24.04.2013 Aufrufe

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Generaldiskussion<br />

triebsorganisation passen (z.B. später Schnittzeitpunkt der Wiesen bei intensiver<br />

Milchviehhaltung), eigentumsrechtliche Vorbehalte der Grundstückseigentümer,<br />

Arbeitsüberlastung der Bewirtschafter oder fehlende ökonomische Anreize. Dabei<br />

können auch bestehende Defizite der agrarpolitischen Instrumente hinsichtlich der<br />

Gewährleistung einer „ökonomischen Nachhaltigkeit“ und sozialen Verträglichkeit<br />

bei ressourcenschonenderer Bewirtschaftung aufgedeckt werden (vgl. LUZ, 1993;<br />

WIESINGER, 1999).<br />

8.2.1.2 Bedeutung umweltrechtlicher bzw. umweltpolitischer Begriffe<br />

In der Diskussion um den Themenkomplex „Landwirtschaft und Umwelt“ spielen die<br />

Begriffe „ordnungsgemäße Landwirtschaft“ und „gute fachliche Praxis“ eine herausragende<br />

Rolle, da sie die Intensität der Landnutzung beschreiben, die (noch) keinen<br />

ordnungsrechtlichen Eingriff in den Naturhaushalt darstellt. Hinzu kommen mit der<br />

„nachhaltigen Landwirtschaft“ bzw. der „naturverträglichen Landwirtschaft“ weitere<br />

Begriffe, die <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Umsetzung einer umweltverträglicheren<br />

Landwirtschaft benutzt werden.<br />

Umweltpolitische Bedeutung kommt der „ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung“<br />

durch ihre Erwähnung <strong>im</strong> Wasser-, Boden- und Naturschutzrecht, <strong>im</strong> Abfallrecht,<br />

Bun<strong>des</strong>-Immissionschutz- und Saatgutgesetz, Düngemittelrecht, <strong>im</strong> Pflanzenschutzrecht<br />

sowie <strong>im</strong> Lebensmittelrecht zu. Ebenso wie bei der „guten fachlichen<br />

Praxis“, die ebenfalls in mehreren Gesetzen Erwähnung findet (Wasserhaushaltsgesetz,<br />

Bodenschutzgesetz, Düngemittelgesetz, Naturschutzgesetz), handelt<br />

es sich um einen juristisch unbest<strong>im</strong>mten Begriff, der lediglich einen Handlungsrahmen<br />

setzt, aber keine konkreten Empfehlungen definiert.<br />

Die Entwicklung von kontrollierbaren Min<strong>des</strong>tstandards zur Konkretisierung der<br />

„ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ bzw. der „guten fachlichen Praxis“ erhält sowohl<br />

bei der Vergabe der <strong>im</strong> Reformpaket der Agenda 2000 festgelegten Ausgleichszahlung<br />

als auch <strong>im</strong> Hinblick auf zukünftige WTO-Verhandlungen nach 2004<br />

entscheidende Bedeutung. Preisausgleichszahlungen sollen grundsätzlich an die<br />

Einhaltung von Umweltmin<strong>des</strong>tstandards gekoppelt werden („Cross complience“<br />

413

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!