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Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

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Auswirkungen der Flurneueinteilung und betrieblichen Umstrukturierung<br />

noch eine Rekolonisation bzw. Wiederbesiedelung von neu entstandenen Lebens-<br />

räumen oder nach Populationseinbrüchen zu erwarten ist) der zu schützenden Arten<br />

(Zielarten) nicht übersteigen. Dies ist insbesondere bei der Biotopneuschaffung zu<br />

beachten, deren Erfolg maßgeblich von der Entfernung zu den potentiellen Lieferbio-<br />

topen abhängt. KNAUER & SCHRÖDER (1988) leiten die ökologisch tolerierbaren<br />

Max<strong>im</strong>alabstände von naturnahen Strukturen in der Agrarlandschaft von der max<strong>im</strong>a-<br />

len Eindringtiefe der Nützlinge in die landwirtschaftlichen Nutzflächen ab. Danach<br />

wird ein opt<strong>im</strong>aler „ökologischer Verbund“ bei einer Maschenweite zwischen 70 und<br />

100 m erreicht; eine Entfernung von 400 m stellt dagegen den Max<strong>im</strong>alabstand dar.<br />

Nach Untersuchungen von BRUCKHAUS & BUCHNER (1995) n<strong>im</strong>mt die Häufigkeit<br />

<strong>des</strong> Auftretens laufaktiver nicht flugfähiger Nützlinge in Feldbereichen, die 50 und<br />

mehr Meter von Hecken entfernt sind deutlich ab. Sie schlagen zur Opt<strong>im</strong>ierung der<br />

biologischen Schädlingsbekämpfung eine Schlagbreite von max. 200 m zwischen<br />

zwei Hecken vor. BARTHEL (1997), die die Spinnenfauna der Krautschicht <strong>im</strong> Rah-<br />

men <strong>des</strong> FAM untersuchte, bezeichnet eine Schlagbreite von 150 m <strong>für</strong> diese Tier-<br />

gruppe als gut durchdringbar. BEST et al. (1990; zit. in BARTHEL, 1997) ermittelte<br />

einen ähnlichen Wert der Ackerbreite als Voraussetzung <strong>für</strong> das Vorkommen hoher<br />

Arten- und Individuenzahlen von Vögeln. Nach einer Literaturzusammenstellung in<br />

HABER et al. (1994) sollen Hecken je nach Funktion max<strong>im</strong>al zwischen 50 und 400<br />

m voneinander entfernt sein. Zu beachten ist, dass bei geringer Schlagbreite mit einem<br />

hohen Feldrandanteil und damit u.U. mit einem verringertem Ertrag sowie einem<br />

erhöhten Produktionsmittelmehraufwand zu rechnen ist (vgl. 6.3.1).<br />

Hinsichtlich der Schlaglänge gelten aus Sicht <strong>des</strong> biotischen Ressourcenschutzes<br />

prinzipiell dieselben Anforderungen an den Max<strong>im</strong>alabstand wie <strong>für</strong> die Schlagbreite.<br />

Aus technischen Gründen wird die Schlaglänge insbesondere durch die Behälterkapazitäten<br />

der eingesetzten Geräte begrenzt. Für Betriebe mit Güllewirtschaft liegt<br />

diese Grenze, unter Beachtung der Ziele <strong>des</strong> Bodenschutzes, bei einer Schlaglänge<br />

von ca. 300 m (vgl. MAUERSBERGER, 1994). Legt man 300 m <strong>für</strong> die Schlaglänge<br />

(bei Ausbringung organischer Dünger) und 75 - 150 m <strong>für</strong> die Schlagbreite<br />

(KNAUER, 1989 bzw. BARTHEL, 1997) zugrunde, so errechnet sich eine opt<strong>im</strong>ale<br />

Schlaggröße zwischen 2,25 und 4,5 ha. Bei einer angenommen Schlagbreite von<br />

200 m (vgl. BRUCKHAUS & BUCHNER, 1995) ergäbe sich eine Schlaggröße von 6<br />

ha <strong>für</strong> einen Betrieb mit Güllewirtschaft. Arbeitswirtschaftliche Opt<strong>im</strong>algrößen von 20<br />

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