1913 - Det danske Fredsakademi
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DIE FßlEDENS-^k^&ßTE 3<br />
Die Keimzelle aller Vergesellschaftung ist<br />
die Familie. Einzelne Familien, in denen<br />
der Vater der über alles gebietende Herr ist,<br />
hausen nebeneinander, gegeneinander; sie<br />
fügen sich gegenseitig alle mögliche Unbill<br />
zu. Es besteht ein „struggle for life", ein<br />
Kampf um die besten der natürlichen Futterplätze,<br />
in welchem nur die Kräftigsten leben<br />
bleiben. Es ist das der Naturzustand der<br />
Gattung: Mensch, dessen Möglichkeit<br />
sicher nicht bestreiten läßt, wenn wir<br />
sich<br />
von<br />
metaphysischen Spekulationen absehen.<br />
Dieser Naturzustand ist vom Menschen<br />
überwunden worden.<br />
Bei der Nahrungssuche schart man sich<br />
gelegentlich1<br />
, „zu kleinen Rudeln oder zu<br />
größeren Herden zusammen, bald trennt man<br />
sich wieder, je nachdem die Weide oder der<br />
Jagdgrund ergiebig ist. Aber diese Vereinigungen<br />
werden nicht zu Gemeinschaften; sie<br />
erleichtern dem einzelnen nicht die Existenz".<br />
Es ist das die Horde, eine Anzahl von einzelnen<br />
Menschen, vielleicht ein paar Familien<br />
darunter, die sich zusammenfinden<br />
und trennen, wie es gerade geht. Bis zu<br />
dieser Stufe, die über die individuelle Nahrungssuche<br />
nicht hinausgeht, gelangen<br />
manche Tierarten ebenfalls. Sie hat mithin<br />
noch nichts, was* nur dem Menschen eigentümlich<br />
wäre.<br />
Dagegen das nächste Stadium! Es ist<br />
das die Epoche der Sippe, um sie mit dem<br />
gemeingermanischen Namen zu belegen. Mit<br />
ihrer Konstituierung hebt die Menschheitsgeschichte<br />
an, beginnt das Menschtum, die<br />
Kultur. Unter Sippe ist zu verstehen : eine<br />
Vereinigung von Familien, die gemeinschaftlich<br />
die Wirtschaft betreiben, deren Männer<br />
zu Schutz und Trutz zusammenstehen, und<br />
unter der Leitung eines gemeinschaftlichen<br />
Oberhauptes die äußere Regelung des Gemeinschaftslebens<br />
festsetzen und aufrechterhalten.<br />
Die Sippe ist also eine organisierte Menschengesellschaft,<br />
ist der Typus einer Menschengesellschaft.<br />
Die Horde charakterisiert sich nur als<br />
Uebergangsstufe; dagegen stellt die Sippe<br />
eine echte Vergesellschaftung dar. Man kann<br />
sie als eine Erweiterung der Familie bezeichnen;<br />
wenigstens hat diese das Vorbild<br />
dazu gegeben: die Sippe gilt unter ihren<br />
Gliedern als eine große Famüie. Nur hat sie<br />
eben die Besonderheit, daß nicht einzelne,<br />
sondern Familien in ihr zusammengeschlossen<br />
sind, woraus dann die mannigfachsten Konsequenzen<br />
sich herleiten.<br />
Zur Erklärung dieses Zusammenschlusses<br />
hat man den Begriff des Gesellschaftsvertrags<br />
aufgestellt. Ueber ihn urteilt noch Kant, er<br />
sei kein Faktum, sondern eine bloße Idee der<br />
Vernunft, die aber ihre unbezweifelte (praktische)<br />
Realität habe. Indes, die Vergesellschaftung<br />
der Menschen ist eine bloße Tatsache,<br />
ohne vertragsmäßige Festsetzung Ist<br />
sie entstanden. Erst zu ihrer Aufrechterhaltung<br />
144<br />
ist das Recht geschaffen worden ; ohne Recht<br />
keine Gesellschaft und umgekehrt. Das Recht<br />
ist der Inbegriff der Regeln, deren Beobachtung<br />
von den zu einer Gemeinschaft Zusammengeschlossenen<br />
erzwungen wird, um die Aufrechterhaltung<br />
ihrer Gesellschaft zu gewährleisten.<br />
Das Recht wechselt mit den Kulturstufen,<br />
es gibt kein allgemein gültiges Recht<br />
doch hat jede Menschengesellschaft ihr Recht.<br />
Der Komplex der Rechtsnormen bildet das<br />
Minimum dessen, was eingehalten werden<br />
muß, daß die betreffende Gesellschaft ihre<br />
Integrität bewahre.<br />
Ein Bild von der Sippe nun gewinnen wir,<br />
vor allem, wenn wir die reinen Sippen ins<br />
Auge fassen, aber auch die, welche sich unter<br />
höherer (Stammes- oder Staats-) Verfassung<br />
noch erhalten haben. Die Sippe ist<br />
eine Institution, die sich über die ganze Erde<br />
verbreitet findet; sie ist vornehmlich zu betrachten<br />
als das erste Stadium menschheitlicher<br />
Vergesellschaftung, durch das jede Gemeinschaft<br />
hindurch mußte, ehe sie zu einer<br />
höheren Stufe gelangen konnte.<br />
Hier tritt die fundamentale Gegensätzlichkeit<br />
ein zwischen Mensch und Tier. Dieser<br />
Unterschied besteht — rein empirisch — darin,<br />
daß das letztere sich der Natur und ihren<br />
Bedingungen nach Möglichkeit anzupassen<br />
sucht, während der Mensch infolge des Zusammenschlusses<br />
mit Seinesgleichen, also gestützt<br />
auf die Vergesellschaftung, die Natur<br />
meistert.<br />
Das gilt auch für die nächsthöhere Stufe,<br />
für den Stamm. Was den Stamm von der<br />
Sippe unterscheidet, das ist der Umstand, daß<br />
jener nicht aus Familien nur besteht, sondern<br />
daß sich dazwischen noch eine andere Institution<br />
einschiebt: die Sippe, die wir hier,<br />
bei höherer Verfassung also, Clan nennen<br />
wollen. Die Lage ist demnach die, daß<br />
mehrere Familien unter einem Oberhaupt einen<br />
Clan bilden und mehrere Clans wiederum zu<br />
einem Stamme zusammengeschlossen sind. Der<br />
Stamm ist mithin eine organisierte Clanvereinigung.<br />
Es herrscht über diese Perioden der<br />
Menschheitsgeschichte, über diese spezifisch<br />
menschheitlichen Jnstitutionen noch ein ziemliches<br />
Dunkel, das erst durch die vergleichende<br />
Geschichts- und durch die Gesellschaftswissenschaft<br />
aufgehellt werden muß. Wir wollen uns<br />
mit der angegebenen Charakteristik des<br />
Stammes begnügen ; danach stellt er mehr eine<br />
Uebergangsstufe dar, nämlich zum Staate.<br />
Was den Staat als gesellschaftliche Bildung<br />
von seinen Vorstufen unterscheidet, das<br />
ist die enge Verknüpfung mit dem Gebiet.<br />
Die streifenden Horden und Sippen kennen<br />
das nicht; ebenso sind die Stämme noch unstet<br />
und schweifen landauf, landab, wandern<br />
häufig in ihrer Gesamtheit in andere Gegen<br />
den. Dagegen ganz anders beim Staate.<br />
Eine MenschenVereinigung ist dann als<br />
Staat zu charakterisieren, wenn sie als solche