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Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

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Auswirkungen der Flurneueinteilung und betrieblichen Umstrukturierung<br />

Der Flächenanteil an Kleinstrukturen kann indirekt Auskunft über die Nutzungsinten-<br />

sität eines Gebietes geben, wie Untersuchungen aus dem Kraichgau zeigen. Danach<br />

liegen die Flächenprozente der Landschaftselemente (ohne Brachflächen) <strong>im</strong><br />

Kraichgau in intensiv bis mittel-intensiv genutzten Gebieten zwischen 4 und 6 Prozent,<br />

während sie in Gebieten mit extensiver Nutzung zwischen 4 und 11 Prozent<br />

liegen (vgl. KLEYER, 1991). THIEMANN (1994) fordert einen raumgreifenden Biotopverbund<br />

aus Saum- und Kleinbiotopen mit einem Flächenanteil von ca. 10% <strong>für</strong><br />

den biotischen Ressourcenschutz. Um den Anliegen der Biodiversität gerecht zu<br />

werden, nennen BAUR et al. (1997) <strong>für</strong> die Tallagen in der Schweiz einen anzustrebenden<br />

Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen von 10 - 15%.<br />

Im Prüfsystem „Kriterien umweltverträglicher Landbewirtschaftung“ (KUL) wird der<br />

Anteil ökologisch-lan<strong>des</strong>kultureller Vorrangflächen (ÖLV) am Agrarraum als Indikator<br />

<strong>für</strong> die Landschafts- und Artenvielfalt verwendet (vgl. ROTH et al., 1996 bzw.<br />

Kapitel 7). Die örtlichen Verhältnisse werden dabei <strong>im</strong> Vergleich zur naturräumlichen<br />

Situation bzw. den speziellen landschaftsökologischen Raumeinheiten, denen unterschiedliche<br />

Zielgrößen <strong>für</strong> die „Min<strong>des</strong>tausstattung“ zugeordnet werden, bewertet.<br />

Diesem Zweck dienen die <strong>für</strong> das Land Thüringen erstellten Agrarraumnutzungs- und<br />

-pflegepläne (ANP), die Auskunft über den anzustrebenden Anteil an ökologischen<br />

und lan<strong>des</strong>kulturellen Vorrangflächen (ÖLV) <strong>im</strong> Agrarraum (Feldflur außerhalb von<br />

Wald- und Siedlungsflächen) geben (vgl. ROTH, 1996). Differenziert nach den unterschiedlichen<br />

Naturräumen wird z.B. <strong>für</strong> die agrarischen Gunstgebiete (Thüringer Ackerhügelland,<br />

Altenburger Lößgebiet) ein Min<strong>des</strong>tanteil an ÖLV von 7 - 10% und <strong>für</strong><br />

Gebiete mit geringerer Eignung <strong>für</strong> die landwirtschaftliche Nutzung (stark reliefierte<br />

Lagen <strong>des</strong> Thüringer Wal<strong>des</strong>, <strong>des</strong> Hohen Thüringer Schiefergebirges und <strong>des</strong> Harzes)<br />

ein Anteil über 25% an ÖLV gefordert (vgl. ROTH et al., 1996). Die Umsetzung<br />

dieser Qualitätsziele bereitet in den ackerbaulichen Gunstgebieten größere Schwierigkeiten<br />

als in Ungunstgebieten. Die Akzeptanz bei den Landwirten ist vor allem<br />

<strong>des</strong>halb gering, weil die derzeitigen Fördermöglichkeiten keine ökonomisch gleichwertigen<br />

Nutzungsalternativen eröffnen (vgl. auch 6.3.3.2 und 6.3.3.3). Für Bayern<br />

gibt es bisher kein vergleichbares Planwerk mit entsprechenden, nach Naturräumen<br />

differenzierten Forderungen zum Anteil an ökologischen Vorrangflächen. Vorschläge<br />

zu den aus Gründen <strong>des</strong> Ressourcenschutzes anzustrebenden Min<strong>des</strong>tanteilen an<br />

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