ele-<br />

ment <strong>der</strong> „Cop Culture“ zu tun. Für alle immer wie<strong>der</strong> erlebten Situationen stehen<br />

bereits die passenden Handlungsmuster bereit. Gefährlich werden solche Ein-<br />

schätzungen allerdings dann, wenn eine „Täterpersönlichkeit“ nicht dem vom Be-<br />

amten verinnerlichten „Täterprofil“ entspricht.<br />

Eine hohe Zahl <strong>der</strong> Täter <strong>und</strong> Betroffenen, mit denen sich <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamte im<br />

täglichen Dienst auseinan<strong>der</strong> setzen muss, ist alkoholisiert. So hatten die <strong>Polizei</strong>-<br />

beamten eines <strong>Polizei</strong>präsidiums in einem Jahr bei 177 <strong>der</strong> in den Tagesberichten<br />

beschriebenen Einsätze mit alkoholisierten Personen zu tun. Das - relativ häufige -<br />

Fahren unter Alkohol, bei dem es immer einen alkoholisierten Straftäter gibt, wur-<br />

de in dieser Statistik allerdings nur erfasst, wenn <strong>der</strong> Sachverhalt Beson<strong>der</strong>heiten<br />

aufwies. Bei folgenden Sachverhalten standen die <strong>Polizei</strong>beamten einem alkoholi-<br />

sierten Täter bzw. Betroffenen gegenüber:<br />

- 45 Gefährliche Körperverletzungen, diese in einigen Fällen verb<strong>und</strong>en mit Be-<br />

124<br />

drohung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen<br />

verfassungswidriger Organisationen, Wi<strong>der</strong>stand gegen Vollstreckungsbeamte,<br />

Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Verstoß gegen das Waffengesetz <strong>und</strong><br />

Versuchtem Totschlag sowie zehn einfache Körperverletzungen, jeweils eine<br />

davon in Kombination mit Verstoß gegen das BtM-Gesetz, mit dem Versuch<br />

<strong>der</strong> Räuberischen Erpressung, mit Wi<strong>der</strong>stand gegen Vollstreckungsbeamte<br />

sowie eine Körperverletzung mit Todesfolge<br />

- 36 Mal das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,<br />

in einigen Fällen verb<strong>und</strong>en mit Wi<strong>der</strong>stand gegen Vollstreckungsbeamte, Be-<br />

son<strong>der</strong>s schwerem Fall des Diebstahls, Gefährlicher Körperverletzung, Körper-<br />

verletzung, Sachbeschädigung <strong>und</strong> Volksverhetzung, sowie sechs weitere Fäl-<br />

le von Volksverhetzung, wobei einer davon mit einer Sachbeschädigung ver-<br />

b<strong>und</strong>en war<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf

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