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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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cken sich in etwa mit den oben zitierten Schätzungen von Jacobs, R<strong>und</strong>e u.a.<br />

2004).<br />

Das Rahmenkonzept <strong>der</strong> <strong>Fortbildung</strong> für die Landesverwaltung Brandenburg<br />

(Land Brandenburg 2004) verlangt gr<strong>und</strong>sätzlich die Evaluierung von <strong>Fortbildung</strong>smaßnahmen.<br />

Ziel <strong>der</strong> Evaluierungen sind dabei die Optimierung <strong>der</strong> Lernziele,<br />

Inhalte <strong>und</strong> <strong>der</strong> didaktisch-methodischen Aufbereitung <strong>der</strong> vermittelten <strong>Fortbildung</strong><br />

sowie eine Verbesserung <strong>der</strong> fachlichen <strong>und</strong> didaktischen Leistungen <strong>der</strong><br />

Dozenten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen: „Was wurde vermittelt? Hat <strong>der</strong><br />

Teilnehmer/die Teilnehmerin etwas Neues gelernt? Welchen Eindruck hinterlässt<br />

die <strong>Fortbildung</strong>? Ist <strong>der</strong> Teilnehmer/die Teilnehmerin zufrieden? Welche <strong>Fortbildung</strong><br />

ist für welchen Teilnehmer/welche Teilnehmerin zu welchen Kosten durchgeführt<br />

worden? Welche Praxisrelevanz hatte die <strong>Fortbildung</strong>smaßnahme, was wird<br />

umgesetzt <strong>und</strong> welches Ziel <strong>der</strong> Behörde somit unterstützt? Stehen Kosten <strong>und</strong><br />

Nutzen in einem angemessen Verhältnis?” (Land Brandenburg 2004, S. 23) Bei<br />

verhaltensorientierten <strong>Fortbildung</strong>smaßnahmen lassen sich die erzielten Ergebnisse<br />

jedoch nicht einfach „in mündlicher <strong>und</strong> schriftlicher Form” (Land Brandenburg<br />

2004, S. 24) evaluieren, wie es das Rahmenkonzept vorsieht. Hier sind tiefer<br />

gehende Evaluierungsverfahren gefragt. Dazu können Erfahrungen an<strong>der</strong>er B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong><br />

genutzt werden.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> des Landes Nordrhein-Westfahlen wurden seit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong><br />

<strong>Integrierten</strong> <strong>Fortbildung</strong> im Jahre 1987 bereits zwei Evaluierungen <strong>der</strong> <strong>Integrierten</strong><br />

<strong>Fortbildung</strong> durchgeführt (Holling, Schmale, Brummel 1991; Holling 1994). Mit diesen<br />

Evaluierungen sollte festgestellt werden, ob die Effektivität <strong>und</strong> Akzeptanz des<br />

Programms durch eine regelmäßige <strong>und</strong> bedarfsorientierte Anpassung <strong>der</strong> Trainingsstrukturen,<br />

<strong>der</strong> Inhalte <strong>und</strong> Methoden sowie des Einsatzes <strong>der</strong> Trainerinnen/Trainer<br />

an die sich än<strong>der</strong>nden Rahmenbedingungen erhalten werden konnten.<br />

Weiterhin sollte evaluiert werden, ob die materiellen Aufwendungen (Seminarräume,<br />

Raumausstattung, Personal, technisches Gerät) „durch eine nachgewiesene<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Handlungskompetenz beim polizeilichen Einschreiten”<br />

gerechtfertigt waren. (Nierhoff 2000, S. 96 ff.)<br />

Die Erfahrungen, die bei diesen beiden Evaluierungen in Nordrhein Westfahlen<br />

gewonnen wurden, sind auch für die Integrierte <strong>Fortbildung</strong> im Land Brandenburg<br />

382<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf

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