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Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

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Generaldiskussion<br />

Die Güterabwägung zwischen den Teilzielen bedingt, dass auch eine dauerhaft<br />

umweltgerechte Landwirtschaft <strong>im</strong> Sinne <strong>des</strong> Nachhaltigkeitsbegriffes wesentlichen<br />

Zielen <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes, wie sie das Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz (§ 1)<br />

vorsieht, in vielen Fällen nicht gerecht werden kann. So haben die gefährdeten Tierund<br />

Pflanzenarten in Deutschland zu 90% ihre Schwerpunktvorkommen entweder<br />

in natürlichen Biotopen oder auf Flächen mit traditionell extensiver Landnutzung<br />

(vgl. UPPENBRINK & KLEIN, 1998; SCHUMACHER, 1995). Deshalb definieren<br />

KLEIN et al. (1997) den Begriff einer „naturschutzgerechten Landwirtschaft“.<br />

Sie verstehen darunter alle Formen landwirtschaftlicher Nutzung, die<br />

• „den speziellen naturschutzfachlichen Zielen <strong>für</strong> die betroffene Fläche dienen,<br />

oder<br />

• den Erhalt der typischen Lebensgemeinschaften auf den betroffenen Flächen<br />

gewährleisten und<br />

• in ihrem Ergebnis Nutzungstypen bzw. -systeme und naturnahe Strukturele-<br />

mente der Kulturlandschaft hervorbringen oder dauerhaft erhalten, die aus<br />

heutiger Sicht von hohem naturschutzfachlichem Wert sind sowie<br />

• die Belastungen und Qualitätsminderungen der natürlichen (abiotischen) Res-<br />

sourcen wie Boden, Wasser, Luft weitgehend vermeiden.“<br />

KLEIN et al. (1997) räumen ein, dass es sich dabei überwiegend um traditionelle<br />

Wirtschaftsformen handelt, die in der Regel heute nicht mehr wirtschaftlich betrieben<br />

werden können und somit einer Honorierung als besondere ökologische Leistung<br />

durch spezielle Förderprogramme <strong>des</strong> Naturschutzes bedürfen. Darüber hinaus<br />

fordern sie eine stärkerer Berücksichtigung biozönotischer und struktureller Aspekte<br />

bei der Umsetzung <strong>des</strong> Leitbil<strong>des</strong> einer dauerhaft umweltgerechten Landwirtschaft,<br />

die auch den gesetzlichen Anforderungen (...„Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt<br />

sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft“...) gerecht wird.<br />

Regionalisierte Qualitätsziele, Standards und Indikatoren <strong>für</strong> die Belange <strong>des</strong> Artenund<br />

Biotopschutzes, die Min<strong>des</strong>tkriterien <strong>für</strong> eine dauerhaft umweltgerecht Landwirtschaft<br />

definieren, könnten einen wertvollen Beitrag zur Konkretisierung dieses<br />

Leitbil<strong>des</strong>, <strong>im</strong> Sinne <strong>des</strong> Naturschutzgesetzes (§1), leisten. Erste Arbeiten dazu liegen<br />

z.B. <strong>für</strong> Baden-Württemberg vor (vgl. WALTER et al. 1998).<br />

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