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Möglichkeiten und Grenzen der Integrierten Fortbildung der Polizei ...

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Taschenmesser<br />

Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz 1 Sprengstoff<br />

Verstoß gegen das BtM-Gesetz 1 Schreckschusspistole<br />

Verstoß gegen das Waffen- <strong>und</strong> Tierschutzgesetz<br />

1 Luftgewehr,<br />

KK-Gewehr<br />

Verstoß gegen das Waffengesetz 1 2 Karabiner<br />

Verstoß gegen das Waffengesetz <strong>und</strong><br />

Bedrohung<br />

Pistole<br />

Halbautomatisches Gewehr mit Schalldämpfer<br />

<strong>und</strong> Zielfernrohr<br />

1 Geladener Revolver im Auto, Karabiner im<br />

Haus<br />

Verstoß gegen die öffentliche Ordnung 1 Baseballschläger<br />

Versuch <strong>der</strong> Gefährlichen Körperverletzung<br />

1 Messer<br />

Versuch des Schweren Raubes 1 Zerbrochene Flasche<br />

Versuchte Gefährliche Körperverletzung,<br />

Bedrohung<br />

1 Zwei Pistolen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Langwaffen<br />

Versuchte Räuberische Erpressung 1 Reizgas, Messer<br />

Versuchter Mord 1 Messer<br />

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger<br />

Organisationen <strong>und</strong> Körperverletzung<br />

1 Schreckschusspistole<br />

Diese Aufstellung zeigt deutlich, dass so gut wie alles – vom Karabiner bis hin<br />

zum zerbrochenen Handtuchhalter – als Waffe eingesetzt werden kann. Wenn<br />

auch viele <strong>der</strong> aufgeführten Waffen während des <strong>Polizei</strong>einsatzes nicht zum Einsatz<br />

kamen, son<strong>der</strong>n nur gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sichergestellt wurden, so zeigen sie doch<br />

das Gefahrenpotenzial, das in diesen Einsätzen schlummert. Je nach psychischem<br />

Zustand des Täters o<strong>der</strong> Betroffenen können diese Waffen <strong>und</strong> gefährlichen<br />

Gegenstände auch je<strong>der</strong>zeit zum Einsatz gelangen.<br />

Bei Einsätzen im Zusammenhang mit einer Gefährlichen Körperverletzung, ist<br />

immer mit dem plötzlichen Auftauchen von Waffen o<strong>der</strong> gefährlichen Gegenständen<br />

zu rechnen. Das ergibt sich schon aus <strong>der</strong> Definition dieses Straftatbestandes.<br />

Die Statistik zeigt aber auch, dass viele Waffen <strong>und</strong> gefährliche Gegenstände<br />

bei Einsätzen gef<strong>und</strong>en werden, bei denen sie normalerweise nicht zu erwarten<br />

sind. Als Beispiel möchte ich hier noch einmal die zwei Luftgewehre, den Karabi-<br />

Online im Internet: http://www.die-bonn.de/doks/mussik0501.pdf<br />

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