24.04.2013 Aufrufe

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Generaldiskussion<br />

schutzzielspezifisch konkretisiert werden müssen. In Stufe 1 werden die Min<strong>des</strong>tanforderungen<br />

an eine ordnungsgemäße Landwirtschaft definiert, während die Stufen<br />

2 und 3 Maßnahmen, die über eine ordnungsgemäße Landwirtschaft hinausgehen,<br />

enthalten. Den Maßnahmen der Stufe 2 wird lan<strong>des</strong>weite Geltung mit Honorierung<br />

über die staatlichen Umweltprogramme zugeordnet. Mit der Stufe 3 wird der Forderung<br />

nach regionaler (kommunaler) Differenzierung entsprochen. Zur Finanzierung<br />

dieser Maßnahmen werden staatliche Fördermittel sowie kommunale Eigenbeteiligung<br />

in Betracht gezogen. PFADENHAUER (1994) stellt <strong>für</strong> die Modellgebiete<br />

Schwäbische Alb (Hochfläche) und Westallgäuer Hügelland dar, wie eine gebietsspezifische<br />

Konkretisierung dieses 3-Stufen-Konzeptes erfolgen könnte.<br />

Die Umsetzung einiger Ziele <strong>des</strong> abiotischen Ressourcenschutzes ist, wie auch die<br />

Untersuchungen an der Versuchsstation zeigen, ohne wesentliche Einbußen der<br />

Wirtschaftlichkeit möglich und daher zumin<strong>des</strong>t mittel- bis langfristig flächendeckend<br />

ohne staatliche Ausgleichszahlung zu fordern (vgl. HEIßENHUBER &<br />

HOFMANN, 1992 bzw. MARGGRAF & WILHELM, 1997). Die Umsetzung dieser<br />

Forderung setzt die Ableitung von Handlungsempfehlungen aus den Forschungsergebnissen<br />

<strong>für</strong> die Praxis sowie die Intensivierung der Ausbildung und Beratung der<br />

Landwirte (vgl. CURRLE, 1995; GERBER, 1999; WIESINGER, 1999) sowie die<br />

Festlegung von Min<strong>des</strong>tkriterien <strong>für</strong> den Einsatz ordnungsrechtlicher Instrumente,<br />

wie z.B. in der Düngeverordnung, voraus (vgl. 8.2.1.2).<br />

Umweltleistungen der Landwirtschaft können nach Ansatzpunkt und Messbarkeit<br />

als ergebnis- bzw. handlungsorientiert eingestuft werden. Während bei einer handlungsorientierten<br />

Entlohnung von Umweltleistungen bereits die Durchführung einer<br />

best<strong>im</strong>mten Maßnahme ausreicht, wird be<strong>im</strong> ergebnisorientierten Ansatz die Entlohnung<br />

erst durch die Erreichung eines best<strong>im</strong>mten Zieles gesichert. Grundsätzlich<br />

besteht be<strong>im</strong> ergebnisorientierten Ansatz eine bessere ökonomisch-ökologische<br />

Effizienz als be<strong>im</strong> handlungsorientierten Ansatz. Deutlich Vorteile liegen be<strong>im</strong> handlungsorientierten<br />

Ansatz in der einfachen Festlegung und Kontrollierbarkeit der zu<br />

erbringenden Leistung <strong>im</strong> Gegensatz zum ergebnisorientierten Ansatz, der die Definition<br />

konkreter Min<strong>des</strong>tkriterien (Umweltqualitätsziele und Umweltqualitätsstandards)<br />

erfordert (vgl. BERG et al., 1993). Dementsprechend unterscheiden<br />

PFADENHAUER & GANZERT (1992) zwischen handlungsorientiertem Opt<strong>im</strong>ie-<br />

409

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!