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1913 - Det danske Fredsakademi

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DIE FBIEDENS-^^ÖJZTE ;§><br />

friedenskongresse, die Konferenzen der interparlamentarischen<br />

Union, die Lake Mohonk-<br />

Konferenzen usw. zum großen Ziele gesetzt<br />

haben: Sie wollen nach ihren besten Kräften<br />

alles tun, was zu dem friedlichen Zusammenschluß<br />

der Völker beitragen kann. Nur in<br />

einem Punkte unterscheiden sie sich recht<br />

erheblich von diesen zuletzt genannten Kongressen.<br />

Sind sind nämlich offizieller Natur,<br />

während alle anderen Friedensversammlungen<br />

lediglich einen privaten Charakter tragen.<br />

Daraus folgt, daß die Haager Konferenzen<br />

einen unendlich verantwortungsvolleren Charakter<br />

tragen; sie sollen sich ja nicht nur<br />

allgemein zugunsten einer Idee aussprechen,<br />

sondern gleichzeitig eine den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechende, praktisch brauchbare<br />

Formel finden, damit eine baldige Ratifikation<br />

der Ergebnisse ohne Gefahr von seiten der<br />

Staaten erfolgen kann. Vergleicht man also<br />

kurz die privaten und offiziellen Konferenzen<br />

zur Sicherung des Friedens miteinander,<br />

so läßt sich am besten sagen: Das Ziel der<br />

beiden ist dasselbe, aber die Methode ist eine<br />

verschiedene. Die privaten Konferenzen legen<br />

naturgemäß mehr Wert auf die scharfe Betonung<br />

des fernen Zieles eines dauerhaften<br />

Friedens; sie stellen weithin sichtbar das<br />

schöne Ideal auf, das einstmals verwirklicht<br />

werden soll. Anders die Staatenkonferenzen I<br />

Sie fragen weniger darnach, was einmal in<br />

Jahrzehnten oder Jahrhunderten erreicht<br />

werden soll, sondern bemühen sich, festzustellen,<br />

was in der Gegenwart erreichbar und<br />

wünschenswert ist.<br />

Ganz gewiß haben beide Methoden ihre<br />

Vorteile und Nachteile. Geht man von der<br />

Idee aus, daß die internationale Organisation<br />

der Kulturstaaten ein natürlicher Vorgang ist,<br />

der zwar gefördert, aber nicht mit einem<br />

Male herbeigeführt werden kann, so muß man<br />

erkennen, daß gerade die langsame und vorsichtige<br />

Methode der Haager Friedenskonferenzen<br />

für die Erreichung des giv>ßartigen<br />

Zieles die am besten geeignete ist. Es gilt<br />

hier ein schönes Wort, das Professor Zorn<br />

in der Sitzung des berühmten Schiedsgerichtsausschusses<br />

der ersten Friedenskonferenz am<br />

4. Juli 1899 sprach: „Mais trop häter cette<br />

Evolution serait compromettre le principe,<br />

auquel nous sommes tous sympathiques".<br />

Andererseits sind aber auch die Nachteile<br />

einer solchen vorsichtigen Methode nicht<br />

zu verkennen: Geht man immer nur schrittweise<br />

vorwärts, dann ist die Gefahr allzu groß,<br />

daß man schließlich das schöne Ziel aus den<br />

Augen verliert, daß man nicht nur langsam,<br />

sondern zu langsam, daß man nicht mehr<br />

planmäßig, sondern ohne ein festes Programm<br />

seine Beschlüsse faßt, die zu der friedlichen<br />

Verständigung der Völker nicht in dem<br />

Maße beitragen, wie das in Wahrheit geschehen<br />

könnte und müßte. Ist auch ein vorsichtiges<br />

Vorwärtsschreiten der Völker bei den<br />

Beschlüssen der Haaser Friedenskonferenzen<br />

140<br />

dringend zu empfehlen und jede Uebereilung<br />

im höchsten Grade gefahrvoll, so ist doch<br />

eine langsame Methode sehr wohl von einer<br />

planlosen Methode zu unterscheiden.<br />

Prüfen wir also einmal, in welcher Weise<br />

die bisherigen Haager Friedenskonferenzen des<br />

Jahres 1899 und 1907 zur Befestigung des<br />

Friedens beigetragen haben ! Da<br />

fällt zunächst<br />

ein Punkt mit aller Deutlichkeit auf. Sehen<br />

wir von all den indirekten Vorteilen ab, die<br />

der internationalen Verständigung durch die<br />

Kodifikation des Kriegsrechts erwachsen, so<br />

haben die beiden Konferenzen nur auf zwei<br />

Wegen eine direkte Förderung der internationalen<br />

Organisation herbeizuführen versucht,<br />

nämlich vermittels der Schiedsgerichtsbarkeit<br />

und der Festsetzung eines Vertrages über die<br />

Beschränkung der Kriegsmittel und den Stillstand<br />

der Rüstungen.<br />

Daß diese Methode der Staatenkonferenzen<br />

nicht zu rechtfertigen ist, leuchtet nach<br />

dem bisher Gesagten ohne weiteres ein. Denn<br />

wenn die Haager Friedenskonferenzen ihre<br />

Aufgabe als Zentralpunkt der internationalen<br />

Friedenspolitik erfüllen wollen, so müssen sie<br />

alle diejenigen Mittel versuchen, die für die<br />

Gegenwart geeignet erscheinen, eine Bessrung<br />

der internationalen Lage herbeizuführen,<br />

sie dürfen aber nicht willkürlich zwei Gegenstände<br />

herausgreifen, um alle anderen Probleme<br />

einfach zu vernachlässigen. Dies kann<br />

um so weniger gerechtfertigt werden, als die<br />

Rüstungsfrage ganz gewiß zu den schwierigsten<br />

Punkten zu rechnen ist und zweifellos einige<br />

andere Aufgaben der internationalen Organisation<br />

vorhanden sind, die leichter verwirklicht<br />

werden können.<br />

Um diese Behauptung zu beweisen, führe<br />

ich im folgenden einige Programmpunkte einer<br />

zielbewußten internationalen Friedenspolitik<br />

auf, bemerke aber dabei schon jetzt, daß ich<br />

diese damit durchaus nicht ohne weiteres zu<br />

einer sofortigen Annahme den Staaten empfehlen<br />

will. Ich stelle nur fest, daß alle diese<br />

Probleme von den Staaten noch gar nicht<br />

ernstlich in Betracht gezogen worden sind.<br />

Am Schlüsse meines Aufsatzes werde ich dar<br />

tun, in welcher Weise die Staaten allen diesen<br />

Aufgaben näher treten sollen. Sehr wichtig<br />

scheinen mir jedenfalls folgende Fragen zu<br />

sein, die nacheinander erörtert werden sollen<br />

1. In erster Linie scheint mir eine Beseitigung<br />

der Spionage von großer Wichtigkeit<br />

zu sein. Was ist das für ein Widerspruch,<br />

daß die Regierungen einerseits feierlich<br />

monatelang im Haag zusammenkommen<br />

und eine Verbesserung der internationalen<br />

Anarchie zu erreichen suchen, dagegen andererseits<br />

die Hilfe verbrecherischer Elemente,<br />

nämlich der Spione, in Anspruch nehmen,<br />

um die militärischen Geheimnisse des anderen<br />

Staates zu erforschen! Darf ein Staat<br />

Spionage vor seinem höchsten Gerichtshofe<br />

bestrafen, wenn er selbst Personen zur Be-

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