1913 - Det danske Fredsakademi
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Stelle genannt werden müssen. Darum hat<br />
denn auch der Vorsitzende der Wechselrechtskonferenzen<br />
bei der Eröffnung der Verhandlungen<br />
Meyers Verdienste besonders gedacht<br />
und man hätte billigerweise erwarten dürfen,<br />
daß Meyer von der deutschen Ilegierung nach<br />
dem Haag delegiert worden wäre.<br />
Meyers Bücher sind sehr praktisch angeordnet.<br />
In den ersten Bänden beider Arbeiten<br />
gibt er eine vergleichende Darstellung<br />
des geltenden Rechts, um in den zweiten Bänden<br />
seinen eigenen Entwurf niederzulegen. In der<br />
Tat ist die Haager Konferenz dem Vorbilde<br />
Meyers in allen entscheidenden Punkten gefolgt,<br />
und wo sie dies nicht getan hat, z. B.<br />
in der Moratorienfrage, ist sie fehlgegangen.<br />
Meyer wird voraussichtlich als drittes<br />
Werk auf dem Wege zur Vereinheitlichung des<br />
Privatrechts ein Buch über den Handelskauf<br />
und die einheitliche Regelung desselben bei<br />
allen Völkern schreiben. Auch dies wird gewiß<br />
ein Meisterwerk werden.<br />
Inzwischen ist Meyer bei der Vertiefung<br />
des materiellen Rechta nicht stehen geblieben,<br />
sondern hat auch bereits weitschauenden Blicks<br />
einen Weltwechselgerichtshof befürwortet. (Vgl.<br />
Deutsche Revue, Mai <strong>1913</strong>.) Hier nähern sich<br />
die Arbeitsgebiete Meyers mit denen der<br />
Friedensbewegung und des Völkerrechts noch<br />
viel mehr. Denn dieser Weltwechselgerichtshof<br />
dürfte wahrscheinlich als eine Kammer des<br />
Weltgerichts errichtet werden, das von uns<br />
in erster Linie erstrebt wird. Die Schwierigkeiten<br />
zur Schaffung eines solchen Tribunals<br />
für die Erledigung der Streitigkeiten des<br />
Wechselrechts sind nach Meyers Meinung<br />
nicht unüberwindlich.<br />
Wir lenken die Aufmerksamkeit aller für<br />
die internationale Verständigung eintretenden<br />
Kreise auf die gewaltige und tiefgründige Gedankenarbeit,<br />
die Felix Meyer bereits seit<br />
Jahrzehnten im Dienste der Völkerverständigung<br />
und der Vereinheitlichung des Rechts leistet.<br />
Nur zähe Ausdauer und helle Begeisterung<br />
konnte ihn immer wieder dazu bringen, das<br />
Verständnis für die großen von ihm vertretenen<br />
Ideen zu wecken, die erst neuerdings weite<br />
Kreise in ihren Bann gezogen haben.<br />
Oppenheim,<br />
International law, second edition, vol.<br />
IL London, Longmans, Green and Co.,<br />
1912, 711 S.<br />
Das Oppenheimsche Werk ist wohl<br />
die beste englische Darstellung des geltenden<br />
Rechts. Der erste Band ist bereits früher<br />
angezeigt worden. Auch in dem zweiten Bande<br />
erkennen wir die fortschrittliche Gesinnung und<br />
die Gründlichkeit des Verfassers, der namentlich<br />
in der Beherrschung der ausländischen<br />
Literatur unübertrefflich ist. Gerade die Engländer<br />
ignorieren bei ihren Arbeiten die Literatur<br />
anderer Völker allzusehr.<br />
Die schiedsrichterlichen Probleme hätte<br />
Oppenheim vielleicht eingehender behandeln<br />
können; dafür hätte sich die kriegsrechtliche<br />
Darstellung kürzen lassen. Aber dem vorsichtig<br />
abwägenden Autor erschien es noch<br />
nicht gut, mit der herrschenden Ansicht in<br />
dieser Hinsicht zu brechen. Wir haben bereits<br />
an dem v. L i s z t sehen Werke dasselbe ausgesetzt.<br />
5 DIE FßlEDENS->WÄRTB<br />
