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1913 - Det danske Fredsakademi

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de ßeaufort: Ich hoffe es!<br />

Frhr. v. Dungern: Ja — wenn auch kaum<br />

in viel stärkerem Maße als Lebens- und Ehrenfragen<br />

der Völker zunehmend in die Abhängigkeit<br />

internationaler ökonomischer Interessen geraten.<br />

Jedenfalls scheint es mir zweifellos,<br />

daß die Weltwirtschaft zunehmend internationales<br />

Recht und friedliche Durchführung<br />

solchen Rechts verlangt.<br />

Ebers: Ja, aber noch nicht so bald!<br />

Erich: Meiner Ueberzeugung nach werden<br />

ihr in einer nicht entfernten Zukunft auch<br />

manche als Ehren- und Interessenfragen zu<br />

bezeichnende Fragen überwiesen werden. Die<br />

Errichtung der Cour de justice arbitrale dürfte<br />

der Entwicklung in dieser Richtung "Vorschub<br />

leisten, ihre Existenz gewissermaßen einen<br />

moralischen Zwang auf die Regierungen ausüben.<br />

Jlir. van Eysinga: Ja, soweit es keine<br />

„unsettled" Teile der Erde mehr gibt, wie z. B.<br />

den Balkan, und verausgesetzt, daß die Schiedsgerichtsbarkeit<br />

immer erst in zweiter Linie<br />

kommt, also erst, wenn der diplomatische Weg<br />

versagt hat ; für viele Interessenfragen ist ja die<br />

diplomatische Lösung, so wie 1904 zwischen<br />

Frankreich und Großbritannien und 1911<br />

zwischen Frankreich und Deutschland, die beste.<br />

Giese: Nein! Das ist praktisch völlig undurchführbar.<br />

Mit welchen Mitteln soll das<br />

im konkreten Falle durchgesetzt werden?<br />

Heilborn: Ja, wenn man ausschließlich auf<br />

Staaten abstellt, welche ihrer geographischen<br />

Lage halber einen Krieg miteinander nicht<br />

führen können, wie Portugal und die Schweiz.<br />

Im übrigen wird es immer Völker geben, welche<br />

nach der Maxime handeln: „nichtswürdig ist<br />

die Nation, die nicht alles setzt an ihre Ehre."<br />

Frhr. Hold v. Ferneck: Ob es jemals dazu<br />

kommen wird, daß die Staaten über ihre Ehre<br />

und ihre Lebensinteressen Schiedsrichter urteilen<br />

lassen, ist eine Frage, welche die Wissenschaft<br />

heute nicht beantworten kann. Ich<br />

glaube nicht, daß sich eine internationale<br />

Organisation willkürlich schaffen läßt.<br />

Vielleicht ergibt sich einmal, in ferner Zukunft,<br />

eine auch das politische Gebiet erfassende<br />

Solidarität der Interessen der Staaten.<br />

Dann wird sich die Organisation wohl von<br />

selbst herausbilden. Ich halte es für müßig,<br />

sich heute darüber den Kopf zu zerbrechen.<br />

Huber : Wenn die Rechtsidee im Völkerleben<br />

weitere Fortschritte macht und namentlich das<br />

Gewissen der öffentlichen Meinung in internationalen<br />

Angelegenheiten geschärft wird, wird<br />

die sogenannte Interessen- und Ehrenklausel<br />

in den Verträgen nur da angerufen, wo wirkliche<br />

Lebensinteressen des Staates auf dem<br />

Spiele sind. Aber eine bedingungslose generelle<br />

Unterwerfung unter eine Gerichtsbarkeit ist für<br />

einen unabhängigen Staat weder rechtlich noch<br />

politisch möglich.<br />

de Jong: Mit dem Erstarken der internatonalen<br />

Organisation, und dem dadurch wachsenden<br />

gegenseitigen internationalen Zutrauen,<br />

werden Ehrenfragen selten oder nie vorkommen.<br />

Jede „Interessenfrage" ist immer auch einer<br />

Rechtsentscheidung fähig, wie ich auseinandergesetzt<br />

habe in „Die Fortbildung der internationalen<br />

Schiedsgerichtsbarkeit" („Jahrbuch<br />

des Völkerrechts <strong>1913</strong>). Wo es also keine reinen<br />

