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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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fenwagen wurde die Möglichkeit zu <strong>der</strong>artigen Aufzeichnungen im Juni 2004 auch<br />

im Land Brandenburg eingeräumt. Der neu geschaffene § 31a BbgPolG regelt die<br />

Zulässigkeit <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlichen Aufzeichnung von polizeilichen Anhalte- <strong>und</strong> Kon-<br />

trollsituationen. Mit diesen Aufzeichnungen sollen zwei Ziele erreicht werden: zum<br />

einen kann die Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufzeichnung beim Betroffenen zur Min<strong>der</strong>ung<br />

von Aggressionen führen, zum an<strong>der</strong>en wissen auch die <strong>Polizei</strong>beamten, dass ihr<br />

Verhalten aufgezeichnet wird. Dadurch kann das Bewusstsein für das Eigensiche-<br />

rungsverhalten <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kommunikation mit dem Bürger ge-<br />

steigert werden. Diese beiden Fakten alleine können bereits in vielen Fällen zu<br />

einer Entschärfung <strong>der</strong> Situation führen. Sollten dennoch Probleme in <strong>der</strong> Ein-<br />

schreitsituation auftreten - sei es bei <strong>der</strong> Kommunikation, <strong>der</strong> Stressbewältigung<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eigensicherung – so können diese Probleme im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Integrierten</strong><br />

<strong>Fortbildung</strong> (unter Wahrung <strong>der</strong> Persönlichkeitsrechte <strong>der</strong> Beteiligten) ausgewertet<br />

werden. Derartige Aufzeichnungen können helfen, fortbildungsrelevante Schwer-<br />

punkte in dem umfassenden Bereich <strong>der</strong> Anhalte- <strong>und</strong> Kontrollsituationen heraus-<br />

zuarbeiten. Diese Aufzeichnungen sind zurzeit zwar theoretisch möglich, wurden<br />

aber noch nicht flächendeckend im Land eingeführt.<br />

Eine Möglichkeit, Informationen über konkrete Sachverhalte zur Bearbeitung im<br />

IF-Seminar zu erhalten, sind Befragungen von <strong>Polizei</strong>beamten, die in kritischen<br />

Situationen waren. Derartige Befragungen ermöglichen statistische Auswertungen<br />

zu bestimmten Situationen. So wird zurzeit durch das Innenministerium des Landes<br />

Brandenburg eine Befragung zu Angriffen auf <strong>Polizei</strong>beamte durchgeführt. Für<br />

die Arbeit mit Realsituationen im IF-Seminar ist aber eine detaillierte Beschreibung<br />

<strong>der</strong> problematischen Schlüsselsituationen nötig. Hier bietet sich die Möglichkeit<br />

an, mit einzelnen Kollegen, die in fortbildungsrelevanten Situationen waren, spezielle<br />

Interviews durchzuführen, um die nötigen Details zu erfragen. Dabei sind<br />

jedoch einige polizeispezifische Schwierigkeiten zu beachten.<br />

Bei vielen fortbildungsrelevanten Sachverhalten – wie z.B. dem Schusswaffengebrauch<br />

gegen Personen - wird automatisch ein Ermittlungsverfahren gegen die<br />

beteiligten <strong>Polizei</strong>beamten eingeleitet. Befragungen zu rechtlich noch nicht abgeschlossenen<br />

Fällen können somit nicht durch <strong>Polizei</strong>beamte durchgeführt werden,<br />

da diese dem Strafverfolgungszwang unterliegen. Somit müssen bekannt gewordene<br />

Straftaten von Kollegen, wie z.B. Körperverletzung im Amt, Beleidigung<br />

316<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf

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