August van Daehne van Varick,<br />
Bijdrage tot de Gcschiedenis der<br />
Oostersche Kwestie, Dissertation,<br />
Utrecht, 1869, 153 S.<br />
Dieses Erstlingswerk des bekannten holländischen<br />
VölkerrechtsJuristen verdient gerade in<br />
den Tagen der Balkankriege wieder der Vergessenheit<br />
entrissen zu werden. Der Autor<br />
zeigt darin schon seine große Belesenheit und<br />
seinen bestechenden Stil. Welch lange Zeit<br />
liegt zwischen dem Erscheinen dieser Arbeit<br />
und seiner neuesten Schrift „La revolution et la<br />
question d'orient" (1911), in dem Daehne<br />
die Vertreibung der Türken aus Europa und<br />
die Wiedergewinnung des Heiligen Landes<br />
predigt<br />
Otfried Nippold,<br />
Vorfragen des Völkerrechts, Separatabdruck<br />
aus „Jahrbuch des Oeffentlichcn<br />
Recht", Band VII, <strong>1913</strong>, S. 20 bis 48, Verlag<br />
von J. C. B. Mohr in Tübingen.<br />
Von Nippold etwas zu lesen, ist immer<br />
von höchstem Interesse, besonders wenn es<br />
sich um so wichtige Probleme wie in dem<br />
vorliegenden Aufsatze handelt. N i p p o 1 d s<br />
Stil ist in bezug auf Klarheit und Verständlichkeit<br />
mustergültig und daher erklärt sich wohl<br />
auch die außerordentliche Verbreitung, die<br />
Nippolds Schriften auch in den Kreisen<br />
der Nichtjuristen gefunden haben. Der vorliegende<br />
Aufsatz ist ein gekürzter Vorabdruck<br />
aus Nippolds monumentalem Werke über<br />
die dritte Haager Konferenz, das 1914 erscheinen<br />
soll. Nippold setzt sich zunächst mit<br />
den Leugnern des Völkerrechts auseinander und<br />
bekämpft deren Meinung sehr geschickt. „Die<br />
Vertreter des Völkerrechts vor allem werden<br />
sich auch durch die jüngsten Ereignisse nicht<br />
in der Ueberzeugung irre machen lassen, daß<br />
im Haag wirklich etwas Großes und Unvergängliches<br />
geschaffen worden ist, das nur<br />
noch des weiteren Ausbaues harrt und dessen<br />
Früchte daher erst allmählich reifen können.''<br />
Mit schönen Worten weist er dann auf die<br />
Pflicht der Völkerrechtswissenschaft hin,<br />
Rechtsverletzungen im Staatenleben nicht zu<br />
entschuldigen, sondern festzustellen. Die offene<br />
Aussprache über das, was völkerrechtsgemäß<br />
erlaubt sei, ist nach Nippolds Worten der<br />
beste Weg, um die Leugner zum Schweigen<br />
zu bringen. Außer den Leugnern des Völkerrechts<br />
sind nach Nippold diejeniger auf einer<br />
falschen Bahn, die sich der Erkenntnis verschließen,<br />
daß man an der Fortbildung des<br />
Völkerrechts mitarbeiten muß.<br />
Nippold berührt nun in seinem wertvollen<br />
Aufsätze auch das Verhältnis der Volke rreehtswissenschaft<br />
zum Pazifismus, und meint,<br />
man könne das ganze Problem der Fortbildung<br />
des völkerrechtlichen Verfahrens auch erörtern,<br />
ohne des Wortes Krieg auch nur Erwähnung<br />
zu tun. An diesem Standpunkte hält Nippold<br />
auch heute noch fest. „Die Aufgaben, die<br />
die Völkerrechtswissenschaft zu lösen hat, und<br />
diejenigen, die der Pazifismus lösen will, sind<br />
keineswegs identisch. — Meine Bücher wollen<br />
keine pazifistischen Propagandaschriften sein.<br />
— Die Völkerrechtswissenschaft hat die Aufgabe,<br />
allen Erscheinungen des internationalen<br />
Lebens nachzugehen und ihnen mit möglichster<br />
Objektivität gerecht zu werden. Sie darf sich<br />
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