Interessenfragen gibt, wird in Zukunft, bei der<br />

fortschreitenden Entwicklung des interna-<br />

DIE FRI EDENS -WARTE<br />

tionalen Rechtsempfindens, jede Meinungsverschiedenheit,<br />

die nicht auf diplomatischem<br />

Wege gelöst werden kann, der Schiedsgerichtsbarkeit<br />

unterworfen werden.<br />

Kaufmann: Für die friedliche Entwicklung<br />

der internationalen Beziehungen der Völker ist<br />

insbesondere erforderlich, entsprechend der Entwicklung<br />

und den Bedürfnissen der weltwirtschaftlichen,<br />

Weltverkehrs- und weltsozialen<br />

Verhältnisse die Völkerrechtsordnung auszubauen<br />

und zu vertiefen, wobei dieselbe<br />

nicht mehr vor den Staaten als geschlossenes<br />

Ganzes halt machen kann, sondern immer<br />

häufiger und vielfältiger mit ihren Regelungen<br />

in dieselben hinein unmittelbar auf die Verhältnisse<br />

der Individuen und auf funktionelle<br />

Betätigungen<br />

strecken muß.<br />

von Staatsorganen usw. sich er-<br />

In organisatorischer Hinsicht halte ich für<br />

die friedliche Entwicklung die Ausbildung und<br />

Kräftigung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit<br />

hochwichtig. Aber auch mancherlei<br />

andere Verfahrensweisen, Organisierungen und<br />

Organbildungen werden dem Zwecke dienstbar<br />

femacht werden können und müssen, die großen<br />

nteressenkonflikte, welche von Zeit zu Zeit<br />

im Leben der Völker auftauchen, je länger<br />

je mehr in friedlichem Wege zu einem gerechten,<br />

auch der Entwicklung Rechnung tragenden<br />

Ausgleich zu bringen. Ob dafür immer<br />

gerade ein Verfahren vor einem internationalen<br />

Schiedsgericht sich als am geeignetsten erweisen<br />

wird, erscheint mir problematisch.<br />

Kohler: Ja!<br />

Laband: Man kann nicht sagen, daß dies<br />

ausgeschlossen ist. Aber ich halte es für lange<br />

Zeit noch für unwahrscheinlich.<br />

La Fontaine: Meiner Ansicht nach können<br />

alle Fragen der Ehre (soweit solche überhaupt<br />

bestehen) und der Lebensinteressen dem Urteil<br />

von Schiedsrichtern urterworfen werden, und<br />

zwar unter ähnlichen Bedingungen wie die<br />

zwischen Privatpersonen entstehenden Streitigkeiten.<br />

Ich bin also überzeugt, daß die Anrufung<br />

der Schiedsrichter sich auf diese Fragen<br />

ebenso wie auf alle anderen erstrecken wird.<br />

Lammasch : Regelmäßig<br />

ja! Gewisse<br />

Ausnahmen werden aber wohl stets bleiben.<br />

de Louter: Nein!<br />

Marburg: Der Haager Hof hat sich mit<br />

politischen und rechtlichen Streitigkeiten beschäftigt.<br />

Er ist berechtigt, sich mit jeder<br />

Frage zu befassen, die ihm die Streitteile unterbreiten.<br />

Meurer: Nein. Die Fragen der Selbsterhaltung<br />

nie. In Fragen der Ehre kann man<br />

sich zwar vor dem Urteilspruch der Gerechtigkeit<br />

beugen. Aber man schädigt nur den<br />

Friedensgedanken, wenn man in aufdringlicher<br />

Weise schlechthin jeden Ausweg versperren<br />

will. Das sind besonders heikle Fragen, die<br />

keine allgemeine Lösung vertragen und besser<br />

frei von Obligationen bleiben.<br />

Neubecker: Das scheint mir das Ziel der<br />

Entwicklung zu sein.<br />

Nippold: Regelmäßig wohl kaum, aber dies<br />

ist auch nicht nötig, da wir neben der Schiedssprechung<br />

noch die Vermittlung und die Untersuchungskommissionen<br />

haben.<br />

Odier: Ich bin davon überzeugt, daß sich<br />

im Laufe der Jahre das Tätigkeitsfeld des<br />

Haager Hofes immer mehr ausbreiten, und daß<br />

er ganz von selbst Fragen der Ehre und der<br />

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