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soziologie und gesellschaftliche entwicklung (35 mb) - ISF München

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stizierbarkeit, maschinenmäßigem Funktionieren, Berechenbarkeit, Stabilität<br />

etc. sind notwendige Metainteressen der Handelnden; sie setzen Primärinteressen<br />

voraus, die sicher, berechenbar, effizient verfolgt werden.<br />

Diese hier am Beispiel des ökonomischen Handelns analysierte Struktur<br />

von formaler Rationalität läßt sich auf andere Handlungsbereiche <strong>und</strong> auf<br />

die Organisation von Orientierungssystemen (z.B. formale Rationalität des<br />

Rechtssystems) übertragen. Sie impliziert keine Reduktion auf Zweckrationalität,<br />

da ja Zweckrationalität gerade umgekehrt durch Anwendung der<br />

Unterscheidung von formal-material generiert wurde. Die analytische Unabhängigkeit<br />

des Begriffs der formalen Rationalität von dem der Zweckrationalität<br />

ist essentiell, da anders notwendige begriffliche Unterscheidungen<br />

einplaniert werden. Beispielsweise verkörpert das Naturrecht als Inbegriff<br />

von Wertrationalität auch formale Rationalität, da es logifiziert, systematisiert<br />

ist <strong>und</strong> Sätze 'kontrolliert' ableitbar macht. Weber mußte daraus keinesfalls<br />

schließen, daß sich alles Handeln auf instrumentelles Handeln reduziert,<br />

da er mit formaler Rationalität eine Metaebene der Organisation<br />

von Denken <strong>und</strong> Handeln anvisiert hat, die eben bereichsübergreifend wirksam<br />

ist.<br />

Teil II: Die früheste Form der Weberschen Entwicklungstheorie<br />

Es soll im folgenden gezeigt werden, daß das Konzept der formalen Rationalität<br />

im Weberschen Denken zunächst von untergeordneter Bedeutung<br />

war, dann aber, mit der Entwicklung seines Denkens, zunehmend an Bedeutung<br />

gewinnen mußte. Die Veränderungen hängen damit zusammen, daß<br />

Weber sich von einem eher ungebrochenen zu einem eher skeptischen,<br />

vorsichtigen Evolutionstheoretiker entwickelt hat.<br />

Entgegen gängigen Stilisierungen haben evolutionstheoretische Momente<br />

sich im Weberschen Denken nicht allmählich durchgesetzt, sondern<br />

Weber hat, wie seine früheste Veröffentlichung „Zur Geschichte der Handlungsgesellschaften<br />

im Mittelalter" zeigt, als Evolutionstheoretiker begonnen<br />

<strong>und</strong> dabei ganz einfach Ansätze seines Lehrers Goldschmid fortgeführt.<br />

In der erwähnten Untersuchung geht es Weber darum zu klären, wie<br />

sich aus dem gemeinsamen Haushalt <strong>und</strong> der Gemeinschaft des Erwerbslebens<br />

die moderne Offene Handelsgesellschaft mit dem Status eines<br />

Rechtssubjekts, mit beschränkter Solidarhaftung der Gesellschafter <strong>und</strong> mit<br />

einem Sondervermögen entwickeln konnte. Das zentrale Argument läßt<br />

sich in etwa folgender Passage entnehmen: „Dagegen mußten ... Schwierigkeiten<br />

entstehen, als mit wachsender Bedeutung des Kredits die Schuldverbindlichkeiten<br />

des einzelnen einen Charakter gewannen, welcher die Haftbarmachung<br />

der Genossen für dieselben lediglich auf der Gr<strong>und</strong>lage des gemeinsamen<br />

Haushalts häufig unbillig erscheinen ließ. Andererseits war<br />

Lutz (1984): Soziologie <strong>und</strong> <strong>gesellschaftliche</strong> Entwicklung.<br />

URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100776

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