1913 - Det danske Fredsakademi
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DIE FRIEDENS -^VADTE = =9<br />
für Abrüstung und Schiedsgerichtsverträge<br />
zu bereiten, das ist unsere nächste Aufgabe.<br />
Man sollte interparlamentarische Konferenzen<br />
möglichst alle Jahre erneuern und dabei die<br />
Mittel und Wege freundschaftlich besprechen,<br />
die schließlich z.u einer Verminderung der<br />
Rüstungslast führen können. Denn zwischen<br />
Frankreich und Deutschland ist für alle<br />
Weiterblickenden der Wettlauf längst entschieden,<br />
an dem gegenseitigen Kräfteverhältnis<br />
beider Völker kann gar nichts mehr geändert<br />
werden. Und darum sind alle diese<br />
Rüstungsvorlagen zwecklos und sinnlos.<br />
H. W.<br />
Der Carthage- und Manoubafall<br />
vor dem Haager Schiedshöfe.<br />
Von den Streitigkeiten, die im vorigen<br />
Jahre durch Frankreich und Italien dem1<br />
Haager Schiedshöfe überwiesen worden sind,<br />
hat der Haager Hof selbst nur zwei Konflikte<br />
durch Urteile vom1<br />
6. Mai <strong>1913</strong> entschieden,<br />
und zwar den Carthage- und Manoubafall.<br />
Dagegen sind die Zwischenfälle<br />
wegen des französischen Dampfers Tavignano<br />
und zweier tunesischer Fischerboote durch<br />
diplomatische Verhandlungen zwischen den<br />
Parteien beigelegt worden. Italien hat sich<br />
verpflichtet, wegen dieser beiden letzteren<br />
Fälle eine Entschädigung von 5000 Franken<br />
an die verletzten Privatpersonen, zu zahlen.<br />
Es ist dies nicht das erstemal, daß ein bereits<br />
dem Schiedsgericht überwiesener Konflikt<br />
nachträglich doch noch durch direkte Verhandlungen<br />
aus der Welt geschafft wurde.<br />
Wie der Carthage- und Manoubafall<br />
entstanden sind, ist wohl noch in Erinnerung.<br />
Beide Dampfer wurden im Januar<br />
1912 von den Italienern festgehalten und in<br />
den Hafen von Cagliari gebracht, von wo<br />
erst nach mehreren Tagen die Freilassung<br />
erfolgte. Die Carthage war beschlagnahmt<br />
worden, weil sie ein Flugfahrzeug an Bord<br />
hatte, von dem die Italiener glaubten, es sei<br />
für die Türken bestimmt ; die Manouba führte<br />
29 Türken bei sich, die angeblich zur ottomanischen<br />
Armee gehörten. Die Festhaltung<br />
der beiden Postdampfer rief damals<br />
in Frankreich eine große Erregung hervor,<br />
und die französische Regierung forderte von<br />
der italienischen mit Entschiedenheit Genugtuung.<br />
Schließlich wurde der Konflikt<br />
am 6. März 1912 dem Haager Hofe zur Entscheidung<br />
überwiesen. Die Regierungen<br />
einigten sich auf folgende fünf Schiedsrichter<br />
T. den schwedischen früheren Minister<br />
Hammarskjöld als Vorsitzenden, 2. den vortragenden<br />
Rat im russischen Auswärtigen<br />
Amt Baron von Taube, 3. den Direktor im<br />
deutschen Auswärtigen Amt Kriege, 4. den<br />
französischen Rechtsgelehrten Renault und<br />
5. den italienischen früheren Staatsminister<br />
Fusinato. Alle Richter hatten bereits früher<br />
214<br />
an Schiedsgerichten vor dem Haager Hofe<br />
teilgenommen, Renault<br />
Hammarskjöld zweimal.<br />
sogar dreimal und<br />
Man merkt hieraus,<br />
wie die Tendenz dahin geht, nur erfahrene<br />
Männer, wie sie in der Regel nur ein ständiges<br />
Tribunal aufzuweisen hat, zu Richtern<br />
zu ernennen. Ebenso sehr drängt auch die<br />
Entwicklung nach einer ständigen Rechtsanwaltschaft.<br />
Hat doch Fromageot, Advokat<br />
am Pariser Appellhofe, der zusammen<br />
mit Hesse Frankreichs Interessen vertrat, in<br />
etwa ein Drittel<br />
Haager HofeS als<br />
aller Streitigkeiten<br />
Verteidiger fungiert.<br />
des<br />
Auf<br />
italienischer Seite traten als Anwälte der<br />
Gesandte Ricci-Busatti und der Professor<br />
an der Universität Rom, Anzilotti, auL<br />
Hammarskjöld selbst hob in der Eröffnungsrede<br />
die Tendenz nach einem ständigen Tribunale<br />
hervor; er machte darauf aufmerksam,<br />
daß jetzt mehrere Streitigkeiten auf<br />
einmal dem Tribunale überwiesen worden<br />
seien.<br />
Für die verletzten Privatpersonen verlangte<br />
Frankreich vor dem Schiedsgerichte<br />
685 339,93 Franken. Außerdem beantragte<br />
es in beiden Fällen, Italien zu verurteilen,<br />
je einen Frank für die Verletzung der französischen<br />
Flagge und je 100 000 Franken<br />
als Entschädigung für den politischen und<br />
moralischen Schaden zu zahlen, den das<br />
Völkerrecht durch die Nichtbeachtung der<br />
völkerrechtlichen Verträge seiten Italiens<br />
erlitten hatte. Italien beantragte Abweisung<br />
der Klage und beanspruchte widerklagend<br />
1<br />
2112,70 Franken als<br />
Ersatz für die durch<br />
die erforderlich gewordene Festhaltung der<br />
Schiffe entstandenen Kosten; ferner stellte<br />
es den Antrag, Frankreich zur Zahlung einer<br />
Buße von 100 000 Franken dafür zu verurteilen,<br />
daß es die Rückgabe der Türken<br />
verlangt und somit gegen die Grundsätze<br />
des Völkerrechts verstoßen habe. Die<br />
Summen von 100 000 Franken sollten gemäß<br />
dem Antrage der Parteien vom Schiedsgerichte<br />
an eine im! Dienste des Völkerrechts<br />
stehende Körperschaft überwiesen werden.<br />
Sowohl über den Carthage- wie den<br />
Manoubastreit hat der Haager Hof in einem<br />
besonderen Urteil entschieden. Dies ist<br />
eigenartig, weil die Entscheidungen in vielen<br />
Punkten fast wörtlich übereinstimmen. Nicht<br />
verständlich ist, daß sich die Schiedsrichter<br />
wiederum der schwerfälligen französischen<br />
Urteilsformel bedient haben, anstatt dem<br />
Beispiel Lardys zu folgen und einen klaren<br />
Stil zu schreiben. Der internationale Prozeß<br />
Soll sich die Vorzüge, nicht aber die Fehler der<br />
nationalen Prozesse zu eigen machen. In<br />
einer sehr wertvollen Schrift, „Opmerkingen<br />
over den vorm onzer vonnissen en wetten"<br />
(Haag, <strong>1913</strong>), hat sich noch kürzlich Baron<br />
W. C. Snouckaert van Schauburg für die<br />
deutsche Urteilsforrn ausgesprochen.<br />
Im Carthagestreit erklärte das Schiedsgericht<br />
das italienische Vorgehen für un-