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1913 - Det danske Fredsakademi

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DIE FßlEDENS-^k^&ßTE 3<br />

Die Keimzelle aller Vergesellschaftung ist<br />

die Familie. Einzelne Familien, in denen<br />

der Vater der über alles gebietende Herr ist,<br />

hausen nebeneinander, gegeneinander; sie<br />

fügen sich gegenseitig alle mögliche Unbill<br />

zu. Es besteht ein „struggle for life", ein<br />

Kampf um die besten der natürlichen Futterplätze,<br />

in welchem nur die Kräftigsten leben<br />

bleiben. Es ist das der Naturzustand der<br />

Gattung: Mensch, dessen Möglichkeit<br />

sicher nicht bestreiten läßt, wenn wir<br />

sich<br />

von<br />

metaphysischen Spekulationen absehen.<br />

Dieser Naturzustand ist vom Menschen<br />

überwunden worden.<br />

Bei der Nahrungssuche schart man sich<br />

gelegentlich1<br />

, „zu kleinen Rudeln oder zu<br />

größeren Herden zusammen, bald trennt man<br />

sich wieder, je nachdem die Weide oder der<br />

Jagdgrund ergiebig ist. Aber diese Vereinigungen<br />

werden nicht zu Gemeinschaften; sie<br />

erleichtern dem einzelnen nicht die Existenz".<br />

Es ist das die Horde, eine Anzahl von einzelnen<br />

Menschen, vielleicht ein paar Familien<br />

darunter, die sich zusammenfinden<br />

und trennen, wie es gerade geht. Bis zu<br />

dieser Stufe, die über die individuelle Nahrungssuche<br />

nicht hinausgeht, gelangen<br />

manche Tierarten ebenfalls. Sie hat mithin<br />

noch nichts, was* nur dem Menschen eigentümlich<br />

wäre.<br />

Dagegen das nächste Stadium! Es ist<br />

das die Epoche der Sippe, um sie mit dem<br />

gemeingermanischen Namen zu belegen. Mit<br />

ihrer Konstituierung hebt die Menschheitsgeschichte<br />

an, beginnt das Menschtum, die<br />

Kultur. Unter Sippe ist zu verstehen : eine<br />

Vereinigung von Familien, die gemeinschaftlich<br />

die Wirtschaft betreiben, deren Männer<br />

zu Schutz und Trutz zusammenstehen, und<br />

unter der Leitung eines gemeinschaftlichen<br />

Oberhauptes die äußere Regelung des Gemeinschaftslebens<br />

festsetzen und aufrechterhalten.<br />

Die Sippe ist also eine organisierte Menschengesellschaft,<br />

ist der Typus einer Menschengesellschaft.<br />

Die Horde charakterisiert sich nur als<br />

Uebergangsstufe; dagegen stellt die Sippe<br />

eine echte Vergesellschaftung dar. Man kann<br />

sie als eine Erweiterung der Familie bezeichnen;<br />

wenigstens hat diese das Vorbild<br />

dazu gegeben: die Sippe gilt unter ihren<br />

Gliedern als eine große Famüie. Nur hat sie<br />

eben die Besonderheit, daß nicht einzelne,<br />

sondern Familien in ihr zusammengeschlossen<br />

sind, woraus dann die mannigfachsten Konsequenzen<br />

sich herleiten.<br />

Zur Erklärung dieses Zusammenschlusses<br />

hat man den Begriff des Gesellschaftsvertrags<br />

aufgestellt. Ueber ihn urteilt noch Kant, er<br />

sei kein Faktum, sondern eine bloße Idee der<br />

Vernunft, die aber ihre unbezweifelte (praktische)<br />

Realität habe. Indes, die Vergesellschaftung<br />

der Menschen ist eine bloße Tatsache,<br />

ohne vertragsmäßige Festsetzung Ist<br />

sie entstanden. Erst zu ihrer Aufrechterhaltung<br />

144<br />

ist das Recht geschaffen worden ; ohne Recht<br />

keine Gesellschaft und umgekehrt. Das Recht<br />

ist der Inbegriff der Regeln, deren Beobachtung<br />

von den zu einer Gemeinschaft Zusammengeschlossenen<br />

erzwungen wird, um die Aufrechterhaltung<br />

ihrer Gesellschaft zu gewährleisten.<br />

Das Recht wechselt mit den Kulturstufen,<br />

es gibt kein allgemein gültiges Recht<br />

doch hat jede Menschengesellschaft ihr Recht.<br />

Der Komplex der Rechtsnormen bildet das<br />

Minimum dessen, was eingehalten werden<br />

muß, daß die betreffende Gesellschaft ihre<br />

Integrität bewahre.<br />

Ein Bild von der Sippe nun gewinnen wir,<br />

vor allem, wenn wir die reinen Sippen ins<br />

Auge fassen, aber auch die, welche sich unter<br />

höherer (Stammes- oder Staats-) Verfassung<br />

noch erhalten haben. Die Sippe ist<br />

eine Institution, die sich über die ganze Erde<br />

verbreitet findet; sie ist vornehmlich zu betrachten<br />

als das erste Stadium menschheitlicher<br />

Vergesellschaftung, durch das jede Gemeinschaft<br />

hindurch mußte, ehe sie zu einer<br />

höheren Stufe gelangen konnte.<br />

Hier tritt die fundamentale Gegensätzlichkeit<br />

ein zwischen Mensch und Tier. Dieser<br />

Unterschied besteht — rein empirisch — darin,<br />

daß das letztere sich der Natur und ihren<br />

Bedingungen nach Möglichkeit anzupassen<br />

sucht, während der Mensch infolge des Zusammenschlusses<br />

mit Seinesgleichen, also gestützt<br />

auf die Vergesellschaftung, die Natur<br />

meistert.<br />

Das gilt auch für die nächsthöhere Stufe,<br />

für den Stamm. Was den Stamm von der<br />

Sippe unterscheidet, das ist der Umstand, daß<br />

jener nicht aus Familien nur besteht, sondern<br />

daß sich dazwischen noch eine andere Institution<br />

einschiebt: die Sippe, die wir hier,<br />

bei höherer Verfassung also, Clan nennen<br />

wollen. Die Lage ist demnach die, daß<br />

mehrere Familien unter einem Oberhaupt einen<br />

Clan bilden und mehrere Clans wiederum zu<br />

einem Stamme zusammengeschlossen sind. Der<br />

Stamm ist mithin eine organisierte Clanvereinigung.<br />

Es herrscht über diese Perioden der<br />

Menschheitsgeschichte, über diese spezifisch<br />

menschheitlichen Jnstitutionen noch ein ziemliches<br />

Dunkel, das erst durch die vergleichende<br />

Geschichts- und durch die Gesellschaftswissenschaft<br />

aufgehellt werden muß. Wir wollen uns<br />

mit der angegebenen Charakteristik des<br />

Stammes begnügen ; danach stellt er mehr eine<br />

Uebergangsstufe dar, nämlich zum Staate.<br />

Was den Staat als gesellschaftliche Bildung<br />

von seinen Vorstufen unterscheidet, das<br />

ist die enge Verknüpfung mit dem Gebiet.<br />

Die streifenden Horden und Sippen kennen<br />

das nicht; ebenso sind die Stämme noch unstet<br />

und schweifen landauf, landab, wandern<br />

häufig in ihrer Gesamtheit in andere Gegen<br />

den. Dagegen ganz anders beim Staate.<br />

Eine MenschenVereinigung ist dann als<br />

Staat zu charakterisieren, wenn sie als solche

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