1913 - Det danske Fredsakademi
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DIE FBIEDENS-^^ÖJZTE ;§><br />
friedenskongresse, die Konferenzen der interparlamentarischen<br />
Union, die Lake Mohonk-<br />
Konferenzen usw. zum großen Ziele gesetzt<br />
haben: Sie wollen nach ihren besten Kräften<br />
alles tun, was zu dem friedlichen Zusammenschluß<br />
der Völker beitragen kann. Nur in<br />
einem Punkte unterscheiden sie sich recht<br />
erheblich von diesen zuletzt genannten Kongressen.<br />
Sind sind nämlich offizieller Natur,<br />
während alle anderen Friedensversammlungen<br />
lediglich einen privaten Charakter tragen.<br />
Daraus folgt, daß die Haager Konferenzen<br />
einen unendlich verantwortungsvolleren Charakter<br />
tragen; sie sollen sich ja nicht nur<br />
allgemein zugunsten einer Idee aussprechen,<br />
sondern gleichzeitig eine den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechende, praktisch brauchbare<br />
Formel finden, damit eine baldige Ratifikation<br />
der Ergebnisse ohne Gefahr von seiten der<br />
Staaten erfolgen kann. Vergleicht man also<br />
kurz die privaten und offiziellen Konferenzen<br />
zur Sicherung des Friedens miteinander,<br />
so läßt sich am besten sagen: Das Ziel der<br />
beiden ist dasselbe, aber die Methode ist eine<br />
verschiedene. Die privaten Konferenzen legen<br />
naturgemäß mehr Wert auf die scharfe Betonung<br />
des fernen Zieles eines dauerhaften<br />
Friedens; sie stellen weithin sichtbar das<br />
schöne Ideal auf, das einstmals verwirklicht<br />
werden soll. Anders die Staatenkonferenzen I<br />
Sie fragen weniger darnach, was einmal in<br />
Jahrzehnten oder Jahrhunderten erreicht<br />
werden soll, sondern bemühen sich, festzustellen,<br />
was in der Gegenwart erreichbar und<br />
wünschenswert ist.<br />
Ganz gewiß haben beide Methoden ihre<br />
Vorteile und Nachteile. Geht man von der<br />
Idee aus, daß die internationale Organisation<br />
der Kulturstaaten ein natürlicher Vorgang ist,<br />
der zwar gefördert, aber nicht mit einem<br />
Male herbeigeführt werden kann, so muß man<br />
erkennen, daß gerade die langsame und vorsichtige<br />
Methode der Haager Friedenskonferenzen<br />
für die Erreichung des giv>ßartigen<br />
Zieles die am besten geeignete ist. Es gilt<br />
hier ein schönes Wort, das Professor Zorn<br />
in der Sitzung des berühmten Schiedsgerichtsausschusses<br />
der ersten Friedenskonferenz am<br />
4. Juli 1899 sprach: „Mais trop häter cette<br />
Evolution serait compromettre le principe,<br />
auquel nous sommes tous sympathiques".<br />
Andererseits sind aber auch die Nachteile<br />
einer solchen vorsichtigen Methode nicht<br />
zu verkennen: Geht man immer nur schrittweise<br />
vorwärts, dann ist die Gefahr allzu groß,<br />
daß man schließlich das schöne Ziel aus den<br />
Augen verliert, daß man nicht nur langsam,<br />
sondern zu langsam, daß man nicht mehr<br />
planmäßig, sondern ohne ein festes Programm<br />
seine Beschlüsse faßt, die zu der friedlichen<br />
Verständigung der Völker nicht in dem<br />
Maße beitragen, wie das in Wahrheit geschehen<br />
könnte und müßte. Ist auch ein vorsichtiges<br />
Vorwärtsschreiten der Völker bei den<br />
Beschlüssen der Haaser Friedenskonferenzen<br />
140<br />
dringend zu empfehlen und jede Uebereilung<br />
im höchsten Grade gefahrvoll, so ist doch<br />
eine langsame Methode sehr wohl von einer<br />
planlosen Methode zu unterscheiden.<br />
Prüfen wir also einmal, in welcher Weise<br />
die bisherigen Haager Friedenskonferenzen des<br />
Jahres 1899 und 1907 zur Befestigung des<br />
Friedens beigetragen haben ! Da<br />
fällt zunächst<br />
ein Punkt mit aller Deutlichkeit auf. Sehen<br />
wir von all den indirekten Vorteilen ab, die<br />
der internationalen Verständigung durch die<br />
Kodifikation des Kriegsrechts erwachsen, so<br />
haben die beiden Konferenzen nur auf zwei<br />
Wegen eine direkte Förderung der internationalen<br />
Organisation herbeizuführen versucht,<br />
nämlich vermittels der Schiedsgerichtsbarkeit<br />
und der Festsetzung eines Vertrages über die<br />
Beschränkung der Kriegsmittel und den Stillstand<br />
der Rüstungen.<br />
Daß diese Methode der Staatenkonferenzen<br />
nicht zu rechtfertigen ist, leuchtet nach<br />
dem bisher Gesagten ohne weiteres ein. Denn<br />
wenn die Haager Friedenskonferenzen ihre<br />
Aufgabe als Zentralpunkt der internationalen<br />
Friedenspolitik erfüllen wollen, so müssen sie<br />
alle diejenigen Mittel versuchen, die für die<br />
Gegenwart geeignet erscheinen, eine Bessrung<br />
der internationalen Lage herbeizuführen,<br />
sie dürfen aber nicht willkürlich zwei Gegenstände<br />
herausgreifen, um alle anderen Probleme<br />
einfach zu vernachlässigen. Dies kann<br />
um so weniger gerechtfertigt werden, als die<br />
Rüstungsfrage ganz gewiß zu den schwierigsten<br />
Punkten zu rechnen ist und zweifellos einige<br />
andere Aufgaben der internationalen Organisation<br />
vorhanden sind, die leichter verwirklicht<br />
werden können.<br />
Um diese Behauptung zu beweisen, führe<br />
ich im folgenden einige Programmpunkte einer<br />
zielbewußten internationalen Friedenspolitik<br />
auf, bemerke aber dabei schon jetzt, daß ich<br />
diese damit durchaus nicht ohne weiteres zu<br />
einer sofortigen Annahme den Staaten empfehlen<br />
will. Ich stelle nur fest, daß alle diese<br />
Probleme von den Staaten noch gar nicht<br />
ernstlich in Betracht gezogen worden sind.<br />
Am Schlüsse meines Aufsatzes werde ich dar<br />
tun, in welcher Weise die Staaten allen diesen<br />
Aufgaben näher treten sollen. Sehr wichtig<br />
scheinen mir jedenfalls folgende Fragen zu<br />
sein, die nacheinander erörtert werden sollen<br />
1. In erster Linie scheint mir eine Beseitigung<br />
der Spionage von großer Wichtigkeit<br />
zu sein. Was ist das für ein Widerspruch,<br />
daß die Regierungen einerseits feierlich<br />
monatelang im Haag zusammenkommen<br />
und eine Verbesserung der internationalen<br />
Anarchie zu erreichen suchen, dagegen andererseits<br />
die Hilfe verbrecherischer Elemente,<br />
nämlich der Spione, in Anspruch nehmen,<br />
um die militärischen Geheimnisse des anderen<br />
Staates zu erforschen! Darf ein Staat<br />
Spionage vor seinem höchsten Gerichtshofe<br />
bestrafen, wenn er selbst Personen zur Be-