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Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues - Haus im Moos

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Auswirkungen der Flurneueinteilung und betrieblichen Umstrukturierung<br />

6.3.1.2 Umwandlung von Ackerland in Grünland<br />

In den letzten Jahrzehnten ist vermehrt Grünland umgebrochen worden, da die Be-<br />

wirtschaftung von Ackerflächen höhere Erlöse garantierte. Außerdem war es vielen<br />

Landwirten, nachdem die Tierhaltung aufgegeben wurde, nicht mehr möglich, den<br />

Grünlandaufwuchs innerbetrieblich zu verwerten. Da viele Grünlandflächen in Berei-<br />

chen mit ungünstigen Standorteigenschaften liegen, ist eine ackerbauliche Umwid-<br />

mung der Grünlandflächen häufig mit einer Gefährdung von Ressourcen verbunden<br />

(z.B. Bodenerosion, Nähr- und Schadstoffaustrag).<br />

Förderprogramme (z.B. Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm: KULAP Teil C) sollen<br />

die Landwirtschaft dazu veranlassen, Ackerflächen in Überschwemmungsgebieten<br />

oder erosionsgefährdeten Bereichen wieder in Grünland zu überführen. Die Höhe<br />

der Einkommensverluste, an der sich auch die Höhe der Förderprämien ausrichten<br />

muss, ist bei der Umwandlung von Acker- in Grünland abhängig von der wirtschaftlichen<br />

Verwertungsmöglichkeit <strong>des</strong> Grünlandaufwuchses und den alternativ erzielbaren<br />

Deckungsbeiträgen bei Ackernutzung. Die Förderung nach dem KULAP Teil C<br />

betrug <strong>für</strong> die Umwandlung von Ackerland in Grünland <strong>im</strong> Betrachtungszeitraum<br />

1993 bis 1996 2000 DM/ha als Einmalzahlung. Damit verbunden ist ein Grünlandumbruchverbot<br />

<strong>im</strong> Gesamtbetrieb auf 10 Jahre. Zusätzlich konnten <strong>für</strong> den Verpflichtungszeitraum<br />

jährliche Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> Extensivierungsmaßnahmen in der<br />

Grünlandnutzung in Anspruch genommen werden (KULAP Teil A 3: Einhaltung von<br />

Schnittzeitauflagen, Verzicht auf organische und mineralische Düngung etc.). Wird<br />

der Einmalbetrag von 2000 DM/ha mit einer Verzinsung von 3,5%/Jahr auf 20 Jahre<br />

angelegt, kann von einer jährlichen Prämie in Höhe von ca. 140 DM/ha ausgegangen<br />

werden. Es wird hier derselbe Festlegungszeitraum wie bei der Bereitstellung von<br />

Flächen <strong>für</strong> agrarökologische Zwecke (KULAP Teil A 5) angenommen und davon<br />

ausgegangen, dass die Umwandlung von Grünland in Ackerland <strong>im</strong> Sinn <strong>des</strong> Ressourcenschutzes<br />

eine ebenso langfristige Festlegung darstellt.<br />

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