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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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lung des Berufsbildes des <strong>Polizei</strong>beamten in Deutschland <strong>und</strong> wird sich anschlie-<br />

ßend speziell mit <strong>der</strong> Situation im Land Brandenburg befassen. Dies ermöglicht im<br />

Weiteren eine Gegenüberstellung von Ideal <strong>und</strong> Wirklichkeit. Aus dieser Diskre-<br />

panz können dann die Aufgaben für die Integrierte <strong>Fortbildung</strong> abgeleitet werden.<br />

Untersucht wird <strong>der</strong> gesamte Zeitraum, <strong>der</strong> einen Einfluss auf die berufliche Situa-<br />

tion <strong>der</strong> heute noch tätigen <strong>Polizei</strong>beamten hat.<br />

Das Berufsbild des <strong>Polizei</strong>beamten ist immer abhängig von den Aufgaben, welche<br />

die <strong>Polizei</strong> als Institution zu erfüllen hat. Diese Aufgaben sind allerdings nur<br />

schwer zu bestimmen <strong>und</strong> waren in <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik einem<br />

ständigen Wandel unterworfen. Aber auch innerhalb einer einzelnen Entwicklungsepoche<br />

stellt sich dieses Berufsbild nicht einheitlich dar. Schwierigkeiten ergeben<br />

sich bereits bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Rolle <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>und</strong> des <strong>Polizei</strong>beamten.<br />

Ahlf (Ahlf 1997) geht davon aus, dass sich die Rolle <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>und</strong> des <strong>Polizei</strong>beamten<br />

nicht trennscharf <strong>und</strong> abstrakt bestimmen ließe, weil die juristische Aufgabenumschreibung<br />

<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> - im Wesentlichen Gefahrenabwehr <strong>und</strong> Strafverfolgung<br />

- nicht mit dem tatsächlichen sozialen Handeln <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> deckungsgleich<br />

sei. Das zeigt sich seiner Ansicht nach u.a. darin, dass nach <strong>der</strong> klassischen<br />

rechtlichen Aufgabenumschreibung we<strong>der</strong> die zum Teil recht aufwendige Amts<strong>und</strong><br />

Vollzugshilfe <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> für an<strong>der</strong>e Behörden, noch das Feld <strong>der</strong> Verkehrsüberwachung,<br />

noch das sehr schwierige <strong>und</strong> komplexe Feld <strong>der</strong> „Hilfe <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong><br />

in sämtlichen Notsituationen <strong>der</strong> Bürger“ erfasst werden. So kommt er zu dem<br />

Schluss, dass sich das Handeln <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> – wenn eine solche Umschreibung<br />

überhaupt möglich sei - zusammenfassend als die „vorübergehende Beilegung<br />

bestimmter Konflikte“ beschreiben lässt. (Ahlf 1997, S. 175) Dieser Definitionsversuch<br />

macht deutlich, dass die Vielfalt <strong>der</strong> Aufgaben, welche die <strong>Polizei</strong> zu bewältigen<br />

hat, auch eine Vielzahl von Eigenschaften <strong>und</strong> Verhaltensweisen erfor<strong>der</strong>t,<br />

über die ein <strong>Polizei</strong>beamter verfügen muss.<br />

Für eine Untersuchung des heutigen Entwicklungsstandes <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>, <strong>der</strong> zur Ermittlung<br />

des aktuellen <strong>Fortbildung</strong>sbedarfs herangezogen werden kann, ist es<br />

wichtig zu wissen, dass das Berufsbild des <strong>Polizei</strong>beamten in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland einem ständigen Wandel unterworfen war. Die jeweils neu in die Po-<br />

26<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf

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