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soziologie und gesellschaftliche entwicklung (35 mb) - ISF München

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ZUR POLITIKBERATUNG DURCH BILDUNGSFORSCHUNG EVI<br />

BEREICH DER WEITERBILDUNG<br />

Wolfgang Schulenberg<br />

1. Zur Entstehung von Weiterbildungspolitik<br />

Wer im Bereich der Erwachsenenbildung/Weiterbildung von Politik sprechen<br />

will, hier also von Politikberatung durch Forschung, wird zunächst darauf<br />

hinweisen müssen, daß der Bereich der Weiterbildung anders als die Bereiche<br />

Schule <strong>und</strong> Hochschule in unserem Bildungswesen nicht Produkt <strong>und</strong><br />

Veranstaltung des Staates ist. Schulen <strong>und</strong> Hochschulen sind seit Jahrh<strong>und</strong>erten<br />

vor allem politisch von oben eingerichtet <strong>und</strong> organisiert worden,<br />

notfalls gegen den Widerstand der betroffenen Bevölkerung (wie bei der<br />

Durchsetzung der Schulpflicht). Die Ansätze zur Erwachsenenbildung, wie<br />

sie seit Ende des 18. <strong>und</strong> im Laufe des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts von <strong>gesellschaftliche</strong>n<br />

Gruppen von unten in Gang gebracht worden sind, erfuhren dagegen<br />

von Seiten des Staates zumeist Widerstand (bis zur polizeilichen Verfolgung)<br />

oder doch mißtrauische Ablehnung. Die Erwachsenenbildung hatte es<br />

schwer, sich auf der Ebene individueller Initiativen, informeller Gruppen<br />

oder lokaler Vereine zu entwickeln. Selbst partikulare politische oder kirchliche<br />

Hilfen waren schwach, ebenso überregionale Verbindungen. (Zur<br />

Erinnerung: Die SPD ist aus kleinen Arbeiterbildungsvereinen hervorgegangen.)<br />

Erst in der Weimarer Verfassung von 1919 findet sich eine bescheidene<br />

staatlich-rechtliche Akzeptierung der Erwachsenenbildung durch die unverbindliche<br />

Empfehlung zur „Förderung" des Volksbildungswesens einschließlich<br />

der Volkshochschulen (Art. 148). Das ging zusammen mit einer<br />

bildungspolitischen Beachtungswelle, änderte aber an dem vereinsmäßigen<br />

Charakter der lokalen Aktivitäten wenig.<br />

Substantielle Gesetze zur Erwachsenenbildung sind erst ab 1970 (Niedersachsen)<br />

beschlossen worden. Mit „substantiell" ist hier gemeint, daß<br />

diese Gesetze von dauerhaften Erwachsenenbildungseinrichtungen ausgehen,<br />

denen ein Rechtsanspruch auf Förderung eingeräumt wird, während dieser<br />

Rechtsanspruch wiederum sich mit qualitativer Normierung für die Einrichtungen<br />

verbindet. Es gibt solche Gesetze inzwischen in den meisten B<strong>und</strong>esländern.<br />

Indes gibt es seit einigen Jahren auch schon deutliche Versuche,<br />

die Verpflichtungen aus diesen Gesetzen wieder abzuschütteln.<br />

Der Bereich der Weiterbildung ist ferner im Vergleich zu den Bereichen<br />

Schule, Hochschule <strong>und</strong> Berufsbildung in den politisch entscheidenden Dimensionen<br />

des hauptamtlichen Personals <strong>und</strong> der öffentlichen Mittel enorm<br />

Lutz (1984): Soziologie <strong>und</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Entwicklung.<br />

URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100776

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