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Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

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Auswirkungen der Flurneueinteilung und betrieblichen Umstrukturierung<br />

6.3.3.3 Flächenstillegung und Bereitstellung agrarökologischer Ausgleichsflä-<br />

chen<br />

Bei der Bereitstellung agrarökologischer Ausgleichsflächen wird zur Ermittlung der<br />

ökonomischen Konsequenzen der durchschnittliche Deckungsbeitrag, der durch die<br />

längerfristige Stillegung verloren geht, den gezahlten Prämien abzüglich der Pflege-<br />

kosten gegenübergestellt. Der theoretisch vor der Umgestaltung auf diesen Flächen<br />

erzielbare Deckungsbeitrag wird durch Addition der mit dem Programm ADS ermittelten<br />

ökonomischen Veränderungen (variable Maschinenkosten, Produktionsmittelmehraufwendungen,<br />

Mindererlöse) zum durchschnittlichen Deckungsbeitrag der<br />

Fruchtfolge nach der Umgestaltung ermittelt (vgl. Übersicht 6.18 und Übersicht 6.19<br />

bis Übersicht 6.22).<br />

Die durchschnittliche Ertragsmesszahl der gesamten Ackerfläche wird mit der durchschnittlichen<br />

Ertragsmesszahl der aus der Nutzung genommenen Flächen verglichen.<br />

Liegt diese unter dem Durchschnittswert der Gesamtfläche, so werden bei den<br />

errechneten Deckungsbeiträgen aufgrund der niedrigeren Ertragserwartung <strong>für</strong> diese<br />

Flächen bei Ackernutzung (S<strong>im</strong>ulation der Situation „vorher“) prozentuale Abschläge<br />

vorgenommen werden. Den so ermittelten ertragskorrigierten Deckungsbeitragsverlusten<br />

werden die Ausgleichszahlungen der Stillegung bzw. der langfristigen Bereitstellung<br />

von Flächen <strong>für</strong> agrarökologische Zwecke, abzüglich Begrünungs- und Pflegekosten,<br />

gegenübergestellt.<br />

Für die konjunkturelle Flächenstillegung erhielt ein Betrieb in Bayern <strong>im</strong> Durchschnitt<br />

der Jahre 1993 - 1996 713 DM pro Hektar Stillegungsfläche. Der durchschnittliche<br />

jährliche konjunkturelle Stillegungssatz <strong>für</strong> ausgleichsberechtigte Kulturen lag <strong>im</strong> Betrachtungszeitraum<br />

1993 bis 1996 bei 13%. Für zusätzlich stillgelegte Flächen, bis<br />

max. 33% der Ackerfläche, konnte dieser Betrag ebenfalls beantragt werden.<br />

Alternativ dazu konnten die Landwirte in Bayern <strong>im</strong> Betrachtungszeitraum das Teilprogramm<br />

A 5 <strong>des</strong> KULAP in Anspruch nehmen (vgl. BStELF, 1995 und 1998b). Danach<br />

erhielt ein Landwirt 500 DM/Jahr <strong>für</strong> je<strong>des</strong> bereitgestellte ha Ackerland als Basiszahlung<br />

und <strong>für</strong> jeden EMZ-Punkt (Ertragsmesszahl) über 30 zusätzlich 10 DM.<br />

Die Honorierung erfolgt <strong>für</strong> die Flächenbereitstellung unabhängig von der Art der an-<br />

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