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1913 - Det danske Fredsakademi

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Stelle genannt werden müssen. Darum hat<br />

denn auch der Vorsitzende der Wechselrechtskonferenzen<br />

bei der Eröffnung der Verhandlungen<br />

Meyers Verdienste besonders gedacht<br />

und man hätte billigerweise erwarten dürfen,<br />

daß Meyer von der deutschen Ilegierung nach<br />

dem Haag delegiert worden wäre.<br />

Meyers Bücher sind sehr praktisch angeordnet.<br />

In den ersten Bänden beider Arbeiten<br />

gibt er eine vergleichende Darstellung<br />

des geltenden Rechts, um in den zweiten Bänden<br />

seinen eigenen Entwurf niederzulegen. In der<br />

Tat ist die Haager Konferenz dem Vorbilde<br />

Meyers in allen entscheidenden Punkten gefolgt,<br />

und wo sie dies nicht getan hat, z. B.<br />

in der Moratorienfrage, ist sie fehlgegangen.<br />

Meyer wird voraussichtlich als drittes<br />

Werk auf dem Wege zur Vereinheitlichung des<br />

Privatrechts ein Buch über den Handelskauf<br />

und die einheitliche Regelung desselben bei<br />

allen Völkern schreiben. Auch dies wird gewiß<br />

ein Meisterwerk werden.<br />

Inzwischen ist Meyer bei der Vertiefung<br />

des materiellen Rechta nicht stehen geblieben,<br />

sondern hat auch bereits weitschauenden Blicks<br />

einen Weltwechselgerichtshof befürwortet. (Vgl.<br />

Deutsche Revue, Mai <strong>1913</strong>.) Hier nähern sich<br />

die Arbeitsgebiete Meyers mit denen der<br />

Friedensbewegung und des Völkerrechts noch<br />

viel mehr. Denn dieser Weltwechselgerichtshof<br />

dürfte wahrscheinlich als eine Kammer des<br />

Weltgerichts errichtet werden, das von uns<br />

in erster Linie erstrebt wird. Die Schwierigkeiten<br />

zur Schaffung eines solchen Tribunals<br />

für die Erledigung der Streitigkeiten des<br />

Wechselrechts sind nach Meyers Meinung<br />

nicht unüberwindlich.<br />

Wir lenken die Aufmerksamkeit aller für<br />

die internationale Verständigung eintretenden<br />

Kreise auf die gewaltige und tiefgründige Gedankenarbeit,<br />

die Felix Meyer bereits seit<br />

Jahrzehnten im Dienste der Völkerverständigung<br />

und der Vereinheitlichung des Rechts leistet.<br />

Nur zähe Ausdauer und helle Begeisterung<br />

konnte ihn immer wieder dazu bringen, das<br />

Verständnis für die großen von ihm vertretenen<br />

Ideen zu wecken, die erst neuerdings weite<br />

Kreise in ihren Bann gezogen haben.<br />

Oppenheim,<br />

International law, second edition, vol.<br />

IL London, Longmans, Green and Co.,<br />

1912, 711 S.<br />

Das Oppenheimsche Werk ist wohl<br />

die beste englische Darstellung des geltenden<br />

Rechts. Der erste Band ist bereits früher<br />

angezeigt worden. Auch in dem zweiten Bande<br />

erkennen wir die fortschrittliche Gesinnung und<br />

die Gründlichkeit des Verfassers, der namentlich<br />

in der Beherrschung der ausländischen<br />

Literatur unübertrefflich ist. Gerade die Engländer<br />

ignorieren bei ihren Arbeiten die Literatur<br />

anderer Völker allzusehr.<br />

Die schiedsrichterlichen Probleme hätte<br />

Oppenheim vielleicht eingehender behandeln<br />

können; dafür hätte sich die kriegsrechtliche<br />

Darstellung kürzen lassen. Aber dem vorsichtig<br />

abwägenden Autor erschien es noch<br />

nicht gut, mit der herrschenden Ansicht in<br />

dieser Hinsicht zu brechen. Wir haben bereits<br />

an dem v. L i s z t sehen Werke dasselbe ausgesetzt.<br />

