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Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

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Fazit<br />

Generaldiskussion<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

mit Beachtung der in Gesetzen und Verordnungen festgelegten Grundsätze<br />

<strong>im</strong> standörtlichen Bezug einen Beitrag zur nachhaltigen Landwirtschaft und zum<br />

Erhalt der Kulturlandschaft leisten kann. Defizite bleiben insbesondere hinsichtlich<br />

<strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes (Diversität und Anteile an landschaftsökologischen<br />

Ausgleichsflächen) sowie der Landschaftsstrukturierung bestehen. Verbesserungen<br />

<strong>im</strong> biotischen und ästhetischen Ressourcenschutz leistet eine ordnungsgemäße<br />

Landbewirtschaftung nach der bestehenden Definition i.d.R. kaum. Eine problemlose<br />

Integration von Zielen <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes in den landwirtschaftlichen<br />

Betriebsablauf ist nur in geringem Umfang möglich. Viele der erforderlichen Maßnahmen<br />

haben landschaftspflegerischen Charakter mit geringem Integrationsgrad<br />

(z.B. Verwertung rohfaserreichen Aufwuchses von Landschaftspflegeflächen in der<br />

Milchviehhaltung). In diesem Zusammenhang ist festzustellen dass Landwirtschaft<br />

pr<strong>im</strong>är der Erwirtschaftung eines angemessenen Einkommens dient. Dieses Ziel hat<br />

das landwirtschaftliche Unternehmen abhängig von Marktbedingungen, agrarpolitischen<br />

Rahmenvorgaben und den Umweltanforderungen zu erreichen. Aus diesem<br />

Grund müssen ökonomische und ökologische Belange abgeglichen und über<br />

verpflichtende Min<strong>des</strong>tstandards hinausgehende ökologische Leistungen honoriert<br />

werden, so dass auch landschaftspflegerische Aufgaben diesem Ziel dienen.<br />

In peripheren Regionen mit geringer Standortgunst könnten sich bei entsprechend<br />

hoher staatlicher Förderung und hoher Anpassungsbereitschaft bezüglich der Nutzungssysteme<br />

(z.B. großflächige Haltung von Weiderindern) in Zukunft <strong>für</strong> einzelne<br />

Landwirte Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung unter Einlösung eines großen<br />

Teils der Ziele <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes auftun. In der Regel erfordern diese<br />

„neuen“ Nutzungssysteme jedoch eine große verfügbare Nutzfläche bei niedrigem<br />

Pachtzins. In einigen da<strong>für</strong> in Frage kommenden Grenzertragsgebieten scheitert die<br />

Umsetzung dieser Ansätze u.a. auch aufgrund der kleinparzellierten Landschaft mit<br />

vielen unterschiedlichen Eigentümern (z.B. sind die Umsetzungserfolge in Gemeinden<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Wal<strong>des</strong> sehr gering). Wenn die Pachtverhältnisse geklärt und<br />

entsprechende Vermarktungsstrategien <strong>für</strong> Qualitätsprodukte umgesetzt werden<br />

können, ist i.d.R. auch die ökonomische Tragfähigkeit gewährleistet. Positive Ergebnisse<br />

zeigen sich z.B. in der großflächig extensiven Beweidung mit Rindern <strong>im</strong><br />

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