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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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durch diese Maßnahme aber nichts. Weiterhin führte die direkte Unterstellung <strong>der</strong><br />

IF-Trainer unter den Schutzbereichsleiter zu Führungsproblemen. Deshalb wurde<br />

– nach ersten Erfahrungen mit <strong>der</strong> neuen <strong>Fortbildung</strong>sorganisationsstruktur – ein<br />

Trainer in jedem Stützpunkt zum Koordinator ernannt. Dieser behält zwar offiziell<br />

seine Stelle als IF-Trainer, fungiert aber als Mittelsmann zwischen Schutzbe-<br />

reichsleiter <strong>und</strong> den IF-Trainern seines Stützpunktes. Weiterhin leistet er einen<br />

Teil <strong>der</strong> organisatorischen Arbeit, für die vor <strong>der</strong> Reform das Dezernat V 6 zustän-<br />

dig war.<br />

Die Stützpunkte selbst gehören nun nicht mehr zum <strong>Polizei</strong>präsidium, son<strong>der</strong>n<br />

ebenfalls zum Schutzbereich. Da nicht je<strong>der</strong> Schutzbereich über einen eigenen IF-<br />

Stützpunkt verfügt, das Training aber für alle <strong>Polizei</strong>beamten verpflichtend ist,<br />

mussten nun schutzbereichsübergreifende Regelungen für die Nutzung <strong>der</strong> einzelnen<br />

IF-Stützpunkte gef<strong>und</strong>en werden. Weiterhin wurden durch die <strong>Polizei</strong>strukturreform<br />

einige Stützpunkte - wie z.B. <strong>der</strong> Stützpunkt Finsterwalde o<strong>der</strong> die Außenstelle<br />

Königs-Wusterhausen – in eine „Randlage“ innerhalb des neuen Präsidiums<br />

gebracht. Die <strong>Polizei</strong>beamten, die dort vor <strong>der</strong> Reform trainiert hatten, gehörten<br />

nun zum großen Teil einem an<strong>der</strong>en Präsidium an. Für die <strong>Polizei</strong>beamten<br />

des eigenen Präsidiums lag <strong>der</strong> Stützpunkt aber sehr ungünstig. Daraus ergab<br />

sich die Notwendigkeit, auch über die <strong>Grenzen</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>präsidien hinweg Lösungen<br />

zu finden, um die Auslastung <strong>der</strong> Stützpunkte <strong>und</strong> die Teilnahme aller Beamten<br />

am Training weiterhin sicherstellen zu können.<br />

Auch <strong>der</strong> Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg zur <strong>Integrierten</strong><br />

<strong>Fortbildung</strong> „wurde entsprechend <strong>der</strong> inhaltlichen Entwicklungen in <strong>der</strong> IF<br />

sowie <strong>der</strong> organisatorischen Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Brandenburger <strong>Polizei</strong> überarbeitet.“<br />

(MIBb 2003) Der neue Erlass weist gegenüber dem alten im Hinblick auf<br />

die <strong>Fortbildung</strong>sorganisationsstruktur folgende Verän<strong>der</strong>ungen auf:<br />

Das IF-Wochentraining muss nun nicht mehr unbedingt 40 St<strong>und</strong>en umfassen, es<br />

findet aber „an mindestens vier aufeinan<strong>der</strong> folgenden Wochentagen“ statt.<br />

- Nicht nur das IF-Wochentraining <strong>der</strong> Wasserschutzpolizei, son<strong>der</strong>n auch das<br />

des Landeskriminalamtes (LKA) <strong>und</strong> das <strong>der</strong> Landeseinsatzeinheit (LESE) erfolgen<br />

modifiziert.<br />

244<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf

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