5 DIE FßlEDENS->WÄRTB<br />

August van Daehne van Varick,<br />

Bijdrage tot de Gcschiedenis der<br />

Oostersche Kwestie, Dissertation,<br />

Utrecht, 1869, 153 S.<br />

Dieses Erstlingswerk des bekannten holländischen<br />

VölkerrechtsJuristen verdient gerade in<br />

den Tagen der Balkankriege wieder der Vergessenheit<br />

entrissen zu werden. Der Autor<br />

zeigt darin schon seine große Belesenheit und<br />

seinen bestechenden Stil. Welch lange Zeit<br />

liegt zwischen dem Erscheinen dieser Arbeit<br />

und seiner neuesten Schrift „La revolution et la<br />

question d'orient" (1911), in dem Daehne<br />

die Vertreibung der Türken aus Europa und<br />

die Wiedergewinnung des Heiligen Landes<br />

predigt<br />

Otfried Nippold,<br />

Vorfragen des Völkerrechts, Separatabdruck<br />

aus „Jahrbuch des Oeffentlichcn<br />

Recht", Band VII, <strong>1913</strong>, S. 20 bis 48, Verlag<br />

von J. C. B. Mohr in Tübingen.<br />

Von Nippold etwas zu lesen, ist immer<br />

von höchstem Interesse, besonders wenn es<br />

sich um so wichtige Probleme wie in dem<br />

vorliegenden Aufsatze handelt. N i p p o 1 d s<br />

Stil ist in bezug auf Klarheit und Verständlichkeit<br />

mustergültig und daher erklärt sich wohl<br />

auch die außerordentliche Verbreitung, die<br />

Nippolds Schriften auch in den Kreisen<br />

der Nichtjuristen gefunden haben. Der vorliegende<br />

Aufsatz ist ein gekürzter Vorabdruck<br />

aus Nippolds monumentalem Werke über<br />

die dritte Haager Konferenz, das 1914 erscheinen<br />

soll. Nippold setzt sich zunächst mit<br />

den Leugnern des Völkerrechts auseinander und<br />

bekämpft deren Meinung sehr geschickt. „Die<br />

Vertreter des Völkerrechts vor allem werden<br />

sich auch durch die jüngsten Ereignisse nicht<br />

in der Ueberzeugung irre machen lassen, daß<br />

im Haag wirklich etwas Großes und Unvergängliches<br />

geschaffen worden ist, das nur<br />

noch des weiteren Ausbaues harrt und dessen<br />

Früchte daher erst allmählich reifen können.''<br />

Mit schönen Worten weist er dann auf die<br />

Pflicht der Völkerrechtswissenschaft hin,<br />

Rechtsverletzungen im Staatenleben nicht zu<br />

entschuldigen, sondern festzustellen. Die offene<br />

Aussprache über das, was völkerrechtsgemäß<br />

erlaubt sei, ist nach Nippolds Worten der<br />

beste Weg, um die Leugner zum Schweigen<br />

zu bringen. Außer den Leugnern des Völkerrechts<br />

sind nach Nippold diejeniger auf einer<br />

falschen Bahn, die sich der Erkenntnis verschließen,<br />

daß man an der Fortbildung des<br />

Völkerrechts mitarbeiten muß.<br />

Nippold berührt nun in seinem wertvollen<br />

Aufsätze auch das Verhältnis der Volke rreehtswissenschaft<br />

zum Pazifismus, und meint,<br />

man könne das ganze Problem der Fortbildung<br />

des völkerrechtlichen Verfahrens auch erörtern,<br />

ohne des Wortes Krieg auch nur Erwähnung<br />

zu tun. An diesem Standpunkte hält Nippold<br />

auch heute noch fest. „Die Aufgaben, die<br />

die Völkerrechtswissenschaft zu lösen hat, und<br />

diejenigen, die der Pazifismus lösen will, sind<br />

keineswegs identisch. — Meine Bücher wollen<br />

keine pazifistischen Propagandaschriften sein.<br />

— Die Völkerrechtswissenschaft hat die Aufgabe,<br />

allen Erscheinungen des internationalen<br />

Lebens nachzugehen und ihnen mit möglichster<br />

Objektivität gerecht zu werden. Sie darf sich<br />

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