24.04.2013 Aufrufe

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auswirkungen der Flurneueinteilung und betrieblichen Umstrukturierung<br />

Nach LEMCKE (1890; zitiert bei WÖBSE, 1981) ist unter Ästhetik die „Lehre von den<br />

sinnlichen Wahrnehmungen und Empfindungen, das ganze Reich der Erscheinun-<br />

gen, soweit sie durch Gestaltung und Erscheinungsweise unser Wohlgefallen oder<br />

Missfallen erregen“ zu verstehen. Im engeren Sinne ist Landschaft ästhetisch wahr-<br />

genommene Natur, wobei nicht nur die visuelle Wahrnehmung, sondern auch die<br />

anderen Sinne (z.B. Gehör- und Geruchsinn), Wünsche, frühere Erfahrungen mit<br />

Landschaft (z.B. Kindheitsmuster) und die jeweilige Auffassung, wie Natur und Land-<br />

schaft zu sein hat, <strong>für</strong> das Bild, das sich ein Betrachter von einer Landschaft macht,<br />

verantwortlich sind (vgl. SCHOLZ, 1998). Eine wesentliche Rolle bei der Land-<br />

schaftswahrnehmung spielen zudem die situationsbedingten Einflüsse wie Jahres-<br />

zeit, Witterung, Standort, Entfernung, Aktivität, Fortbewegungsart, St<strong>im</strong>mungen, Ge-<br />

fühle und ob die Wahrnehmung alleine oder in der Gruppe erfolgt. NOHL (1995) sieht<br />

gerade die ästhetisch-emotionale Komponente <strong>des</strong> Erlebens der Landschaft als<br />

Schlüssel zur Verbesserung der Akzeptanz von Naturschutzzielen. Im Folgenden<br />

wird unter dem Begriff Landschaftsbild nur „der visuell wahrnehmbare Ausdruck einer<br />

Landschaft, welcher in einem Augenblick erfasst werden kann“ verstanden (vgl.<br />

SCHWAHN, 1990).<br />

In der Naturschutzgesetzgebung ist die Berücksichtigung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> über<br />

die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft als wichtige Ziel-<br />

setzung festgeschrieben. Während die Begriffe Vielfalt und Eigenart zu einem gro-<br />

ßen Teil objektivierbar und damit messbar sind, unterliegt „Schönheit“ einer Wertung,<br />

die vom Menschen einzelnen Landschaftselementen bzw. einem Landschaftsaus-<br />

schnitt zugeordnet wird. In der Planungspraxis findet die Einbeziehung <strong>des</strong> Land-<br />

schaftsbil<strong>des</strong> aufgrund der schwierigen Operationalisierung der rechtlichen Begriffe<br />

nicht oder nur in geringem Umfang statt. Unter Vielfalt ist sowohl die Vielfalt an Nut-<br />

zungsformen und Kleinstrukturen, die Vielfalt <strong>des</strong> Aspektwechsels (z.B. Blühaspekte<br />

<strong>im</strong> Jahresablauf), als auch die Reliefvielfalt und die Vielfalt an Blickbezügen und per-<br />

spektivischen Eindrücken zu verstehen. Zusätzlich können kulturell-anthropogene<br />

Elemente zur Vielfalt von Landschaften beitragen. Unter Eigenart werden dagegen<br />

die charakteristischen Anordnungsmuster und Abfolgen der unterschiedlichen Ein-<br />

zelelemente, wie sie sich <strong>im</strong> Laufe einer historischen Entwicklung herausgebildet ha-<br />

ben, verstanden (vgl. JESSEL, 1998). Die Eigenart einer Landschaft verleiht ihr Un-<br />

verwechselbarkeit und wird wesentlich durch ein relativ geschlossenes, konstantes<br />

266

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!