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Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

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Generaldiskussion<br />

Sockelbeträge). Zu diesem Sockelbetrag addieren sich kantonale Bonusbeiträge,<br />

die zum einen an die Schwierigkeit der Standortverhältnisse (Steilheit, Unebenheit<br />

etc.) und zum anderen an die Erfüllung besonderer Anforderungen hinsichtlich <strong>des</strong><br />

biotischen Ressourcenschutzes (Altgrasstreifen stehen lassen; spezifische botanische<br />

Anforderungen) geknüpft sind (HARTNAGEL et al., 1998). Das Problem eines<br />

deutlich höheren Kontrollaufwan<strong>des</strong>, bei einer stärkeren Ergebnisorientierung der<br />

Umweltprogramme, bleibt allerdings bestehen. Hier gilt es zielorientiert einen sinnvollen<br />

Kompromiss zwischen der ökologischen Effizienz und dem Kontrollaufwand<br />

zu finden.<br />

Während sich die Umweltprogramme der Länder in Deutschland auf den handlungsorientierten<br />

Ansatz stützen, werden in verschiedenen betrieblichen Bewertungssystemen<br />

(z.B. FRIEBEN, 1998; ECKERT et al., 1999) und/oder zur Umsetzung<br />

von Zielen <strong>des</strong> Trinkwasserschutzes (z.B. SchALVO, 1991) auch State-Indikatoren<br />

(z.B. Artenzahl, Nmin-Werte) einbezogen.<br />

Als einer der wichtigsten Schritte in der Umsetzung von Naturschutzzielen sowie<br />

zur Etablierung einer umweltverträglicheren Landwirtschaft wird die Erstellung flexibler<br />

Leitbilder unter Zusammenführung der sektoralen Ansprüche der einzelnen<br />

Fachbereiche auf höherer räumlicher Ebene betrachtet (z.B. Tertiäres Hügelland).<br />

Der Einbezug der Nutzerinteressen spielt hierbei eine bedeutende Rolle, da auch<br />

künftig die ökonomischen Ansprüche und die technischen Möglichkeiten die Gestaltung<br />

der Landschaft und den Grad <strong>des</strong> Ressourcenschutzes wesentlich mitbest<strong>im</strong>men<br />

werden. Die Abkehr von flächenscharfen Planungen mit detailliert ausgeführten<br />

Zielen und Maßnahmen ist die zwangsläufige Folge (vgl. PLACHTER & REICH,<br />

1994; PFADENHAUER, 1994; ROWECK, 1995).<br />

Daneben stellt die Erarbeitung von Leitprinzipien und Handlungsempfehlungen bezüglich<br />

einer dauerhaft-umweltgerechten Nutzung, die Min<strong>des</strong>tanforderungen an<br />

eine ordnungsgemäße Landwirtschaft einerseits und die Prinzipien <strong>für</strong> die integrierende<br />

Naturschutzplanung andererseits festlegt, eine Voraussetzung <strong>für</strong> die erfolgreiche<br />

Umsetzung dar (vgl. ANDERLIK-WESINGER et al., 1995). Für eine flexible<br />

integrierende Leitbildentwicklung und -umsetzung, mit der Etablierung umweltgerechter<br />

Landnutzungen auf Basis kooperativer Zusammenarbeit mit den Akteuren<br />

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