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Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

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Generaldiskussion<br />

nahmen favorisiert (vgl. KÖBLER,1997; WERNER, 1995). Wesentliche Vorteile dieser<br />

Vereinbarungen liegen <strong>im</strong> verstärkten Einsatz der Beratung, mit der Möglichkeit<br />

standort- und nutzungsspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Hinzu<br />

kommt eine hohe Akzeptanz aufgrund eines ausgeprägteren gegenseitigen Problemverständnisses<br />

<strong>im</strong> Vergleich zu ordnungspolitischen Maßnahmen.<br />

Eine umweltneutrale Landwirtschaft ohne Beeinflussung der benachbarten Umweltkompart<strong>im</strong>ente<br />

ist nicht möglich. Vielmehr geht es darum, die Nahrungsmittel- und<br />

Rohstoffversorgung sicherzustellen und gleichzeitig den Landwirten ein ausreichen<strong>des</strong><br />

Einkommen bei nur geringen Ressourcenbelastungen zu gewährleisten.<br />

Dabei wird häufig der Begriff der „Nachhaltigkeit“ bzw. Teilziele einer nachhaltigen<br />

Landwirtschaft zur Argumentation herangezogen (vgl. ECKERT et al., 1999). Obwohl<br />

zum Begriff „Nachhaltigkeit“ bisher keine allgemeingültige Definition vorliegt,<br />

besteht weitgehend Konsens über die Teilaspekte einer nachhaltigen Landwirtschaft:<br />

a) Intergenerationelle Gerechtigkeit; b) Schutz der Produktionsgrundlagen<br />

und Vermeidung von Umweltbelastungen; c) Erhalt der biologischen Vielfalt, geringst<br />

mögliche Beeinträchtigung natürlicher Ökosysteme; d) Sicherstellung der ökonomischen<br />

Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, Verbesserung der<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft und Erhalt der ländlichen Strukturen;<br />

e) Gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Landwirtschaft <strong>für</strong> die Gewährleistung<br />

der Nahrungsversorgung und die Nahrungsqualität; f) Verantwortlichkeit<br />

<strong>für</strong> eine nachhaltige Entwicklung <strong>im</strong> globalen Maßstab (vgl. CHRISTEN, 1996).<br />

Zwischen einzelnen Teilzielen bestehen z.T. erhebliche Zielkonflikte, die nur in einer<br />

Art Güterabwägung gesellschaftspolitisch gelöst und letztlich auch nur so konsensfähige<br />

Kriterien und Toleranzbereiche festgelegt werden können. Damit handelt<br />

es sich bei dem Begriff der „Nachhaltigkeit“ ebenso wie bei der „ordnungsgemäßen<br />

Landwirtschaft“ um einen dynamischen Begriff mit einem entsprechenden<br />

Zeitbezug, der wesentlich durch den jeweiligen Erkenntnisstand geprägt wird und<br />

<strong>im</strong> konkreten Fall erst durch eine Abwägung der ökologischen, ökonomischen und<br />

sozialen Ansprüche, unter Beachtung der natürlichen Standortbedingungen, zu<br />

best<strong>im</strong>men ist. Je nach Gewichtung der Teilziele kann diese Abwägung zu völlig<br />

unterschiedlichen Ergebnissen führen. Ein gesellschaftlicher Konsens mit diskursiver<br />

Fortschreibung von raum- bzw. gebietsbezogenen Leitbildern bzw. sektoralen<br />

Leitprinzipien ist hier<strong>für</strong> die Voraussetzung.<br />

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