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soziologie und gesellschaftliche entwicklung (35 mb) - ISF München

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UNENTGELTLICHE ARBEIT IM LEBENSZUSAMMENHANG VON<br />

FRAUEN UND DEREN REFLEXION IN DEN SOZIALWISSEN­<br />

SCHAFTEN<br />

Ursula Beer<br />

Unentgeltliche Frauenarbeit ist in letzter Zeit zu unerwarteten wissenschaftlichen<br />

<strong>und</strong> politischen Ehren gekommen; Probleme des Arbeitsmarkts <strong>und</strong><br />

die Leere öffentlicher Kassen haben deren Entdeckung geradezu provoziert.<br />

Allerdings: „entdeckt" wird deren <strong>gesellschaftliche</strong>r Nutzen, nicht dagegen<br />

die hierzu in Widerspruch stehende Unentgeltlichkeit <strong>und</strong> deren Folgen für<br />

Frauen im System der sozialen Sicherung.<br />

Zum Verständnis der Bedeutung der gegenwärtigen Diskussion um unentgeltliche<br />

Frauenarbeit wird in diesem Beitrag versucht, deren historischen<br />

Wandel in die Analyse einzubeziehen, erstens im Hinblick auf ihre Institutionalisierung,<br />

zweitens durch einen retrospektiven Blick auf die b<strong>und</strong>esdeutsche<br />

Nachkriegs<strong>soziologie</strong>, dem übergreifenden Thema des Forums<br />

„Gesellschaftliche Entwicklung von Lebenszusammenhängen". Vielleicht<br />

erlaubt diese doppelte historische Perspektive eine genauere Verortung<br />

des politischen <strong>und</strong> sozialwissenschaftlichen Stellenwerts dieser Form von<br />

Arbeit, als sie bisher möglich ist.<br />

Zunächst drei Fragestellungen zum Thema: 1. Warum wird unentgeltliche<br />

Familienarbeit — denn von ihr ist im folgenden Text vorwiegend die<br />

Rede — in der Regel von Frauen erwartet <strong>und</strong> geleistet? 2. Wie ist sie institutionell<br />

abgesichert? 3. In welchem Sinne läßt sich von einem <strong>gesellschaftliche</strong>n<br />

Nutzen aus dieser Arbeit sprechen? Hierzu drei Thesen, die im folgenden<br />

erläutert werden: 1. Von Ehe- bzw. Familienhausfrauen wird unentgeltliche<br />

familiale Arbeit erwartet, weil deren biologische Fähigkeit zur<br />

Mutterschaft in die soziale Verpflichtung zur Versorgung von Kindern <strong>und</strong><br />

anderen umgedeutet wird <strong>und</strong> weil diese <strong>und</strong> andere Formen von Familienarbeit<br />

hohen ökonomischen Wert besitzen. 2. Institutionell ist diese Form<br />

von Arbeit durch die juristische Verfügung über die Arbeitskraft von Ehefrauen<br />

<strong>und</strong> Müttern im Familien- <strong>und</strong> Unterhaltsrecht abgesichert. Der <strong>gesellschaftliche</strong><br />

<strong>und</strong> hier wiederum primär ökonomische Nutzen dieser Arbeit<br />

ist darin zu sehen, daß Frauen in der Familie Leistungen in Form von<br />

Kinderversorgung, Alten- <strong>und</strong> Krankenpflege zur Verfügung stellen, die über<br />

die Marktökonomie nicht finanzierbar sind. Deren gesamt<strong>gesellschaftliche</strong>r<br />

Nutzen unterliegt den Kriterien der Verfügung oder Nicht-Verfügung über<br />

Produktionsmittel.<br />

Obwohl die Unentgeltlichkeit nicht-marktförmig organisierter Formen<br />

von Frauenarbeit in der aktuellen Diskussion eher am Rande behandelt wird,<br />

so durchzieht das Kalkül mit „umsonst" erbrachten Leistungen doch die ge-<br />

Lutz (1984): Soziologie <strong>und</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Entwicklung.<br />

URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100776

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