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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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Mit dem verän<strong>der</strong>ten Rechtsverständnis zu Fällen <strong>der</strong> häuslichen Gewalt, das sei-<br />

nen Ausdruck im Gewaltschutzgesetz vom 01.01.2002 fand, ergaben sich für die<br />

<strong>Polizei</strong> neue Handlungsmöglichkeiten. Einsätze in diesem Bereich wurden geson-<br />

<strong>der</strong>t registriert. So wurden im Verlauf eines Jahres in diesem <strong>Polizei</strong>präsidium<br />

1.316 polizeiliche Soforteinsätze in Fällen häuslicher Gewalt erfasst. Die geson-<br />

<strong>der</strong>te Erfassung <strong>der</strong>artiger Ereignisse, die vorher unter den entsprechenden Straf-<br />

tatbeständen - wie z.B. Körperverletzung, o<strong>der</strong> gar als Ruhestörung - klassifiziert<br />

worden waren, ermöglicht es, direkte Rückschlüsse auf die Gestaltung <strong>der</strong> Fortbil-<br />

dungsveranstaltungen zu diesem Thema zu ziehen. Die Zahl <strong>der</strong> Einsätze in Fäl-<br />

len häuslicher Gewalt macht zwar nur einen geringen Anteil <strong>der</strong> polizeilichen Ein-<br />

sätze aus, die Statistik zeigt aber auch, dass in diesem Bereich eine hohe Zahl<br />

von Gewahrsamnahmen (247 Gewahrsamnahmen bei 1.316 Einsätzen) erfor<strong>der</strong>-<br />

lich sind. Diese stellen für die <strong>Polizei</strong>beamten eine problematische <strong>und</strong> gefährliche<br />

Situation dar.<br />

Am häufigsten im polizeilichen Einsatzgeschehen sind Einsätze zur Strafverfolgung.<br />

Bei ihnen handelt es sich meist um reine Anzeigenaufnahmen, bei denen<br />

sich nur <strong>der</strong> Anzeigenerstatter <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamte gegenüberstehen. Derartige<br />

Einsätze sind zwar die häufigsten, aber sie sind von so geringer Komplexität, dass<br />

sie nicht extra im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Integrierten</strong> <strong>Fortbildung</strong> trainiert werden müssen.<br />

Der <strong>Polizei</strong>beamte muss hier Anzeigen schreiben <strong>und</strong> mit dem Bürger kommunizieren<br />

können. Anfor<strong>der</strong>ungen an sein taktisches Verhalten, seine Fähigkeiten auf<br />

dem Gebiet <strong>der</strong> Eingriffstechniken <strong>und</strong> beim Nichtschießen/Schießen werden aber<br />

kaum gefor<strong>der</strong>t. Selbst die Rechtskenntnisse des Beamten müssen in solchen<br />

Fällen nicht innerhalb von Sek<strong>und</strong>enbruchteilen abrufbereit sein, son<strong>der</strong>n es kann<br />

im Gesetzbuch nachgeschlagen werden. Ähnliches gilt für Unfallaufnahmen, die<br />

einen Großteil <strong>der</strong> Einsätze ausmachend. Die weitaus meisten Einsätze kann <strong>der</strong><br />

<strong>Polizei</strong>beamte also mit reiner Routine erledigen, da es sich bei ihnen mehr o<strong>der</strong><br />

weniger um „Verwaltungsarbeit“ handelt.<br />

Jene komplexen <strong>und</strong> konfliktbeladenen Tätigkeiten, die in den Werbebroschüren<br />

<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> vorrangig dargestellt werden (Wagner-Haase 1995, Fachhochschule<br />

<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> BB 2003) - <strong>und</strong> die auch bei den meisten Bürgern die Vorstellung von<br />

<strong>Polizei</strong>arbeit dominieren - machen also nur einen kleinen Teil <strong>der</strong> realen Tätigkeit<br />

<strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>beamten aus. Gerade bei den komplexen Einsätzen können aber Prob-<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf<br />

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