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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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an, dem Seminar reale Sachverhalte zu Gr<strong>und</strong>e zu legen <strong>und</strong> dabei so konkret wie<br />

möglich zu werden. Die im Abschnitt 3.2 genannten Quellen ermöglichen zwar<br />

eine umfassende statistische Auswertung, um häufig auftretende Sachverhalte<br />

<strong>und</strong> fortbildungsrelevante Themen feststellen zu können, sie enthalten jedoch<br />

nicht genug Fakten zu konkreten Einzelfällen, um diese im Seminar bearbeiten zu<br />

können. Um diese Fakten ergänzen zu können, müssen auch Meldungen wichti-<br />

ger Ereignisse (WE-Meldungen) <strong>und</strong> Einsatzberichte berücksichtigt werden.<br />

Die WE-Meldungen sind Ergänzungen <strong>der</strong> Tagesberichte. Sie erfassen Ereignis-<br />

se, die dem Ministerium des Innern <strong>und</strong> dem Landeskriminalamt zu melden sind.<br />

So wurden im Verlauf eines Jahres in einem <strong>Polizei</strong>präsidium zu 1.417 (von insgesamt<br />

5.056 in den Tagesberichten aufgeführten) Sachverhalten bzw. Ereignissen<br />

WE-Meldungen verfasst <strong>und</strong> an das Innenministerium übersandt. Die WE-<br />

Meldungen gehen weiter ins Detail als die Meldungen in den Tagesberichten.<br />

Während es für die Erfassung eines Einsatzes im Tagesbericht keine festen Regeln<br />

gibt, werden die Einsätze, zu denen eine WE-Meldung gefertigt wird, nach<br />

ganz bestimmten Kriterien ausgewählt.<br />

WE-Meldungen werden zu Ereignissen gefertigt, die die öffentliche Sicherheit erheblich<br />

beeinträchtigen können o<strong>der</strong> bereits beeinträchtigt haben, in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

Aufsehen o<strong>der</strong> Beunruhigung erregen bzw. in den Medien eine Rolle spielen<br />

können. Dazu zählen beson<strong>der</strong>e Gefahrensituationen, größere Schadensereignisse,<br />

Veranstaltungen, Straftaten (wie z.B. vorsätzliche Körperverletzungsdelikte<br />

o<strong>der</strong> Straftaten unter Gebrauch von Schusswaffen) <strong>und</strong> Ereignisse im Zusammenhang<br />

mit polizeilichen Maßnahmen. Bei den Ereignissen im Zusammenhang<br />

mit polizeilichen Maßnahmen sind folgende Ereignisse meldepflichtig: <strong>der</strong><br />

Schusswaffengebrauch <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> (einschließlich Warnschuss), Vorfälle beim polizeilichen<br />

Einschreiten, die zu außergewöhnlichen Erörterungen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

führen o<strong>der</strong> sofortige Maßnahmen des Ministeriums des Innern erfor<strong>der</strong>n können,<br />

Todesfälle bzw. Ereignisse mit erheblichem Personen- o<strong>der</strong> Sachschaden im<br />

Zusammenhang mit Verfolgungsfahrten, <strong>der</strong> Verlauf <strong>und</strong> das Ergebnis von Großeinsätzen<br />

zur Strafverfolgung, die Festnahme von Tätern, <strong>der</strong>en Taten erhebliche<br />

Beunruhigung in <strong>der</strong> Bevölkerung hervorgerufen haben, Rauschgiftsicherstellungen/-beschlagnahmen<br />

in erheblichem Umfang <strong>und</strong> Sicherstellungen/Beschlagnahmen<br />

radioaktiven Materials.<br />

312<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf

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